Muss ich meine Schwiegereltern bei mir wohnen lassen..?

Hallo,

meine Frau und ich haben zwei kleine Kinder und wir wollen demnaechst ein Haus bauen. Meine Frau hat angedeutet, dass die Schwiegereltern vielleicht bei uns wohnen werden wenn sie hilfebeduerftig sind. Das will ich auf keinen Fall. Bevor ihr denkt, was ist das denn fuer ein Monster, geht es mir nur um den Schutz und geistigen Gesundheit meiner Familie, meiner Frau und mir selbst. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen aber der Schwiegervater ist Alkoholiker und die Schwiegermutter hat ihn da reingetrieben. Total zerstritten die Schwiegereltern und ein Zusammenleben waere fuer uns die Hoelle.

Eigentlich sieht das meine Frau auch so da Sie unter ihnen auch schon genug gelitten hat. Trotzdem will Sie nicht davon abweichen dass ihre Eltern mal bei uns wohnen koennten. Ich bin jedenfalls schon mal am zittern. Kein Scherz.

Deswegen meine Frage: Das Haus wird meiner Frau und mir wie bei Eheleuten ueblich zu gleichen Teilen gehoeren. Kann ich das verhindern, dass meine Schwiegereltern bei uns wohnen werden? Ich will jetzt nicht eine Klagewelle anfangen wo ich nachweisen werde wie schrecklich die Schwiegereltern sind. Es geht mir grundsaetzlich um die Frage, kann ich als Mitbesitzer des Hauses den Schwiegereltern gegen den Willen meiner Frau das Wohnen darin verwehren? Koennt Ihr das vielleicht an Fallbeispielen und mit Gesetzestexten untermauern?

Vielen Dank, Benjamin

Wohnrecht, Schwiegereltern
Böse Nachbarn, kann man was tun?

Hallo, ich wohne nun seit einem Jahr in einer Wohnung (WG) im Studentenviertel in meiner Stadt. Das Haus ist gemischt, Studentenwgs, alte Damen, Familien, alles eben. Der Nachbar über mir ist allerdings einer der schlimmsten Sorte. So langsam glaube ich, er will uns alle rausekeln und hat es teilweise auch schon geschafft. Die Situation ist so, dass unsere WG vermietet ist von einem Eigentümer aus einer anderen Stadt, der NAchbar aber eben Eigentümer seiner Wohnung ist. Also: Ich habe in einem Jahr nun drei Partys gemacht. Die ersten beiden Male war ich noch sehr verständnisvoll, einmal kam er um 0 Uhr herunter, einmal um 23 Uhr (und zwar absichtlich, er hat uns auf dem Flur gehört und ist förmlich in Unterwäsche runter um uns noch zu erwischen). Über meinem Zimmer ist anscheinend das KInderzimmer, ist ja auch alles okay. Mittlerweile MUSS es jedoch Schikane sein. Eine meiner Mitbewohnerinnen hat er rausgeekelt, indem er an ihrem Geburtstag um 21 Uhr abends, als sie zwei!!!!!!!! Gäste hatte, gegen die Tür tratt, klingelte, sie beleidigte und drohte Punkt 22 Uhr die Polizei zu rufen. Unter Tränen schrieb sie am nächsten Tag ihre Kündigung. Meiner zweiten Mitbewohnerin erging es ähnlich. Nun habe ich einen neuen Mitbewohner, der am Tag seines Einzuges um 20 Uhr noch ein Regal mit zwei Schrauben angebracht hat, der Nachbar kam, in altbewährter Weise, schrie ihn als Riesenarschloch und gehirnlose Amöbe an, naja und so weiter. Er bezichtigte uns schon der Partys als nachweislich keiner hier war. Der Witz an der Sache ist, das seine Kinder ofmals ne Stunde nachts weinen oder schreien und er dann nur sagt (deswegen haben wir uns nie beschwert, er sagt es immer), dass wir da ja nix machen können, sind halt Kinder, die schreien "mal" und sind laut. Keiner von uns möchte mehr Gäste einladen. Er steht auch auf dem Flur und lauscht an unserer und anderen Türen (beschwert sich auch über die anderen Wgs, die Kinder der anderen Familien, etc.). Können wir irgendetwas tun oder sind wir dem ausgeliefer?. In einer Woche zieht wieder eine neue Mitbewohnerin ein, und mir geht schon die Muffe.

