Hallo, wir haben bei der Durchsicht der Angelegenheiten einer Verwandten etwas spannendes entdeckt:

Es handelt sich um ein Mietshaus, bei dem im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für die Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist.

Weitergehende Verträge oder Vereinbarungen sind nicht bekannt.

Was passiert nun bei einem Verkauf? Ich denke, es reicht nicht, der Angela 'ne mail zu schicken oder?

Muss der Verkauf jemandem zur Kentniss gebracht werden? Was gelten für Fristen? Wer muss sich kümmern, der Käufer oder der Verkäufer? Welche Pflichten hat der Notar?

Schon mal danke