Wohnung ungestrichen übernommen - kann man da noch was machen?

Halli hallo ...

Ich hab vor kurzem eine Wohnung übernommen - mit makler übrigens. Die Vermieterin hab ich erst beim unterschreiben kennengelernt, ablöse etc. Wurde alles mit den vormietern geregelt.

Ich hab dringend eine Wohnung gebraucht und war froh diese bekommen zu haben, deshalb hab ich nicht so genau alles inspiziert wie ich es vielleicht sollen hätte (ich weiß, ich bin da selber schuld). Auf jedem Fall sind die Wände zwar alle weiß, aber teilweise schon etwas verschmutzt, vor allem in dem Ecken. Ich hab das erst jetzt wo ich drin wohn wirklich wahrgenommen. Das Gebäude ist etwa 10 Jahre alt und ich bin mir sicher dass es seitdem nicht mehr gestrichen wurde. Auch die Türen sind nicht mehr so schön.

Die Wohnung und die Mietverträge wurden bis jetzt immer von selbstgesuchten nachmietern übernommen, die Vermieterin hat sich da immer ziemlich rausgehalten, und da wurde halt auch nie renoviert.

Meine Frage ist nun, ob ich da irgendein recht auf eine Sanierung hab. Die vormieter haben die Wohnung ja selbst ungestrichen übernommen und sie besenrein und mit weißen wänden hinterlassen, das passt ja, aber muss die Vermieterin nicht nach so langer Zeit einmal renovieren lassen und das dann aus ihrer Tasche zahlen?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, und ob es da irgendeine Möglichkeit gibt ... Unterschrieben ist leider schon alles, ich weiß ja dass ich selber schuld bin, aber vielleicht Kann man da ja noch was machen.

Wohnrecht, Mietrecht
Hauptmieter kündigt und will wegziehen, Untermieter findet keine neue Wohnung

Ich habe viele ähnliche Fragen gefunden, aber keine, die genau passt. Im Sommer 2013 zog ich in eine Wohngemeinschaft ein (neben mir der Hauptmieter, und ich hatte einen Vorgänger), und erhielt einen Untermietvertrag. Das Zimmer war leer und nicht teilmöbiliert. Wir haben beide in der aktuellen Stadt studiert. Er ist aktuell arbeitslos und Hartz IV, ich arbeite im sozialen Bereich mit wechselnden Einnahmen und bin Hartz-IV-Aufstocker. Der Hauptmieter möchte in eine andere Stadt ziehen hat nun gekündigt (seine 3 Monate Frist begannen am 1. Feb.). Ursprünglich hätte ich neuer Hauptmieter werden sollen, es hätte einen Auflösungsvertrag jeweils gegeben, doch der Vermieter verlangte dann von mir eine Elternbürgschaft, die mir meine Eltern nicht ausstellen wollen. Daraufhin musste mein Hauptmieter eine formale Kündigung an den Vermieter schicken, die habe ich zwar schriftlich zur Kenntnis genommen, mein Untermietvertrag wurde aber bislang noch nicht gekündigt (nach meiner Recherche hätte ich sechs Monate Kündigungsfrist). Nun habe ich den ersten Monat Wohnungssuche fast hinter mir, und es sieht eher schlecht aus. Es gibt zwar eigentlich genügend bezahlbare Angebote, aber es wird sich immer für einen anderen Kandidaten entschieden. Mir wurde beim Mieterschutzbund gesagt, dass ich einfach und zwar unmittelbar vom Vermieter geräumt werden kann, da zwischen ihm und mir kein vertragliches Verhältnis besteht. Ich solle mich rechtzeitig an Wohnungs- und Sozialamt wenden. Dafür wiederum bräuchte ich einen Wohnberechtigungsschein qua Hartz IV. Nun läuft das Ende Februar aus und braucht einen Verlängerungsantrag, der aber vermutlich nicht durchkommt, weil ich jetzt zwei Monate etwas zu viel verdient habe (1.000 netto). Somit wird es fraglich, ob ich im April einen aktuellen Wohnberechtigungsschein werde vorlegen können. Nun habe ich schon gelesen, dass ich meinen Vermieter, also den Hauptmieter, verklagen müsste/könnte. Oder ab wann müsste ich mit der Räumung rechnen? Kommen da Kosten auf mich zu? Allerdings dürfte das doch bei einem arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger eine vergebliche Mühe sein? Insofern bitte ich um konstruktive Tipps, denn ohne Wohnung verlöre ich bald meinen Job und so fort.

