Für mein Wohnhaus ist ein Wohnungs- und Benutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, das jedoch vom Berechtigten nicht dauerhaft ausgeübt wird. Er ist lediglich für zwei Wochen im Jahr zu Urlaub in der Wohnung, die restliche Zeit ist er aufgrund Pflegebedürftigkeit (PS 1) extern untergebracht. Gibt es eine Möglichkeit, das Wohnrecht auch ohne Zustimmung löschen zu lassen?