Versicherung: Trotz besserer Typklasse teurere Versicherung?

Mein Mann und ich haben einen Ford Fiesta von 2012 verkauft, da dieser - seit wir ihn haben schon - in den unteren Gängen und Drehzahlen gerne anfängt zu ruckeln. Ein Stop-and-Go im Stadtverkehr war fast nicht möglich zu fahren und keine Werkstatt konnte sagen, woran es liegt. Hier hätten wir nur teure Try-and-Error Möglichkeiten gehabt.

Nun haben wir einen zweiten Opel Astra H (2005)/39.000km, Rentnerfahrzeug angeschafft mit fester Überlegung in demnächst auf LPG umzurüsten.

Steuern werden etwas günstiger (einen Opel Astra H von 2004 haben wir schon, daher kenne ich die Zahlen) - aber die Versicherung wird mit identischen Einstellungen nun wenigstens 100 € teurer. Bei der gleichen Versicherung wie für den Ford wären es sogar bis zu 250 €. Bei vielen anderen Versicherungen sind wir jenseits der 1000€/Jahr.

Meine Erklärung wäre nun die Typklasse gewesen, dass das Fahrzeug hier eventuell schlechter ausfällt. Ist aber nicht der Fall, der Opel ist besser eingestuft.

Der Opel hat laut Autoampel:
HP Einstufung 17
TK Einstufung 16
VK Einstufung 14

Der Ford:
HP Einstufung 16
TK Einstufung 20
VK Einstufung 16

Das wäre für mich die einzige Kategorie die sich nun geändert hat. Aber daran scheint es nicht zu liegen, dass die Versicherung teurer ist.
Werden die Kosten für die Autoversicherung noch anders bewertet? Unterschied ob Diesel/Benziner? Automatik/Schaltung? Alter des Fahrzeugs?

Ich will hier nicht über höhere Kosten jammern - mit dem LPG sind die Kosten dann sowieso schnell wieder drin und es wird ja auch jedes Jahr etwas günstiger.

Dennoch würde ich das Prinzip der Beitragsberechnung gerne verstehen. Eben in Hinblick darauf, dass sich sonst absolut nichts geändert hat. Nur das Fahrzeug - dieses aber in der Typklasse sogar besser gestellt ist, als unser altes Auto.

Auto, KFZ, Versicherung, Versicherungsvergleich, Auto und Motorrad
Als freiberuflicher Grafikdesigner nun Gewerbe anmelden?

Hallo,

ich hab mich seit Monaten immer mal wieder mit dem Thema beschäftigt, da ich als freiberufliche Grafikdesignerin doch immer mal wieder vor ziemlichen Einschränkungen stehe und bei jeder Idee ein "Darf ich das überhaupt, oder müsste ich dafür ein Gewerbe haben?"

Das nervt tierisch.

Nun hab ich mich lange intensiv damit beschäftigt, was es für mich für Konsequenzen hat, wenn ich nach fast 3 Jahren freiberuflicher Tätigkeit nun ein Gewerbe anmelde, damit ich einfach freier handeln kann. Da ich keine negativen Dinge gesehen habe, hatte ich vor 2 Wochen mein Gewerbe angemeldet. So dass ich nun auch Druckaufträge für den Kunden abwickeln kann, aber auch kreative Arbeiten verkaufen kann, wie z.B. Drucke und Postkarten.

Nun hat sich heute natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte, dass ich diesen Fragebogen ausfülle (den hatte ich damals ja schon bei meine freiberuflichen Tätigkeit ausgefüllt). Da musste ich feststellen, dass das der einzige Punkt ist, an den ich nicht gedacht habe. Was mache ich mit dem Finanzamt? Ich will ja kein zweites Unternehmen führen sondern meine Freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesignerin um den gewerblichen Teil der Druckaufträge ergänzen.

Da nun leider Samstag ist, kann ich beim Finanzamt natürlich auch keinen anrufen und fragen, sondern muss bis Montag warten. Mir lässt das Thema aber keine Ruhe.

Hat jemand eine Ahnung wie das Finanzamt das handhabt? Wenn man sich als Freiberufler später entscheidet doch ein Gewerbe anzumelden? Kleinunternehmerregelung ect. bleibt alles wie gehabt.

selbstständig, Grafikdesign, Finanzamt, Fragebogen, Freiberufler, Gewerbe
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