Hallo alle Zusammen,
ich suche schon seit einer gefühlten Ewigkeit nach einer Antwort. Leider erfolglos. Ich finde keine konkrete Aussage zu meiner Frage.
Ich möchte wissen: Wenn bei einem Kaufvertrag vertraglich vereinbart wurde, oder evtl. verlangt wurde: "Lieferung ist sofort fällig", wann ist der Verkäufer verpflichtet zu liefern? "Sofort" ist ja keine genaue Aussage, jeder kann ein "sofort" anders definieren.
Habt Ihr villeicht auch Quellen, in denen ich noch mal nachlesen kann?
Vielen Dank und Liebe Grüße sieistneugierig