Wohnrecht, Mietrecht
Mietrückstände, Vermieter blockiert Türschloss

Guten Abend,

ich habe ein relativ großes Problem, heute Abend wollte ich nachhause in meine Wohnung, sie ist Eigentum einer Genossenschaft in unserer Stadt. Leider bin ich aufgrund einer kuriosen Geschichte mit dem Amt 3 Monatsmieten im Rückstand. Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten, die am 13.01.2015 losgeschickt worden ist aber erst durch den Gerichtsvollzieher abgesegnet wurde und deshalb erst dann ankam. In dem Brief sollte ich am 01.02.2015 spätestens raus, was ja praktisch schonmal unmöglich ist. Als ich dann heute die Tür öffnen wollte, konnte ich den Schlüssel nicht einstecken, es war dasselbe Schloss aber irgendjemand scheint in das Schloss eine Art Blockade eingebaut zu haben, sodass ich die Tür nicht öffnen kann. Der Vermieter war nicht mehr anzutreffen und ich musste bei Freunden unterkommen. Ich habe im Internet schon oft gelesen das der Vermieter das Schloss nicht einfach dicht machen darf und es sich dann um eine Straftat handelt, nur leider glaube ich hat mein Vermieter ein Ass im Ärmel, ich hatte sehr viel Stress mit den Nachbarn und könnte das vielleicht ein Grund sein, weshalb der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?

Bitte schnell um Rat, möchte morgen früh zum Vermieter gehen und will mich vorbereiten und mich nicht totreden lassen. Als Bemerkung sage ich vorweg, ich habe vor alles zu bezahlen und das Geld kommt jetzt auch bald, aber ohne eine aktuelle Unterkunft kann ich leider nicht ausziehen.

Lieben Gruß!

Wohnrecht, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
"Aufmaß der Wohnung feststellen" - Neuer Eigentümer

Hallo.

Wir haben seit Dezember einen neuen Eigentümer unserer Mietwohnung (sprich: wir wohnen zur Miete, und das Haus hat den Eigentümer gewechselt).

Dieser hat jetzt angekündigt, eine Aufmaßfeststellung durchführen zu wollen, dazu möchte er zu einem Termin x ca eine Stunde uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).

Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.

Der neue Eigentümer hat zudem die Keller räumen lassen, die seiner Ansicht nach vollgestellt mit Sperrmüll waren. Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben. Diese 30 zahlen einen Mietaufschlag für den Keller und der Keller und alle Abstellräume sind Videoüberwacht.

Ich selber habe überhaupt keinen Schlüssel für Keller und Abstellräume und nutze die dementsprechend nicht. Meine anfrage nach einem Kellerverschlag zum abstellen meines Rades hat der letzte Eigentümer eben damit abgeschmettert, dass es nur 30 Verschläge gibt, der Hausmeister einige davon nutzt und alle anderen schon vermietet sind.

Ich habe gegen das bisherige Vorgehen des neuen Eigentümers so meine Vorbehalte. Darum frage ich erst mal:

Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Aufmaßfeststellung"? Was genau bedeutet das und was könnte der Vermieter damit anfangen, außer zu wissen, wie die Wohnungen bewohnt sind. Ich tendiere momentan dazu, mich daher auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zu berufen, weil er für die Maßfestsellung einfach irgend eine andere messen kann, da die baugleich sind.

Wohnrecht, Wohnung, Vermieter
Kann ich mit 15 zu meinem Freund ziehen?

