Muss ich die Anfahrtskosten vom Schornsteinfeger zahlen?
Guten Abend liebe Leute,
ich bin Mieter einer Wohnung und habe leider den ersten Termin vom Schornsteinfeger verpennt (musste unerwartet arbeiten, war also nicht zu Hause).
Daraufhin, hatte ich einen Brief im Kasten, welcher mich bat am Datum X zu hause zu sein für eine Wartung der Gastherme + Abgasmessung. Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass das Thema mit dem Schornsteinfeger damit gegessen ist und habe deswegen nicht mehr beim Schornsteinfeger angerufen.
Plötzlich kriegte ich einen Monat später einen Brief von Vermieter in dem er mich bat, einen Termin mit dem Schornsteinfeger zu vereinbaren, da er mich mehrere male (3 mal) nicht angetroffen hat.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Beim neuen vereinbarten Termin hat der Schornsteinfeger angekündigt, dass die Rechnung dieses Jahr wegen den Anfahrten etwas teurer wird (leider hab ich da nicht nachgefragt..). Muss ich die 2 Anfahrten, die der Schornsteinfeger ohne Termin gemacht hat bezahlen ? (Jeweils 12,50)
Ich sehe ja ein den ersten versäumten Termin und dann die vierte Anfahrt zu bezahlen, aber nicht die 2 male die der Schornsteinfeger sich willkürlich (ohne Termin/Ankündigung) auf den Weg gemacht hat.
2 Antworten
Beim ersten mal hätest du reagieren müssen ein gegenseitigen termin vereinbaren
alle Arbeiten wo im Feuerstätten-Bescheid stehen müssen gemacht werden so wie es drin steht im Feuerstätenbescheid der schorni will halt auch sein Kehrbezirk durchbringen pro Monat / Jahr und wen er bei jedem mehrmals war dann kriegkt er sein Bezirk nicht durch
Rede mit dem Schornsteinfeger - ihr findet sicher eine Lösung die für beide Seiten in Ordnung ist.