Wer kann rechtliche Auskunft geben? Unsere Kleingartenparzelle können wir kaufen und werden Eigentümer, müssen uns aber nach dem BKlG halten. Wir dürfen auch dort nicht dauerhaft wohnen, kontrollieren würde dies das Bauamt. Was ist, wenn man einen 1.Wohnsitz woanders anmeldet und trotzdem im Garten wohnt? Reicht dem Bauamt der Nachweis, das der Wohnsitz offiziell woanders ist, oder werden weitere Überprüfungen von denen stattfinden?