Hallo Leute,also ich habe ein Riesen Probelm Okay zuerst,ich bin 15 und mein Freund ist 32,ich weiß das es ein großer Altersunterschied ist aber ich liebe ihn wirklich. Also ich bin jetzt seit ca 2 Monaten mit ihm zusammen und da er 80 km von mir weg wohnt und selber arbeitet sehen wir uns nicht so oft. Er ist denn vor ein paar Wochen her gekommen und wir haben miteinander geschlafen,meine Mutter war zu der Zeit auch zu Hause,da wir nicht verhüttet haben,hatten wir total Panik das ich schwanger bin und da es Freitag Nachmittag war hatte kein Frauenarzt mehr auf und,deswegen hatten wir die Idee das ich den folgenden Samstag ins Krankenhaus gehe und mir die Pille danach zu holen.. Ich habe meiner Mutter davon nichts erzählt,weil ich nicht wusste wie sie darauf reagieren würde. Ich habe meinem Vater denn davon erzählt und der hat es denn leider meiner Mutter erzählt. Ich habe meiner Mutter denn die ganze Geschichte erzählt.. Sie war ziemlich sauer auf mich,und meinte das es ein Vetrauensbruch war,weil ich mit ihm geschlafen habe als er bei mir zu Hause war. So fing der ganze Stress an. Also sie hat denn das Jugendamt eingeschaltet und wir habe abgemacht das wir zusammen bleiben dürfen aber uns so lange nicht sehen dürfen bis sie uns wieder vertraut aber das sie uns zwischen durch mal mitteilt wo wir denn ca stehen,jedes mal wenn ich gefragt habe kam nur ''ich weiß noch nicht'' also das ist jetzt ca 2 1/2 Wochen her,das Problem ist jetzt das sie mir jetzt ganz verbieten will mit ihm zusammen zu sein und wenn ich mich nicht daran halte,will sie eine Bannmeile um mich ziehen lassen,aber somit hölt sie sich ja auch nicht an die Abmachung,obwohl ich mich die ganze Zeit daran gehalten habe. Wir haben ihr denn angeboten dass wir uns alle zusammen setzten und darüber reden aber das will sie nicht,sie sagt sie sei noch zu sauer um mit ihm zu reden,und mit mir hat sie auch nicht vor es zu klären. Meine Mutter hat den angefangen alles zu tun um uns auseinadern zu bringen also sie hat mir z.b. erzählt das sie sich mit einer Freundin unterhalten hat und sie ihr erzählt hat das sie einen Freund hat der genau so alt ist,genau so mit 1 und 2 Vornamen heißt und in der selben Stadt wie er wohnt. Seit einigen Jahren eskaliert es ständig hier,und meine Mutter behandelt mich nicht mehr wirklich wie ihr Kind,deswegen würde ich von zu Hause weg wollen.. Und jetzt wollte ich fragen ob ich auch zu meinem Freund ziehen könnte,denn die vom Jugendamt sagen das eine WG oder ein Heim die letzte Möglichkeit ist,voher wird denn geschaut ob ich nicht zu Verwandeten kann,aber da fast alle meine Verwandten in Australien wohnen,würde das wohl nicht in frage kommen. Also mein Freund und ich würden gerne zusammen wohnen nur wissen wir halt nicht ob das in dieser Situation klappen würde,bräuchte wenn es geht ganz ganz schnell Antworten,danke im Voraus

Wohnrecht, Familie, Umzug, Jugendschutz, lügen, Streit
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")

Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!

Phil

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten, Nachmieter
Ist es erlaubt, dauerhaft in einem Gartenhaus zu wohnen?

Hallo Leute :)

Meine Frage steht eigentlich schon oben:

Ich möchte gerne wissen ob es in Deutschland erlaubt ist, im eigenem Garten dauerhaft in einem etwas größeren Gartenhaus zu leben? (ca. 10.000 €)

Ob sich das wirklich lohnt ist eine andere Sache, denn schließlich sind die Grundstückspreise auch nicht wirklich billig (hier in der Nähe) und zum Wohnen ist selbst in einem großen Gartenhaus nicht viel Platz (wenn man alleine ist geht es, mit Familie eher nicht). Klar ist auch, dass es nur in einem Wohngebiet möglich ist, Erholungsgebiete und Gewerbegebiete kommen selbstverständlich nicht in Frage. Und dass ich ab einer bestimmten Größe auch ein Fundament bauen muss, weiß ich auch. Es gibt Gartenhäuser mit guten, wohnungsähnlichen Fenstern, Badezimmer und Küche kann man auch einbauen. Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, deswegen solltet ihr wissen, dass ich mich nur für Hessen und Niedersachsen interessiere. Meine Überlegung ist, dass man doch auch für einigermaßen wenig Geld ein kleines "Eigenheim" besitzen könnte, sofern man auch in einem Gartenhaus dauerhaft wohnen darf. Ob sich das wirklich lohnt ist, wie schon gesagt, eine andere Sache... :)

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und vielleicht kam dem Einen oder Anderen selbst die Idee oder hat gar schon eigene Erfahrungen gemacht und ist mit den Rechtslagen vertraut !

