Wie legt man die Kosten für den Schornsteinfeger um?
Es handelt sich dabei um ein Mehrfamilienhaus.
Bisher wurden die Gesamtkosten der Rechnung auf alle Bewohner anteilig ihrer Wohnfläche nach m2 aufgeteilt.
Auf der Rechnung des Schornsteinfegers sind allerdings auch die Kosten jeder Wohnung einzeln aufgelistet, die teilweise abweichen, plus ein Posten für das Haus allgemein.
Müsste die korrekte Abrechnung nicht so gemacht werden, dass jeder exakt das, was für seine eigene Wohnung auf der Rechnung steht, bezahlt?
Und wie ist das dann mit dem Zusatzposten für das Haus allgemein? Wird dieser auf alle Parteien gleich aufgeteilt oder nur auf die Eigentümer?
Danke schon einmal vorab
3 Antworten
Das hängt auch davon ab, was genau in den Mietverträgen drin steht. Stichwort: Anteilige Kostenübernahme. In den meisten Mietshäusern wird wie ja schon gesagt anhand der m2 umgelegt, bzw nach prozentualem Anteil. Wenn der Schornsteinfeger aber die Möglichkeit hat, die Kosten pro Wohneinheit exakt auszuweisen würde ich es auch so in Rechnung stellen. Die allgemeinen Hauskosten werden dann wieder nach Wohnfläche verteilt (sofern im Mietvertrag vereinbart) Sieh mal dort nach!
wenn da nur mieter wohnen, zahlen die alles
eigentlich die direkten kosten ihrer wohnung und den rest anteilig
Hat jede Wohnung eine eigene Heizungsanlage (Therme)?
Wenn ja müssen die Kosten genau der jeweiligen Wohnung zugeordnet werden.
Bei einer Zentralheizung gehören die Schornsteinfegerkosten in die Heizkostenabrechnung.
Und wie ist das dann mit dem Zusatzposten für das Haus allgemein? Wird dieser auf alle Parteien gleich aufgeteilt oder nur auf die Eigentümer?
Die werden zuerst auf die Eigentümer umgelegt.
Wenn Wohnungen vermietet sind legt der jeweilige Eigentümer die umlegbaren Kosten aus seinen Mieter um.
Fragst Du als Mieter oder Eigentümer?