Wie hoch darf die Schornsteinfegerrechnung sein?
Ich bin jedes Mal überrascht über die Rechnungen meines vor Ort vorgeschriebenen Schornsteinfegers. Dieses Mal hat er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen meine Heizung "überprüft", wobei ausschließlich die Messung der Abgaswege inklusive CO-Messung durchgeführt wurde.
In zwei Rechnungen wurden mir folgende Positionen in Rechnung gestellt:
Rechnung #1: "Gebühren entsprechend § 6 Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung"
- Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerungsanlagen
- Grundwert je Gebäude oder in Sondereigentum stehender Anlage nach §20 Absatz 2 SchfHwG einschließlich der ersten Nutzungseinheit
- Feuerstättenschau an senkrechten Teilen von Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen
- Feuerstättenschau je Feuerstätte
- Überprüfung, ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG)
- Überprüfung, ob eine Umwälzpumpe in einer Zentralheizung mit einer bestimmten Vorrichtung ausgestattet ist (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG)
- Überprüfung der Begrenzung der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG)
Rechnung #2: "Im Kundenauftrag ausgeführte, gemäß KÜO Anlage 1 und 1. BlmSchV gesetzlich vorgeschriebene und weitere Tätigkeiten"
- Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
- Abgaswegprüfung, CO-Messung
Der Gesamtbetrag beläuft sich auf ca. 130 EUR.
Frage: Sind diese Rechnungen überhaupt noch akzeptabel, oder kann ich für die nicht durchgeführten Leistungen einen Widerspruch einlegen?
3 Antworten
Du kannst die angesetzten Werte doch prüfen --> "Gebühren entsprechend § 6 Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung" --> Anlage 3 KÜO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
130€ klingt aber nicht so abwegig.
Das könnte passen. Achtung, häufig gibt es jährlich 1 Messung, aber er kommt mehrmals: Messen, 1 - 2 x Kehren, Feuerstättenschau. Bei Fragen wann was genau, rufe ihn doch einfach an.
Die Gebührenordnung für den Bezirksschornsteinfeger sind von der zuständigen Behörde festgelegt.
Natürlich beeinflusst du auch selbst diese Kosten. (z.B. wenn du am angekündigten Termin nicht anwesend bist)
Gegen was willst du denn da Widerspruch einlegen? Dass diese Prüfungen vorgeschrieben sind und auch durchgeführt wurden, ist doch wohl unstrittig.