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

FirstDogAsu <3

Wohnrecht, Garten, wohnen, bauen, Gartenhaus, Rechtslage, Baugrundstück, Bauvorschriften
Schlaflosigkeit wegen lärmenden Nachbarns

Unsere Situation würde ich wie folgt beschreiben: Meine Frau und ich wohnen in einem Hochhaus, in einer Wohnung, die meinen Eltern gehört und das seit ca. 1,5 Jahren. Die Mieterin, die hier wohnte, zog aus, da sie den Lärmpegel des über ihr lebenden Nachbarns nicht aushalten konnte. Bis vor 1 Monat war es hier noch sehr ruhig und man konnte kaum jemanden bemerken, doch nach einer Zeit des starken Bohrens und Klopfens, ist das Lärmniveau drastisch gestiegen. Schritte sind nun wie extrem starke Bässe durch unsere Wohnung zu hören, sowie das Öffnen von Türen usw. Ich wohnte einst in dieser Wohnung 17 Jahre lang seit meiner Kindheit und dieses Problem trat bis dato nie zuvor ein. Versuche, den Nachbarn anzusprechen und eine Besserung zu bewirken sind leider alle nach hinten losgegangen. Mittlerweile ist der Lärmpegel besonders laut zwischen 22h und 10h morgens. Lautes Gestampfe, Geklopfe und ein "Möbelverschieben" sind sehr stark zu hören. Ein Schlafen mit Ohropax ist zum Muss geworden, wobei man selbst dann die Geräusche noch hören kann. Die Polizei habe ich bereits oft genug in den Ruhezeiten gerufen, jedoch öffnet sich dann seine Haustüre nie und komischerweise setzt er immer dann sein Treiben für eine kurze Zeit aus. Die Hausverwaltung schrieb ich auch an, jedoch bekomme ich von denen keine Antwort. Laut Auskunft der Polizei ist der Nachbar erwerbstätig, komischerweise aber ständig zu Hause, was uns darauf schließen ließ, dass er Heimarbeit verrichtet. Als großes Problem betrachten wir es auch, dass die Vermieterin seiner Wohnung seine leibliche Mutter ist. Diese wurde durch unseren Hausmeister kontaktiert, Besserungen sind wie befürchtet nicht aufgetreten. Die psychischen Probleme die ich momentan durchstehen muss, sind keiner Person zuzumuten. Weder an Schlaf, noch an etwas anderes ist zu denken. Man versucht so gut wie möglich der Wohnung aus dem Wege zu gehen.

Gibt es den überhaupt eine Hoffnung für uns?

Danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten!

Wohnrecht, Rechtsanwalt, Mietrecht, Lärm, Nachbarn, Ruhestörung
Bedeutet lebenslanges Wohnrecht = die Erben nicht ans Erbe lassen muessen?

Unsere Mutter ist 2005 verstorben und hat ihrem damaligen Partner lebenslanges ,kostenloses Wohnrecht in unserem Elternhaus (in dem bis 1998 bzw. ca.2003 auch unsere verstorbenen Grosseltern wohnten) eingeraeumt. Wir haben damals manche kleinen Dinge herausgeholt, aber ansonsten alles dort gelassen. Das Verhaeltnis zwischen ihm und uns war noch nie gut und wir hatte nach einer Auseinandersetzung vor ca. 5 Jahren keinen Kontakt mehr. Nachdem ich in Kuerze nach zweijaehrigem Deutschland Aufenthalt zurueck ins Ausland ziehen werde ,wuerden meine Schwester und ich jetzt gerne schauen, welche Sentimentalitaeten fuer uns noch wichtig sind. Wir hatten mit der Person besprochen, dass wir vorbeikommen, hatten einen Termin ausgemacht und er hatte zugesagt. Letztendlich war er dann einfach nicht da und hat uns nur per Telefonanruf gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist und wir nicht einfach nach neun Jahren kommen koennen. Wir haben ihm versucht zu erklaeren, dass wir ihm nicht die Moebel unter dem Hintern wegziehen wollen, haben ja selber eigene Wohnungen, aber das wir gerne schauen wollen, was wir gerne noch haetten, weil es Bedeutung fuer uns hat. Inwieweit haben wir das Recht nach neun Jahren unser Erbe herauszuholen, bzw. hat er das Recht uns nicht hereinzulassen und einfach darauf sitzen zu bleiben. Haben wir als Hauseigentuemer das Recht, nach dem rechten zu schauen? Seine Aussage war nur, dass wir damit warten muessten bis er "abnippelt" bzw. er koenne uns ja die gewollten Sachen auf die Strasse stellen.

