Vermieter bezahlt Instandhaltungskosten für den Schornsteinfeger und fordert jetzt das Geld?
Guten Tag,
unser Vermieter hat die Instandhaltungskosten wie im Titel beschrieben, schon beglichen und fordert jetzt das Geld von uns.
Ich weiß, man kann sollche Instandhaltungskosten von der Steuer absetzen, was ich auch tun wollte. Allerdings muss man Nachweisen können, dass wir es per Überweisung an den Schornsteinfeger überwiesen haben.
ich weiß auch das wir wenn es im Mietvertrag steht, die Instandhaltungskosten tragen müssen. Allerdings hat unser Vermieter die Rechnung nicht auf uns umgelegt, sprich auf der Rechnung steht sein Name und nicht unserer.
Was können wir nun machen, welche Rechte als Mieter haben wir?
Für Hilfe wäre ich sehr Dankbar!
mit freundlichen Grüßen
Aus welchem Grund sollst Du als Mieter Instandhaltungskosten übernehmen?
Also wenn es im Mietvertrag steht, dann kann er die Instandhaltungskosten anscheinend auf den Mieter umlenken.
was war denn kaputt .. (?!) Wie hoch sind denn die Kosten .. (?!) Was ist den Instandhaltung .. (?!) Investitionen sind Sache des Eigentümers
Da waren die Emissionen zu hoch und es musste gewartet werden.
2 Antworten
Schornsteinfeger machen keine Instandhaltung/-setzung, die machen die Emissionsmessung der Heizungsanlage, reinigen den Schornstein und machen die Feuerstättenschau.
Die Kosten zählen zu den umlegbaren Betriebskosten.
Das Mieter diese gesondert zahlen sollen ist nicht korrekt.
Allerdings auch ziemlich egal ob die Kosten nun gesondert an den VM gezahlt oder zusammen mit den anderen BK in der Abrechnung umgelegt werden.
Man sollte als Mieter dann nur drauf achten das die Kosten nicht nochmal in der Abrechnung auftauchen.
Der Vermieter muß dir den Lohnkostenanteil aus der Rechnung ausweisen.
Sowohl Schornsteinreinigung und Kehrgebühren als auch Immissionsmessung können auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten gehören zu den laufenden öffentlichen Lasten und sind somit gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig.
Wessen Name auf der Rechnung steht, ist nicht relevant.
Ja, umlagefähig in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung, aber nicht im laufenden Jahr. Der Mieter zahlt ja die Schornsteinfegergebühren mit der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung. Sollte der Vermieter auf die sofortige Bezahlung bestehen, dann müsste er korrekterweise die Vorauszahlung dementsprechend kürzen.
Okay er hat allerdings die Rechnung schon beglichen. Sprich ich kann nicht nachweisen das wir es per Überweisung an den Heizungswart überwiesen haben. Also können wir es auch Theoretisch nicht von der Steuer absetzen, oder?
Okay, könnte er es vor uns Steuerlich absetzen? Und welche Folgen würde es mit sich ziehen?
Vielen Dank! Kann man es dennoch von der Steuer absetzen? Er hat es ja schon gezahlt und möchte nun das wir es ihm überweisen auf sein Konto.