Schornsteinfeger holt die Behörde?
Hallo zusammen, ich habe gerade mit gehört wie mein Nachbar sich mit einem Schornsteinfeger gestritten hat. Mein Nachbar meinte das er vor letztes Jahr eine Menge Geld dafür bezahlen musste und er wollte den Schornsteinfeger nicht rein lassen, der Schornsteinfeger meinte daraufhin das er die Behörde dazu holt und dass es eine Stange Geld kostet. Meine Frage ist jetzt was macht den die Behörde?
6 Antworten
Er kann mit einer Strafe bis zu € 5.000 belegt werden.
Gesetzliche Grundlage:
§ 24 - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)Bußgeldvorschriften§ 24 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1 Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1 Satz 3, eine Reinigung, eine Überprüfung oder eine Schornsteinfegerarbeit nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst,
2.
entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 oder § 19a eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
3.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Zutritt nicht gestattet,
3a.
entgegen § 2 Absatz 2 Nummer 2 ein Gerät verwendet,
4.
entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 Satz 1 das Formblatt nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,
5.
entgegen § 5 Abs. 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
6.
entgegen § 19 Absatz 3 Satz 1 ein Kehrbuch, einen Feuerstättenbescheid oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt oder ein elektronisches Kehrbuch oder dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder
7.
entgegen § 19 Absatz 3 Satz 2 dort genannte Daten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig löscht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Passiert garnichts. Aus Juristischer Sicht einfach Einspruch einlegen und auf die bestehenden Statuten verweisen. Das sogenannte Ordnungswidrigkeitsgesetz wurde von der Regierung rückwirkend außer Kraft gesetzt. Kleiner Tipp am Rande: bei einem Verstoß wie z.B falsch geparkt, einfach Einspruch einlegen auf die Gesetzlichkeiten verweisen und schon hat man seine Ruhe. Die ein oder andere ,,Gemeinde“ ist etwas Hartnäckiger aber auch die Knicken nach ein paar Schreiben ein weil sie sich rechtlich strafbar machen.
Im Zweifelsfall verschafft sich der Mann in Schwarz mit Hilfe der Polizei und einem Schlüsseldienst Zugang zur Feuerstätte.
Die im Feuerstättenbescheid angemerkten Arbeiten müssen Sie als Hausbesitzer durchführen lassen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann der Schornsteinfeger das Pflichtversäumnis an die zuständige Behörde melden. In diesem Fall kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wenn Hausbesitzer sich der verpflichtenden Prüfung verweigern, kann der Schornsteinfeger sich im Ernstfall auch mit polizeilicher Hilfe Zugang.
https://www.dein-heizungsbauer.de/ratgeber/wartung/schornsteinfeger-pflicht/
Vermutlich mit Hilfe eines Schlüsseldienstes die Tür aufmachen.
Und die GSG 9 ist zur Unterstützung auch dabei…
Vorher gibt es Schreiben, Fristen, Bußgelder und irgendwann der Gerichtsvollzieher mit dem Schlüsseldienst, aber ohne die GSG 9.
Welche Heizung hat der Nachbar denn? Öl, Gas, Kamin ? Aber die Schornsteinfeger wissen schon, wie oft sie kontrollieren müssen. Teuer ist das schon. 50€ für 20 Minuten Arbeit. Dafür müssen andere den ganzen Tag arbeiten.
50€ für 20 Minuten Arbeit.
Hast du eine Ahnung was ein Messgerät kostet, Schulungen, jährliche Kalibrierungen der Messgeräte?
Den Wagen mit dem der Schornsteinfeger kommt gibt es auch nicht zum Nulltarif.
Wir leben nun mal in Deutschland, da herrscht Recht und Ordnung (O-Ton Toto und Harry).
Wer es nicht mag kann ja wegziehen, zB. in die Sahelzone, da sind die Vorschriften bestimmt lockerer.
In der oberen Zahl fehlt eine 0. Es können 50.000€ werden.