Wohnrecht, Erbrecht, Eigentumsrecht
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Hilfe mein Hausverwalter will das ich meinen Hund abgebe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein sehr großes Problem und Bitte dringendst um Hilfe und rasche Antwort. Ich bewohne zur Zeit eine 40 qm große Wohnung, in der ich einige gnaden und hilfebedürftige Tiere aufgenommen habe. Ich weiss sie ist sehr klein, aber ich bin schon auf der suche nach einer größeren. Da ich nicht ständig umziehen will und kann, brauche ich mehr zeit um eine entsprechend große Wohnung zusuchen. Vor ca. drei Wochen, habe ich einen misshandelten Hund zu meiner Hündin aufgenommen. Zudem habe ich eine Katze und drei Hasen. Den Tieren fehlt es an nichts und es geht ihnen und ihrem Leben endlich mal gut. In meinem Mietvertrag sind Haustiere erlaubt. Der Hausmeister und der Hausverwalter, die mich seit meinem Einzug mit verschiedensten Dingen schikanieren, fordern mich jetzt auf den zweit Hund bis zum 31.01.2014 aus der Wohnung zu entfernen. Abgeben möchte ich ihn nicht, weil ich Sie einfach viel zu lieb gewonnen habe und diesem acht Monate alten Hund seinen fünften Besitzer ersparen möchte. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Binnen dieser Zeit schaffe ich es niemals, mir eine andere Wohnung zu suchen. Kann der Hausverwalter mich dazu zwingen den Hund abzugeben ? Im voraus schon mal vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen und mir hoffentlich helfen können.

Liebste Grüße

Wohnrecht, Wohnung, Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht, Tierhaltung
Hat mich meine Mutter tatsächlich abgemeldet? was nun?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich bin nun 23 Jahre alt, habe mein Abitur nachgeholt und fange am März mit dem Studium an. Suche aktuell einen Job zur Überbrückung.

So nun zum eigentlichen. Bin seit einer Woche bei meinem Vater, da meine Mutter jede Kleinigkeit ausnutz um mit mir oder meinen Bruder zu streiten. Wirklich jede Kleinigkeit, sie hat mich vor einem Monat wegen einem nicht aufgeräumten Teller rausgeschmissen. (dies ist nur eins von vielen krassen beispielen).

Heute kam meine mutter zu mir, sie sagte sie hätte mich am Montag abgemeldet und ich solle mich jetzt bei meinem Vater anmelden.

Diesmal ging der Streit um folgendes: Da ich momentan Arbeitssuchend bin, bekomme ich doch unterstützung vom amt (lieg ich da richtig?). Jedoch wurde das Geld nicht auf mein Konto überwisen, sondern auf das von meiner Mutter. Nach meinen Bestanden Abitur ging sie wahrscheinlich zum amt und hat mich arbeitslos gemeldet. Dies natürlich ohne mir bescheid zu geben.

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig perplex, bekomme ich nun Geld vom Amt oder nicht?

Also in erster linie gehts mir um die aktuelle Wohnungssituation, das mit der Unterstützung vom amt ist nur zweitranging, da ich sowieso schnellstmöglich einen Job finden möchte.

Hinzu kommt ja noch, dass meine Mutter durchgehend meine Briefe öffnet. Sie ist so dreist und hat behautet, dass der letzte brief offen im briefkasten gelandet ist (jemand anderes hat ihn geöffnet, durchgelesen und wieder reingelegt...wers glaubt) Ich glaub sie halt mich tatsächlich für total bescheuert...

Nochmal kleien zusammenfassung für die Übersicht: Meine Mutter (arbeitslos seit jahren) hat mich angeblich abgemeldet, und ich solle mich nun bei meinem vater anmelden. Was empfehlt ihr mir? was soll ich nun tun?

Hoffe ich habs halbswegs verständlich geschrieben

Wohnrecht, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Kinderrechte, Wohngeld
Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?

