Wie weit darf eine Betreuerin im Umgang mit dem Betreuten gehen betreffend der Hilfe bei Problemen mit der Sexualität?

Ich würde gerne wissen, was eine Betreuerin beispielsweise bei einem Klient machen darf. Hypothetische Sachlage stellt sich wie folgt dar: Die Betreuerin ist eine Berufsbetreuerin, jedoch keine gesetzliche Betreuerin, welche also auf Wunsch des Betreuten hin arbeitet. Grundlage dafür ist ein Betreuungsvertrag, der beiderseitig jederzeit aufgelöst werden kann.

Der zu Betreuende ist nun gleich zu Beginn des Betreuungsverhältnisses darüber informiert worden, dass die Betreuerin in jedem Bereich des Lebens helfen kann, sofern dies gewünscht/erforderlich ist. So auch beim Thema "Sexualität".

Nun habe ich die Frage dazu, ob diesbezüglich nur Beratungsleistungen angeboten werden dürfen oder mehr. Um konkreter zu werden: Der zu betreuende, angenommen, 21-jährige, hat tatsächlich ein Problem mit seinem Penis. Darf er nun die Betreuerin fragen, ob Sie sich dies mal anschaut?

Und viel wichtiger: Dürfte die Betreuerin diesbezüglich helfen und sich das Geschlechtsteil tatsächlich ansehen und es anfassen? (rein zu Untersuchungszwecken!) Es ist natürlich klar, dass die Betreuerin keine echte ärztliche Untersuchung ersetzen soll oder will. Der Betreute möchte einfach ungern zu einem Facharzt gehen und hofft darauf, dass die Betreuerin vielleicht schon etwas dazu weiß, sodass ein Arztbesuch vermieden werden kann.

So, hoffe es wurde nichts falsch verstanden! Bitte um hilfreiche, keine dummen Antworten!

Sexualität, Penis, Betreuungsrecht
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