Wohnrecht, Mietwohnung, Nachbarn, Nachbarschaft
Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
Undichtes Fenster - Wasserschaden am Laminat. Vermieter schiebt es auf MEINE Haftpflicht

Hallo liebe Leute, ich brauche dringend einen Versicherungsrat :(

Ich kam Samstagnacht nach Hause und meine Whg stand im hinteren Teil komplett unter Wasser. Ich habe natürlich gleich alles getrocknet....jedoch zu spät, es schlug sich schon etwas auf das Laminat nieder sodass dieses auf einigen Stücken "hoch ging". jetzt nicht so heftig das es mich beim Wohnen beeinträchtigt, aber nuja - eben so das es der Vermieter bei Beendigung der Miezeit bemängeln kann.

ALLERDINGS! Die Fenster waren geschlossen! Am nächsten Tag (gestern) gab es wieder ein Unwetter. Wieder presste der Wind den Regen in die Ritzen rein - diesmal war ich jedoch zu Hause und konnte das ganze auch auf Video festhalten - natürlich mit Handtüchern bewaffnet.

Mein Vermieter meint nun das würde über meine Haftpflicht laufen müssen, da ich für den Mietraum verantwortlich sei. Auch glaubt er mir das mit den geschlossenen Fenstern nicht (das Argument des Videos nimmt er nicht an, hat es zwar noch nicht gesehen aber "in all den Jahren sei da noch nichts dergleichen passiert!") Allerdings kann ich doch gar nichts für das undichte Fenster - nicht mal das ich davon gewusst hätte!? Er sei auch angeblich gar nicht versichert gegen sowas...

Noch etwas, ich bin Student und bei meinen Eltern in irgendsoeiner hausversicherung drinne, aber die zäht ja sicher nicht in meiner Uniwohnung....

Danke schon mal, Mfg!

Wohnrecht, Wohnung, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Laminat, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Nachbar verwendet störenden Deckenventilator

Hallo,

folgende Situation: Wir wohnen in einer Wohnung in der nahezu alle Wände, Decken und Böden aus Stahlbeton sind. Jetzt hat die Nachbarin unter mir vor kurzem einen Deckenventilator installiert. Soweit so gut, wenn die das Ding aber einschaltet vibriert die ganze Wohnung und ich höre ein permanentes, Kopfschmerzen bereitendes Brummen.

Das Teil ist offensichtlich nicht entkoppelt und stört somit tierisch. Unter Tags stört mich der Ventilator wenig, weil ich da ohnehin kaum zu Hause bin aber dadurch, dass sie das Ding auch abends verwendet fühlte ich mich doch gestört. Also bin ich eines Abends rüber und habe freundlich gefragt ob sie den Ventilator nicht abstellen kann, oder dass wir uns zumindest darauf einigen, dass der nur bis 8 Uhr abends läuft.

Das lief auch einige Tage gut so bis sie wieder anfing, den Ventilator zu grauenhaften Zeiten anstellte. Jetzt hab ich mich mal an die Wohnbaugenossenschaft gewannt die meinten, dass sie den Ventilator nur laufen lassen darf, wenn er keine Nachbarn stört.

Meine Nachbarin weiß auch davon, trotzdem schaltet sie den Ventilator wieder ein und schaltet ihn erst ab, wenn man sie darauf hinweist. Wie kann ich mich wehren? Helft mir bitte, ich sterbe ihr noch vor Kopfschmerzen. Kann man den Ventilator vielleicht irgendwie von der Wand entkoppeln? Ich befürchte irgendwann reiß ich ihr das Ding von der Decke!

Wohnrecht, heimwerken, Technik, Gesetz, Lärm, Nachbarn, Österreich, Ruhestörung
lebenslanges Wohnrecht und wer zahlt für Reparaturen