Ich habe mit meinem Nachbarn ein heikles Thema, da ich ihm mehrfach darüber aufgeklärt habe das er seinen Mietrückstand von 3.000 Euro unbedingt ausgleichen solle, aber er hat ständig einen Sturen Kopf und will sich mit dem Problem nicht auseinander setzen. Jetzt hat er von seinem Vermieter eine Frist gesetzt bekommen wo ich der Meinung bin dass jetzt der Gerichtsvollzieher jeden Tag kommen kann und Ihm aus der Wohnung setzt. Er meint der Vermieter hätte noch keine Verfügung und benötigt noch ein weiteres Urteil.

Das hat sein Vermieter alles unternommen.___________________________________________________________________

Mein Nachbar hat am 07.12.2011 von seinem Vermieter die fristlose Kündigung bekommen, zum 31.01.2012 bekam er vom Anwalt seines Vermieters das Mahnverfahren angekündigt, das Amtsgericht hat am 18.04.2012 ein Urteil erteilt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, das er von sein Wiederspruchrecht kein gebraucht machte. Im Urteil Hieß es er solle die Wohnungsschlüssel sofort herausgeben, bei nicht befolgen kann eine Zwangsräumung durchgeführt werden.

Vom Anwalt des Vermieters wurde er aufgefordert die Wohnungsschlüssel zum 06.05.2012 heraus zugeben, danach hat der Vermieter selbst eine neue Frist zum 20.05.2012 gegeben, nach Ablauf wurde er am 26.05.2012 vom Hausmeister aufgefordert ihm den Schlüssel herauszugeben, bei Ihm behauptete er habe vom Urteil keine Kenntnis.

Zum 18.09.2013 bekam er vom Vermieter, eine 10 tätige Frist zum handeln, danach würde er die Durchsetzung des Säumnisurteils vollstrecken lassen.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht
Gibt es nicht eine einzige Möglichkeit, ein lebenslanges Wohnrecht auflösen zu können?

In den notariellen Unterlagen steht es schwarz auf weiß - die Person muss die Nebenkosten tragen, die mit der Wohnung im Zusammenhang stehen. Sprich Wasser, Müll, Strom und so weiter. Auch steht im Grundbuch, dass sie dafür sorgen muss, dass der Zustand der Wohnung immer in Ordnung bleibt, Reparaturen müssen von ihr bezahlt werden oder Instandhaltungskosten der Wohnung.

Leider weigert sich diese Person seit ca. 3 Monaten das alles zu bezahlen und bei mir trudeln die Rechnungen und Mahnungen ein. Die Wohnung, in der diese Person lebt, gehört mir.

Ich war heute bei ihr und versuchte mit ihr zu reden. Man hätte eine Schere gebraucht, um die Spinnweben durchschneiden zu können - überall Müll und leere Flaschen. Sie selbst kann nur noch schreiend kommunizieren und driftet immer in die Vergangenheit ab. Also, wenn ich beispielsweise sage, dass da noch offene Rechnungen zu begleichen sind dann kommt es etwa so: "Ihr Drecksweiber, H.uren und Lügenweiber, ihr wollt mir was unterschieben und so weiter." Man kann es nicht beschreiben. Meinen Vater wollte sie mit der leeren Wasserflasche über den Kopf hauen und jede Diskussion, aber auch jede ufert aus.

Sie ist nicht dement, sondern sehr engstirnig, lebt in ihrer Wohnung ohne Kontakt zur Außenwelt. Da muss man eigenartig werden. Sie putzt nicht, Körperpflege scheint auch nicht mehr so zu funktionieren (Wasser ist zu teuer) und in der Wohnung ist es unbeschreiblich muffig, es stinkt zum Himmel. Meine Mutter sprüht schon ständig mit den Duftsprays im Treppenhaus, damit man es nicht so riecht.

Ich weiß nicht mehr weiter. Bisher sind alle Versuche, sie zur Einsicht zu bringen, gescheitert. Sie hat in den Jahren zuvor immer ihre Kosten selbst getragen, plötzlich tut sie es nicht mehr.

Hinzu kommt, dass sie jede Woche mindestens 3x zum Arzt muss (mal Herz, mal Fuß, mal Hüfte und so weiter). Mal behauptet sie, sie müsse sofort in die Klinik und dann ist am Ende nichts. Ein anderes Mal ist es der Blutdruck...und ich war mit im Sprechzimmer und fragte die Ärztin, was nun ist. Die Ärztin meinte, nichts ist, die Frau ist gesund. Kaum sagte sie das, war sie eine unfähige, dumme Ärztin und wechselte dann den Hausarzt. Das passiert gut und gerne 2x im Jahr.

