Wie hoch darf die Schornsteinfegerrechnung sein?

Ich bin jedes Mal überrascht über die Rechnungen meines vor Ort vorgeschriebenen Schornsteinfegers. Dieses Mal hat er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen meine Heizung "überprüft", wobei ausschließlich die Messung der Abgaswege inklusive CO-Messung durchgeführt wurde.

In zwei Rechnungen wurden mir folgende Positionen in Rechnung gestellt:

Rechnung #1: "Gebühren entsprechend § 6 Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung"

  • Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerungsanlagen
  • Grundwert je Gebäude oder in Sondereigentum stehender Anlage nach §20 Absatz 2 SchfHwG einschließlich der ersten Nutzungseinheit
  • Feuerstättenschau an senkrechten Teilen von Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen
  • Feuerstättenschau je Feuerstätte
  • Überprüfung, ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG)
  • Überprüfung, ob eine Umwälzpumpe in einer Zentralheizung mit einer bestimmten Vorrichtung ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG)
  • Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG)

Rechnung #2: "Im Kundenauftrag ausgeführte, gemäß KÜO Anlage 1 und 1. BlmSchV gesetzlich vorgeschriebene und weitere Tätigkeiten"

  • Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
  • Abgaswegprüfung, CO-Messung

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf ca. 130 EUR.

Frage: Sind diese Rechnungen überhaupt noch akzeptabel, oder kann ich für die nicht durchgeführten Leistungen einen Widerspruch einlegen?

Heizung, Schornsteinfeger
Wiederinbetriebnahme Kamin?

Mahlzeit alle zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Wir sind Mitte November in ein älteres Fachwerkhaus gezogen, welches im Wohnzimmer einen mittelgroßen- Offenen Kamin hat.

So, da auch eine Oil-Heizung verbaut ist im Haus und jeder Raum gut beheizt werden kann hat der Vorgänger den Kamin Außer-betrieb setzten lassen um Schornschteinfeger kosten zu sparen. Allerdings nur Auf dem Papier.

Jetzt haben wir das hier übernommen und hatten einen Schornsteinfeger hier für die Wiederinbetriebnahme dieser fing natürlich an mit, Reinigungsklappe erneuern, Schornsteinverlängerung, und das Dach begehbar machen damit der Herr auch bequem die vögel beobachten kann. Kosten zwischen 3000-6000 EUR !!!

Gut die Reinigungsklappe da habe ich Verständnis für die ist lose und muss neu das werde ich auch machen. Aber alles andere hat damals ne Abnahme gehabt und braucht doch heute keine Erneuerung ? Der Alte stand wird doch bei behalten. Es wurde ja nichts verändert zudem Auch bei der letzten Allg-reinigung gesagt wurde nur die klappe neu dann kann wieder Gefeuert werden.

Viele haben mir gesagt es sei eine Masche damit die nicht abgenommen werden und zur Deko da stehen da die Schornsteinfeger die Gefahr die ausgehen kann unterbinden mit Hohen Kosten für die Abnahme und so der Kunde sagt okay wir lassen das. Aber nicht bei mir Ich bekomme kostenlos Holz alles und will Feuern !

Im Rahmen der Erneuerung usw haben wir extra drauf geachtet Maße für Fliesen usw einzuhalten das hat er auch alles nicht bemängelt.

Kamin, Altbau, Schornsteinfeger
Darf der Schornsteinfeger einfach in meine Gartenhütte und meine Wohnung gehen?

Wir haben im Garten einen Geräteschuppen und ein verkleidetes Carport. Jedesmal wenn der Schornsteinfeger zum kehren usw kommt, möchte er unbedingt in das Carport und unsere Wohnung. Ich spreche von uns, damit bin ich, mein Freund und unser Sohn gemeint. Mit dem Kaminkehrer bin ich nicht verwandt und er hat auch nichts mit unserer Wohnung und dem Haus zu tun.