Meine Schwiegermutter hat lebenslanges Wohnrecht bei uns im Haus. Ihr jüngster Sohn lebt bei ihr und sie trägt seine Lebenshaltungskosten. Er zahlt keine Miete an uns, weil er sich ja in der Wohnung seiner Mutter aufhält. Er hat aber auch noch eine Wohnung im Nebengebäude, das auch uns gehört. Diskussionen über Miete darf man nicht anbringen, denn er hat eh kein Geld. Wir haben eine Gasheizung im Haus (3 Therme) und beheizen die Wohnung von der Schwiegermutter und unsere 2 Etagen jeweils damit). Also alles getrennt abrechenbar. Nun heizt meine Schwiegermutter auch noch mit Holz und Kohlen und der Schlot,der nur durch ihren großen Kachelofen benutzt wird, ist kaputt. (sonst keine weiteren Öfen, auch nicht die Gasthermen am Schlot). Ich habe sie nun wegen der Kosten der Reparatur angesprochen, weil sie diesen Schlot schon 20 Jahre allein nutzt. Sie steht auf dem Standpunkt, es ist unser Haus, also auch unser Schlot. Ich muss dazu sagen, das sie sich noch nie an Reparaturen beteiligt hat. Das Geld braucht sie ja für den anderen Sohn. Ich weiß, es sind viele Fragen. Aber ich habe dennoch noch eine. Müssen wir diesen Sohn eigentlich kostenlos hier wohnen lassen, obwohl er kein Wohnrecht hat? Nur weil die Schwiegermutter sagt, er wohnt bei ihr? Im Notarvertrag ist nichts davon festgelegt. Den habe ich vor Jahren schon mal prüfen lassen. DANKESCHÖN FÜR EINE ANTWORT!!!

Haus, Wohnrecht, Reparatur
Wohnungskündigung nicht Fristgerecht eingegangen & um einen Monat verschoben.Kündigung dann Nichtig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wir haben unsere Wohnung am 30.12.2010 bei der post (ohne Einschreiben) abgegeben. Die Kündigung haben wir zum 31.03.2011 ausgesprochen. Laut Vermieter kam die Kündigung jedoch erst zwei Wochen später, also Mitte Januar an. Das Kündigungsdatum wurde somit nicht akzeptiert und vom Vermieter auf den 30.04. verschoben. Da ein Wohnungswechsel einen Monat später für uns jedoch nicht mehr in Frage kam, bzw. sowohl zeitlich, als auch finanziell möglich ist, haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir seinen Widerspruch bzgl. der Kündigungsfrist anerkennen, jedoch die Kündigung zum 30.04. nicht aufrechterhalten wollen, sondern das Mietverhältnis unter diesen Umständen auch über den 30.04. hinaus fortführen möchten. Der Vermieter möchte die Kündigung nun jedoch aufrecht erhalten, da er die Wohnung verkaufen möchte. Egal ob vermietet oder unvermietet. Er hat uns eine Verlängerung bis 31.07. eingeräumt. Jedoch haben wir nun weder eine neue Wohnung in Aussicht, noch Zeit uns darum zu bemühen, geschweige denn momentan Geld für Umzug, Kaution und Makler.

Meine Frage nun: Ist die Kündigung auch dann noch gültig, wenn der Vermieter das Kündigungsdatum nicht anerkennt und um einen Monat nach hinten verschiebt, weil der Brief zu spät eingegangen ist? Oder ist die Kündigung dann nichtig, wenn ich das verschobene Datum nicht akzeptiere?

 Vielen Dank vorab!

Kündigung, Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Kündigungsfrist
Lebenslanges Wohnrecht aberkannt!(Beschreibung lesen)

SEHR KOMPLIZIERT !!! Hallo.Meine Oma wohnt im Haus mit meinem Vater(er oben-sie unten).Meine Oma hat damals das Haus gekauft und anfänglich war es in ihrem Besitz und dann hat sie es meinem Vater überschrieben und sich ein lebenslanges Wohnrecht gesichert(was auch im Grundbuch vermerkt wurde).Mein Vater hatte vor 3 Jahren einen schweren Schlaganfall und ist seitdem ein Pflegefall.Seine Frau(die seit 12 Jahren von ihm räumlich getrennt war ABER nicht geschieden)kümmert sich nun um seine Pflege zu Hause in seiner Wohnung(ist eine Polin die dafür Polinnen anstellt um Vater zu pflegen-seine Frau wohnt NICHT dort aber die Pflegerinnen wohnen da-im 3 monatigen Rhytmus).Nun hat mir seine Frau(seine 2 te Ehefrau)gesagt das Oma nun kein Wohnrecht mehr hat,sie(Vaters Frau)hat es so gemacht das Oma´s Wohnrecht NICHT mehr wirksam ist.Die ´´Kuh´´will das Haus verkaufen,das Geld in ein neues Haus reinstecken(mit noch etwas ersparten von Vaters Geld),kassiert von Oma jeden Monat 1000 Euro(von Oma´s Rente)für Oma´sWohnung oben und Mittagessen und Kaffee und Kuchen Mittags!!!! Ich habe die Kontovollmachten von Oma und es bleibt mir nichts anderes übrig dies zu bezahlen damit Oma mitversorgt wird.Da ich selber nicht genug Zeit habe mich darum zu kümmern(eigene Wohnung und Arbeit und Single):WIE KANN ES SEIN DAS VATERS FRAU ES GESCHAFFT HAT OMAS WOHNRECHT RÜCKGÄNGIG ZU MACHEN???

