Hallo,

ich habe vorheriges Jahr das Elternhaus übernommen. D.h. meinen Bruder ausgezahlt und mein Vater (Mutter verstorben) hat lebenslanges Wohnrecht. Zwischen meinem Vater und Mutter gab es keinen Eintrag auf längstes Leben. Mein Vater hat mittlerweile eine neue Lebensgefährtin. Nun ist die Frage aufgetaucht was passiert wenn mein Vater verstirbt? Hat die Lebensgefährdin dann irgendwelche Rechte? Oder was würde passieren wenn mein Vater wieder heiratet und verstirbt als erster?

Für Beantwortungen bedanke ich mich im Voraus.