Mein Sohn hat den Mietvertrag für eine ( zugegebenerweise runtergekommene) Wohung unterschrieben. Zugesichert im MV wurden ihm die Erneuerung der Duschkabine und das Auswechseln einer (eingetretenen) Tür. Allerdings ohne Termin. 3 Wochen nach Unterzeichnung des MV, bei der Wohnungsübergabe, war nix von dem, was zugesichert war, gemacht. Daraufhin verweigerte er(wir) die Übernahme und setzten eine Frist zur Erledigung der Einbauarbeiten(ca. 20 Tage). Richtig ? Kommt er, wenn die Frist nicht eingehalten wird, aus dem MV wieder heraus( was uns die liebste Lösung wäre)? Außerdem ist laut MV die Kündigung erst nach einem Jahr möglich.
Wohnungsübernahme verweigern?
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