Was kann man noch tun. So, wie es weiter geht, gehen ja alle kaputt dabei und sie macht munter weiter. Die Wohnung ist mittlerweile renovierungsbedürftig, wenn es noch ein paar Jahre so weiter geht, dann kann ich alles raus reißen.

Der Rechtsanwalt meinte, dass man gegen das Wohnrecht nichts machen könnte, aber die Rechnungen muss sie bezahlen.

Was nun?

Wohnrecht, Frauen, auflösen
Wohnrecht trotz Psychoterror?

Hallo!

Seit einigen Jahren bin ich im Besitz eines Zweifamilienhauses, für dessen Kreditaufnahme das Haus meiner Mutter belastet wurde, welches später verkauft wurde. Ein Teil des Betrages floss in den Kredit meines Hauses ein, im Gegenzug bekam sie lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch. Sie zahlt einen monatlichen Betrag für Nebenkosten. Arbeiten am Haus, neue Heizungsanlage, neues Dach etc wird ausschließlich von mir allein getragen.

Nun ist es so, dass ihr Verhalten immer unerträglicher wird. Aus meiner Sicht ist es reine Provokation (böse, beleidigende SMS aus heiterem Himmel und am nächsten Tag überfreundliches Geschwätz,...). Mittlerweile ist es so weit, dass ich das Haus nur verlasse, wenn sie nicht in der Nähe ist. Leider ist das nicht immer möglich, da sie mich trotz eigenem Parkplatz auf dem Grundstück zuparkt, sodass ich nicht zur Arbeit fahren kann und Kontakt zu ihr aufnehmen muss. Ohne Einsicht ihrerseits. Nachts lässt sie ihren Hund in den Garten, der alles zusammen- und mich wach kläfft, auch ohne Aussicht auf Besserung. Mir ist nicht ganz klar, ob es Absicht ist oder sie nicht zurechnungsfähig...

Es ist nicht mehr auszuhalten, sodass das letzte Streitgespräch ergeben hat, dass einer von uns gehen muss. Sie weigert sich nun dagegen und behauptet, einen viel höhren Betrag beigesteuert zu haben, den sie im Falle eines Auszugs ausgezahlt haben will. Wie wird der Wert des Wohnrechtes berechnet, der tatsächlich ausgezahlt werden müsste? Nun werde ich das Haus verlassen mit einem großen Stein im Magen. Neue Mieter in meiner Wohnung werden wohl ständig anrufen und sich über ihr Verhalten beschweren, damit habe ich nichts gewonnen. Wenn die Wohnung überhaupt Mieter findet, da es kein Geheimnis im Ort ist.

Ist es tatsächlich so, dass sie tun und lassen kann, was sie will, nur weil sie Mietrecht hat? Und ich als Eigentümer sitze am kürzeren Hebel? Gibt es keinerlei Möglichkeit für mich? Ihr Verhalten ist für mich nicht tragbar, auch für neue Mieter wahrscheinlich nicht. Das müsste doch den Wert des Hauses gewaltig mindern. Gibt es eine Regel für solch Verhalten? Das kann doch nicht wahr sein, dass ich als Hauseigentümer zur Miete wohnen muss und sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Mietrecht, Psyche, Vertragsrecht
Kaufvertrag Wohnung - Kaufpreisausweisung

Hallo zusammen,

ich möchte mir eine Wohnung kaufen. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesendet. Das meiste das drinsteht und mir erst seltsam vorkam konnte ich mir durch einlesen klären. Ich habe aber noch Probleme bei der Formulierung oder dem Sinn der folgenden Textpassage. Insbesondere auf den Fett-markierten Teil

Beginn der Vorpassage:

Der vereinbarte Kaufpreis von 55.000,00 - i. W. Euro fünfundfünfzigtausend

ist in voller Höhe zur Zahlung fällig zwei Wochen nach Absendung einer Mitteilung des amtierenden Notars an den Käufer per Einwurf-Einschreiben mit Durchschrift für den Verkäufer, worin bestätigt wird, dass

die für den Käufer bewilligte Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist,

dem Notar die erforderliche Verwalterzustimmung samt Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form auflagefrei vorliegt,

Ende der Vorpassage

Beginn der betreffenden Textpassage

*...dem Notar für alle der Vormerkung des Käufers im Rang vorgehenden und nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beseitigenden Belastungen sämtliche Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchtauglicher Form bedingungslos vor-liegen oder nur unter solchen Auflagen, die im Rahmen der Kaufpreisausweisung erfüllbar sind.

