Hallo

Haben die chance ein wunderschönes Haus am Waldrand zu bekommen.Jedoch wird es auf der Gemeinde als Wochenendhaus geführt.Das Haus wurde bis vor fünf Jahren aber als Wohnhaus genutzt (mit Postanschrift,Telefon usw), bis die Eigentümer verstarben.Da dass Haus nun frei ist und uns von unserer Verwandschaft angeboten wurde.Ist meine frage ob ich es als Wohnhaus umtragen lassen kann?Alle Unterlagen von dem Haus sind nach dem Mauerfall verloren gegangen....Jedoch wurde vor der Wende ein Schornsteinbau für ein Wohnhaus genehmigt.Die Gemeinde stellt sich bis jetzt quer,da zu unserem Pech das Haus jetzt im Naturschutzgebiet steht.zu der Zeit als es gebaut wurde war es jedoch noch keins..Gibt es in der Vergangenheit Richterbeschlüsse oder irgent einen Paragraphen (Gesetz) der mich und meine Junge Familie Hoffen lässt?Danke im voraus........