Muss ich die Anfahrtskosten vom Schornsteinfeger zahlen?

2 Antworten

Beim ersten mal hätest du reagieren müssen ein gegenseitigen termin vereinbaren

alle Arbeiten wo im Feuerstätten-Bescheid stehen müssen gemacht werden so wie es drin steht im Feuerstätenbescheid der schorni will halt auch sein Kehrbezirk durchbringen pro Monat / Jahr und wen er bei jedem mehrmals war dann kriegkt er sein Bezirk nicht durch

Rede mit dem Schornsteinfeger - ihr findet sicher eine Lösung die für beide Seiten in Ordnung ist.