Guten Tag, ich wohne gerade in einer Mietwohnung, in einem Zweifamilienhaus, welche ich vorraussichtlich dieses Jahr kaufen werde. Mit den Besitzern über uns kommen wir super klar. Allerdings würden wir gerne die Wohnung oben drüber auch gerne nach deren Ableben kaufen. Dies stand auch mit den Eigentümern über uns schon im Gespräch. Kann man es vertraglich festhalten, dass wir Vorkaufsrecht haben, wenn diese versterben und deren Kinder das erben? (Die Kinder wollen dort nicht wohnen, also würde auch kein Eigenbedarf bestehen.) Oder ist nach dem Ableben der Eigentümer dieses Vorkaufsrecht erneut mit den Erben zu vereinbaren?
freundliche Grüße
Marvin