Vermieter bezahlt Instandhaltungskosten für den Schornsteinfeger und fordert jetzt das Geld?

bwhoch2  25.04.2023, 09:47

Aus welchem Grund sollst Du als Mieter Instandhaltungskosten übernehmen?

DMueller520 
Beitragsersteller
 25.04.2023, 10:02

Also wenn es im Mietvertrag steht, dann kann er die Instandhaltungskosten anscheinend auf den Mieter umlenken.

bachforelle49  25.04.2023, 10:07

was war denn kaputt .. (?!) Wie hoch sind denn die Kosten .. (?!) Was ist den Instandhaltung .. (?!) Investitionen sind Sache des Eigentümers

DMueller520 
Beitragsersteller
 25.04.2023, 10:15

Da waren die Emissionen zu hoch und es musste gewartet werden.

2 Antworten

Schornsteinfeger machen keine Instandhaltung/-setzung, die machen die Emissionsmessung der Heizungsanlage, reinigen den Schornstein und machen die Feuerstättenschau.

Die Kosten zählen zu den umlegbaren Betriebskosten.

Das Mieter diese gesondert zahlen sollen ist nicht korrekt.

Allerdings auch ziemlich egal ob die Kosten nun gesondert an den VM gezahlt oder zusammen mit den anderen BK in der Abrechnung umgelegt werden.

Man sollte als Mieter dann nur drauf achten das die Kosten nicht nochmal in der Abrechnung auftauchen.


DMueller520 
Beitragsersteller
 25.04.2023, 15:29

Vielen Dank! Kann man es dennoch von der Steuer absetzen? Er hat es ja schon gezahlt und möchte nun das wir es ihm überweisen auf sein Konto.

anitari  25.04.2023, 15:36
@DMueller520

Der Vermieter muß dir den Lohnkostenanteil aus der Rechnung ausweisen.

Sowohl Schornsteinreinigung und Kehrgebühren als auch Immissionsmessung können auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten gehören zu den laufenden öffentlichen Lasten und sind somit gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig.

Wessen Name auf der Rechnung steht, ist nicht relevant.


bwhoch2  25.04.2023, 09:46

Hier geht es um Instandhaltung.

jourjour  07.12.2024, 12:13

Ja, umlagefähig in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung, aber nicht im laufenden Jahr. Der Mieter zahlt ja die Schornsteinfegergebühren mit der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung. Sollte der Vermieter auf die sofortige Bezahlung bestehen, dann müsste er korrekterweise die Vorauszahlung dementsprechend kürzen.

DMueller520 
Beitragsersteller
 25.04.2023, 10:06

Okay er hat allerdings die Rechnung schon beglichen. Sprich ich kann nicht nachweisen das wir es per Überweisung an den Heizungswart überwiesen haben. Also können wir es auch Theoretisch nicht von der Steuer absetzen, oder?

DMueller520 
Beitragsersteller
 25.04.2023, 10:16
@Onaxer

Okay, könnte er es vor uns Steuerlich absetzen? Und welche Folgen würde es mit sich ziehen?