Guten Tag,

ich lasse mir derzeit ein Vorkaufsrecht auf eine Immobilie eintragen. Ein Wohnrecht für eine Dritte Person soll ebenfalls mit eingetragen werden, jedoch nachrangig dem Vorkaufsrecht, also an letzter Stelle. Sollte ich von meinem Vorkaufsrecht gebrauch machen können (wenn der Eigentümer die Immobilie verkauft), kann ich dann die Löschung des Wohnrechts verlangen bzw. zwangsweise durchsetzen? Vielen Dank