Wohnrecht, Wohnung, Recht, Jura
Wohnrecht aufheben bei Verwahrlosung

Hallo, ich habe folgendes große Problem: Ich und meine Frau haben von unseren verstorbenen Eltern ihr altes Haus vererbt bekommen. Beim Erbe wurde ein Wohnrecht auf Lebzeit für meinen Bruder eingetragen. Mein Bruder ist seit 20 Jahre Arbeitslos und Alkoholiker. Er hat schon unzählige Entziehungskuren abgebrochen. Seit ca. einem Jahr wird es immer schlimmer. Er ruft grundlos Krankenwagen und Notarzt an, hat mittl. einer Betreuerin, ist ständig zum Entgiften in einer Klink, kommt dann nachhause und säuft weiter. Wir haben unser Haus auf dem gleichen Grundstück gebaut. Wir hatten schon so viel Ärger mit ihm, wir wollen nichts mehr mit ihm zu tun haben. Gestern hat er nach Hilfe für ein Schreiben an seinen zuständigen Richter gebeten. Wir haben ihm nicht geholfen. Heute morgen haben wir unsere beiden Autos in der Garage mit unzähligen Kratzern , vermutlich mit einem Schraubenzieher, vorgefunden. Wir haben ihn bereits zur Rede gestellt. Er streitet alles ab. Wir haben jetzt die Polizei angerufen und erstmal Anzeige gegen unbekannt gestellt. Das Haus gehört uns, aber mein Bruder lässt ständig und ohne uns zu fragen von Schwarzarbeitern etwas herrichten. Ausserdem verkauft er Gegenstände des Hauses die nicht ihm sondern unseren Eltern gehört haben. Gibt es irgendeine Möglichkeit das wir ihn loswerden, das ihm das Wohnrecht entzogen wird? Wir haben auch Angst um unsere Kinder.

Wohnrecht, Verwandtschaft, Erbe, geiz, Neid
Lebenslanges Wohnrecht in einem Einfamilienhaus ohne Einwilligung des Mitbesitzers

Meine Frau hat von Ihrem Vater ein Einfamilienhaus geerbt, das ihr bereits seit mehreren Jahren (seit dem Tod ihrer Mutter) zu einem Viertel gehörte. Das Haus ist verschuldet und hat zwei abgeschlossene Wohneinheiten. In einer Wohnung lebe ich mit meiner Frau, in der anderen lebte mein Schwiegervater mit seiner neuen Lebensgefährtin. Testamentarisch hat mein Schwiegervater nun zwar seine Tochter als alleinige Erbin eingesetzt, zugunsten seiner Lebensgefährtin ordnete er jedoch das Vermächtnis ein, dass sie ein unentgeltliches Wohnungsrecht auf Lebenszeit erhält. Zudem kann sie jederzeit auf ihre Kosten die Absicherung des Wohnrechts durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch verlangen (bisher keine Eintragung vorhanden). Im Testament gibt es noch den Zusatz: „..Klargestellt wird, dass die Erbin auch verpflichtet ist, das Wohnungsrecht an dem ihr bereits gehörenden Miteigentumsanteil am Anwesen zu bestellen und eintragen zu lassen..“. Die Übersetzung des Anwalts, den wir konsultierten: Zu Lebzeiten hätte mein Schwiegervater kein Wohnrecht ohne Zustimmung meiner Frau eintragen lassen können (Sachrecht). Nun ist die Sachlage aber so, dass er das Wohnrecht zur Bedingung des Erbes formuliert hat (Erbrecht). Sprich: Nehmen wir das Erbe an, müssen wir auch das Wohnrecht akzeptieren. Kann uns jemand weiterhelfen? Ist das wirklich rechtens? Wir zahlen die Hypothek jetzt alleine.

Wohnrecht, Erbrecht, Erbe

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