Zwecks Carport sage ich immer nein, denn ich wüsste nicht was er darin verloren hätte. Aber es ist jedesmal eine Diskussion. Er bringt immer das Argument, dass er das darf und sein Recht ist. Stimmt das?

Bezüglich unserer Wohnung stelle ich mich mittlerweile auch etwas quer. Er hat schon mehrmals gesehen, dass wir in jedem Raum einen Rauchmelder haben. Wir haben keinen Ofen in der Wohnung. Nur die Heizkörper. Das kann doch nicht sein, dass er jedesmal in die Wohnung muss? Er will auch rein wenn nur mein Freund da ist. An mir liegt es definitiv nicht. 🤣

Der Kamin ist am Dachboden und die Holzheizung in einem extra Raum im Keller. Um an diese beiden Orte zu gelangen muss er durch keine Wohnung! Der Eingang zum Keller und Dachboden liegt ausserhalb der 2 Wohnungen in dem Haus. In der anderen Wohnung wohnen die Großeltern meines Freundes. Zu ihnen geht er immer in die Wohnung, weil sie einen großen Kachelofen haben. Aber wie gesagt, so etwas haben wir nicht.

Er kommt ca 2 bis 4 mal im Jahr.

Klar kann man sagen, dass einem keine Perle aus der Krone fällt wenn man ihn kurz ins Carport blicken lässt oder er kurz in die Wohnung darf. Aber es nervt mittlerweile und mich würde interessieren ob er es wirklich darf. Denn er kommt nur zum kehren. Und an einem Tag um die Rauchmelder anzusehen. Ist ja ok.

Recht, Schornsteinfeger
Wie, wann und unter welchen Umständen wird eigentlich eine Heizungsanlage durch einen Schornsteinfeger stillgelegt?

Ich würde gerne wissen wie das abläuft. Ich möchte es insbesondere im Bezug auf Öl-Heizungen wissen. Ich frage deshalb, weil ich nun etwas herausgefunden habe, bzw. auch etwas erklärt bekommen habe von jemandem. Dieser erzählte mir, er hätte mal in der Branche gearbeitet. Ich hatte ihm einige Fotos von der Heizungsanlage gezeigt und er meinte, dass die Heizungsanlage nach heutigen Maßstäben eigentlich längst nicht mehr betrieben werden dürfte. Er sagte ferner, dass das Auskratzen von Informationen auf diesem Schildchen wohl strafbar sei.

Nun zu den für Antwortschreiber relevanten Details: Auf dem Schildchen steht drauf "Öl-/Gas-Spezialheizkessel nach DIN 4702 K 1975/81.

Sowohl bei Hersteller-Nummer und Herstelljahr sind offensichtlich Zahlen raus gekratzt worden. Hinter "Zul. Betriebsüberdr." hat wohl mal 8 bar gestanden. So. Und dann ist da so ein Aufkleber vom Schornsteinfeger. Und da steht drauf, dass die letzte Prüfung 1997 durchgeführt wurde. Ergebnis: 12 % Abgasverlust. Ihre Feuerstätte darf ab dem 1.1.2003 einen Abgasverlust von 10 % nicht überschreiten.

Joa... und das ist eigentlich alles. Ich habe auch noch nie einen Schornsteinfeger hier gesehen. Ich habe das dem, mit dem ich gesprochen habe, erzählt. Und der guckte mich nur mit großen Augen an und meinte, dass der Schornsteinfeger normal jedes Jahr kommen müsste! Und, wenn ein Schornsteinfeger das sehen würde, dann würde der ein Siegel drauf machen und die Anlage komplett still legen.

Wer kann da aus fachlicher Sicht eine Einschätzung abgeben und mir das alles mal erklären?

Haus, Wasser, Öl, Gas, Handwerk, Recht, Modernisierung, Heizung, Abgase, Heizungsanlage, Ölheizung, Sanitär, Sanitäranlagen, Schornsteinfeger