"Aufmaß der Wohnung feststellen" - Neuer Eigentümer

Hallo.

Wir haben seit Dezember einen neuen Eigentümer unserer Mietwohnung (sprich: wir wohnen zur Miete, und das Haus hat den Eigentümer gewechselt).

Dieser hat jetzt angekündigt, eine Aufmaßfeststellung durchführen zu wollen, dazu möchte er zu einem Termin x ca eine Stunde uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).

Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.

Der neue Eigentümer hat zudem die Keller räumen lassen, die seiner Ansicht nach vollgestellt mit Sperrmüll waren. Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben. Diese 30 zahlen einen Mietaufschlag für den Keller und der Keller und alle Abstellräume sind Videoüberwacht.

Ich selber habe überhaupt keinen Schlüssel für Keller und Abstellräume und nutze die dementsprechend nicht. Meine anfrage nach einem Kellerverschlag zum abstellen meines Rades hat der letzte Eigentümer eben damit abgeschmettert, dass es nur 30 Verschläge gibt, der Hausmeister einige davon nutzt und alle anderen schon vermietet sind.

Ich habe gegen das bisherige Vorgehen des neuen Eigentümers so meine Vorbehalte. Darum frage ich erst mal:

Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Aufmaßfeststellung"? Was genau bedeutet das und was könnte der Vermieter damit anfangen, außer zu wissen, wie die Wohnungen bewohnt sind. Ich tendiere momentan dazu, mich daher auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zu berufen, weil er für die Maßfestsellung einfach irgend eine andere messen kann, da die baugleich sind.

Wohnrecht, Wohnung, Vermieter
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