Hallo zusammen,

Unser Nachbarhaus, für welches wir ein Vorkaufsrecht haben, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bald verkauft werden. Wir haben das Haus bisher immer nur von außen gesehen und wissen nicht wie groß die Wohnfläche ist (sieht aber recht klein aus) und wie intakt die Bausubstanz ist. Jetzt stellen wir schon allerlei Spekulationen an, welche bauliche Veränderungen wir durchführen würden wie z.B. Abriss und Neuaufbau oder wenn Bausubstanz gut, dann eine Etage drauf setzen. Für all diese Fälle sind ja Baugenehmigungen notwendig.

Welche Rechte haben wir bei einem solchen Vorkaufsrecht uns darüber im Vorfeld zu informieren? Weil wenn unsere Vorstellungen nicht umsetzbar sind wollen wir auch nicht Gebrauch von unserem Recht machen.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Jetho