Wie Oft pro Jahr muss ich den Schornsteinfeger ins Haus lassen?

4 Antworten

Also in der KÜO habe ich folgendes gefunden:

Soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter eine getrennte Durchführung wünscht, setzt die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Zeiträume in dem Feuerstättenbescheid so fest, dass Schornsteinfegerarbeiten innerhalb eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Arbeitsgang durchgeführt werden können.

https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/__3.html

Klingt für mich so, dass Du dem Schornsteinfeger zum nächsten Termin alle 3 Arbeiten zur Erledigung vorgeben kannst. Am besten schriftlich. Du könntest Dich ja vorher noch mit der für Deine Region zuständigen Schornsteinfeger-Innung absprechen.

https://www.schornsteinfeger.de/landesinnungsverbaende-und-innungen.aspx


HarryBo594 
Beitragsersteller
 07.06.2023, 11:00

Super danke

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Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger legt im Feuerstättenbescheid die Zeiträume für das durchführen der Schornsteinfegerarbeiten fest. Dabei muss Er sich an gewisse Vorgaben halten, hat aber auch etwas Spielraum. Im Regelfall werden die Fristen so gelegt, dass die Überprüfung der Ölheizung im mit einer Kehrung durchgeführt werden kann. Es wundert mich, da auch im Schornsteinfegerhandwerk der Fachkräftemangel angekommen ist, und das ganz schön unstrukuriert ist. Vielleicht mal mit der Innung in Kontakt treten und schauen was da so möglich ist. je nachdem ob die Fristen des Feuerstättenbescheides es zulassen, kann man auch einen Schornsteinfeger suchen, der die Kehrung mit der Überprüfung(Messung) der Ölheizung verbindet.

Du hast natürlich Recht, der Schornsteinfeger kann eine der Kehrungen und die Messung zusammenlegen.

Wende dich einfach mal an die Schornsteinfeger-Innung.

Viel Erfolg

In der Regel sollten zwei Mal im Jahr ausreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung