Unsere Mutter ist 2005 verstorben und hat ihrem damaligen Partner lebenslanges ,kostenloses Wohnrecht in unserem Elternhaus (in dem bis 1998 bzw. ca.2003 auch unsere verstorbenen Grosseltern wohnten) eingeraeumt. Wir haben damals manche kleinen Dinge herausgeholt, aber ansonsten alles dort gelassen. Das Verhaeltnis zwischen ihm und uns war noch nie gut und wir hatte nach einer Auseinandersetzung vor ca. 5 Jahren keinen Kontakt mehr. Nachdem ich in Kuerze nach zweijaehrigem Deutschland Aufenthalt zurueck ins Ausland ziehen werde ,wuerden meine Schwester und ich jetzt gerne schauen, welche Sentimentalitaeten fuer uns noch wichtig sind. Wir hatten mit der Person besprochen, dass wir vorbeikommen, hatten einen Termin ausgemacht und er hatte zugesagt. Letztendlich war er dann einfach nicht da und hat uns nur per Telefonanruf gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist und wir nicht einfach nach neun Jahren kommen koennen. Wir haben ihm versucht zu erklaeren, dass wir ihm nicht die Moebel unter dem Hintern wegziehen wollen, haben ja selber eigene Wohnungen, aber das wir gerne schauen wollen, was wir gerne noch haetten, weil es Bedeutung fuer uns hat. Inwieweit haben wir das Recht nach neun Jahren unser Erbe herauszuholen, bzw. hat er das Recht uns nicht hereinzulassen und einfach darauf sitzen zu bleiben. Haben wir als Hauseigentuemer das Recht, nach dem rechten zu schauen? Seine Aussage war nur, dass wir damit warten muessten bis er "abnippelt" bzw. er koenne uns ja die gewollten Sachen auf die Strasse stellen.