Die laut Fälligkeitsbestätigung des Notars von eingetragenen Berechtigten zur Lastenfreistellung geforderten Ablösungsbeträge hat der Käufer ohne Überprüfung ihrer Richtigkeit unmittelbar an die betreffenden Berechtigten für Rechnung des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Insoweit tritt der Verkäufer seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung an diese(n) abzulösenden Rechtsinhaber ab. Auf Zugang der Annahmeerklärung(en) wird vom Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer bleibt hinsichtlich der so abgetretenen Teile des Kaufpreisanspruches jedoch zur Mahnung, Fristsetzung u.ä. berechtigt*

Ende Textpassage

Kann mir einer sagen ob dies eine normale Formulierung ist, oder ist da irgendein Hacken der mich zu irgendwelchen Kosten etc. verpflichtet?

Danke im Voraus

Christian

Wohnrecht, Kaufvertrag, Immobilien
Mietkündigung wegen unordentlicher Wohnung?

Hallo zusammen,

nun hab ich auch mal eine Frage. Mein Vermieter will mich bis zum 01.11.2013 aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist. Die angebliche Unordung rührt daher das ich in einem ca. 25 Quadratmeter grossen Studentenapartment wohne und mit dem nötigen Platz arg haushalten muß. Ebenfalls muß ich erwähnen das es in meiner Wohnung weder übel riecht, keine Ungeziefer vorhanden sind oder irgendwelche Fäkalienreste im Bad auf den Boden verteilt liegen. Ich hab schlicht weg nur ein Platzproblem. Wo sich im Laufe der Zeit in manchen schwer unzugänglichen, verwinkelten, Ecken vielleicht etwas Staub angesammelt hat. Das alles kann doch aber nicht der Wahre Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses sein?

Die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Ohne irgendeinen monatlichen Verzug. Es gab und gibt keinerlei Beschwerden über mich von den Nachbarn. Klar, die Wohnung sieht nach alle den Jahren etwas herunter gewohnt aus. Aber das ist doch eine völlig normale Entwicklung und gibt den Vermieter noch lange nicht das Recht jemanden der ein Platzproblem hat, als eine Art Messie abzustempeln. Viele von Euch die in einer kleinen Studentenbude in einer Großstadt wohnen werden bestimmt verstehen, wie ich es meine und können meine Situation bestimmt gut nachvollziehen welche Platzprobleme sich mit der Zeit so ergeben.

Ich horte hier keinen Müll oder unnütze Gegenstände. Habe kein Sammelsucht und kann definitiv über nütze und unnütze Gebrauchsgegenstände unterscheiden. Auch habe ich hier kein Haustier oder Auqarium was zur vermehrten Luftfeuchtigkeit\potenziellen Schimmelbildung (feuchte Wände) beitragen könnte. Ich bemühe mich um Sauberkeit! In der Vergangenheit hatten viele Mieter\Nachbarn hier auch mit Schimmelblidung und Feuchtigkeit in den Wänden zukämpfen. Das ist aber nicht auf das falsche Lüften der Mieter, sondern auf die Bausubstanz und alten Architektur\Bauweise der Apartmens zurück zuführen da die Bauweise der Apartmens generell eine schlechte Luftzirkulation ermöglicht.

Durch meine Eltern habe ich ebenfalls erfahren, der Vermieter hält auch Kontakt zu meinen Eltern, das er angeblich vor 2 Wochen in meinem Apartment besichtigt hätte und ihm die Zustände nicht gefallen haben. Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt. Nur trau ich ihm hier nicht so ganz übern Weg da auch meine Eltern stark den Eindruck haben, das er mich nur Unterdruck setzen will damit ich schleunigst von hier verschwinde.

Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.

Schonmal vielen Dank für Euer bemühen im Vorraus!

(Wer Rechtschreibe und Grammatikfehler findet darf die gerne behalten ;) )

Kündigung, Wohnrecht, wohnen, Mietrecht, Mietkündigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wohnrecht