Mein Wohnrecht - was muss ich mir gefallen lassen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).

Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.

Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.

Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.

Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.

Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.

Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz. 

So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.

Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP. 

Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.

Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.

Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.

Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?

Danke für Antwort.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Jura, Notar
Mutter mit 4 Kindern muss sie wirklich bis 25 Jahre auf ihre Kinder aufpassen?

Meine Freundin 50 4 Kinder 22, 22, 23, 24.

Der eine ist ausgezogen, der Andere hat seine Ausbildung fertig und will auch ausziehen. Für beide bekommt sie kein Kindergeld mehr. Die Tochter a auch bald nicht mehr, die hat ihre Ausbildung auch fast fertig. Die Tochter b hat ihre Ausbildung abgebrochen, da sie kein Ersatz Ausbildungsbetrieb gefunden hatte. Sie arbeitet nun Teilzeit und bekommt dann auch kein Kindergeld mehr.

Meine Freundin will endlich alleine wohnen, aber das Amt sagt bis zum 25. Lebensjahr muss sie sich um ihre Kinder kümmern und ihnen obdach geben. Rauswerfen darf sie sie nicht.

Ihr wurde vom Vermieter auf Eigenbedarf gekündigt. Ne Einzimmerwohnung zu bekommen wäre einfacher als ne 3 Zimmerwohnung bzw. 4 Zimmer, da sie es leid ist auf dem Sofa zu schlafen. Ihre buben hatten jeder ein Zimmer, die Mädels eins geteilt. Das amt hat ja nicht viel gezahlt... Dann als sie endlich mal von dem wegkam und arbeit bekam hat sie eh viele Ansprüche verloren, aber immer daheim sein wollte sie nicht. Auch wenn sie gerade so 1200 bekommt versucht sie alles irgendwie zu regeln. Ist Psychisch sehr krank deswegen. Ihr Sohn b hat sich nie an die regel zahl was dazu gehalten. Er hat 2500 verdient und die Familie nicht unterstützt voll der .... Nun ist er ausgezogen zu seiner Freundin. Er macht immer noch ärger, zahlt nicht seine Rechnung und sie bekommt immer noch seine Post und Vorladung. Die anderen haben immer 10% vom verdienten abgegeben für die Miete und Umlagen, das klingt mies aber bei 1400 warm miete mit Strom, das kann sie nicht allein bezahlen. Ihre Kinder hatten es sehr gut. Sie hat gerade genug über für Zigaretten. Mehr nicht... Die anderen konnten von ihren Ausbildungsgeld sich jeden Luxus leisten. Aber statt dankbar dafür zz sein machen sie sie nur fertig. Du bekommst Kindergeld von uns du gehst arbeiten, aber ständig hast du kein Geld... Wie auch wenn sie alles bezahlt? Essen, trinken ist ja nicht umsonst und so viel ist Kindergeld auch nicht für 3 Kinder. Nun bald nix mehr...

Also was meint ihr kann sie nicht einfach alleine umziehen und ihre 3 andern suchen sich ne eigene Wohnung? Die haben zwar kein Geld, aber nen Job/Ausbildung...

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Halte nächtlichen Nachbarschaftsterror nicht länger aus- was kann man tun?

Guten Tag, ich habe ein großes Problem mit einer Nachbarschaftspartei. Diese Nachbarn halten nichts von der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr), weshalb ich alleine diese Woche shon 3x nachts die Polizei anrufen musste (wieviele Male es in den letzten 3 Monaten seitdem die im Haus sind waren weiß ich schon gar nicht mehr). Am Tag schlafen sie und nachts, wenn der Normalbürger ins Bett und schlafen möchte, werden diese Leute erst wach und machen die Nacht zum Tag, rinken Alkohol, bläken durch die Wohnung, so als wären sie alleine im Haus, als gäbe es keine Nacbarn etc.

Jedenfalls bin ich mittlerweile komplett hilflos und verzweifelt, ich merke richtig, wie mich der Zustand gesundheitlich belastet, hab dauernd Kopfschmerzen wegen dem laufenden nächtlichen Terror, sogar mein Herz tat mir heute Nacht schon weh. Den Vermieter habe ich auch darüber informiert, er sagt zwar, das er sie heute kündigt, aber das muss nicht zwangsläufig heißen, das sie dann auch heute aus der Wohnung fliegen, d.h. das ich weiterhin diesem Terror ausgesetzt sein werde solange wie der Künfdigungsschutz besteht oder wie soch das nennt (denn klärt mich auf, wenn ich nicht rochtig liege, ein VM kann ja keine fristlosen Kündigungen aussprechen oder doch)?

Wie dem auch sei, ich bin fühl mich regelrecht entwürdigt, so ein Verhalten in einem Mehrfamilienwohnhaus habe ich bislang noch nicht erlebt und bin wie gesagt ratlos, hilflos und komplett verzweifelt, ich weiß nicht , wie ich das noch länger aushalten soll, kann doch nicht jeden Tag die Polizei holen, die machen ja auch nichts und das merken die ja auch und deswegen schreckt es die gar nicht mehr ab.. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Wohnrecht, Miete, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gesundheit und Medizin, Ruhestörung, Mieterschutzbund
Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Wohnrecht mündlich versprochen?

Ich habe einem Bekannten seine Wohnung abgekauft, weil er in eine andere Stadt gezogen ist und dafür keinen Bedarf mehr hatte und das Geld für eine neue Wohnung benötigte.

Vor dem Kauf hatten wir vereinbart, dass er weiterhin so lange er möchte bei mir in einem der Zimmer übernachten kann, wenn er zu Besuch in der alten Stadt ist.

Dies habe ich ihm mündlich und per Whatsapp zugesichert. Wir haben aber keinen Mietvertrag für die Zeit nach dem Kauf geschlossen.

Nach dem Kauf hat er noch ein paar Monate kostenlos in der Wohnung gewohnt und ist jetzt vor kurzem in die neue Wohnung in der neuen Stadt gezogen und möchte weiterhin einmal im Monat am Wochenende in meiner Wohnung übernachten.

Das Problem ist nun, dass er die Wohnung nach dem Kauf total heruntergewohnt hat und ich tagelang putzen und Unmengen an Müll entsorgen musste um die Wohnung einigermaßen bewohnen zu können. Es stinkt nach wie vor brutal in der Wohnung, weil er dort wohl ununterbrochen geraucht hat, ich muss also alles neu streichen und vorher die Tapeten abziehen.

Ich möchte auf keinen Fall mehr, dass er in der Wohnung übernachtet.

Bin ich an meine mündliche Zusage und Whatsapp Nachrichten gebunden und muss ich ihn dort weiter übernachten lassen oder kann ich diese Zusage irgendwie rückgängig machen? Einen Mietvertrag hat es nie gegeben, ich hatte ihm die Wohnung freundlicherweise noch ein paar Monate überlassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Grüße Steffi

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Übernachtung, Versprechungen
Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe
Privatsphäre wird zerstört!?

Guten Morgen, ich bin verzweifelt und möchge euch um Rat beten.

Ich bin 24 Jahre alt, lebe seit dem ich 17 bin alleine.

Meine Großeltern kümmerten sich seit ich denken kann sehr intensiv um mich. Seitdem ich von zu Hause auszog besuchten mich meine Großeltern regelmäßig.

Während meiner dreijährigen Dienstzeit bei der Bundeswehr holte meine Großmutter meine Wäsche ab, brachte mir essen vom Supermarkt, sodas ich am Wochenende die Zeit nutzen konnte um mich auszuruhen.

Anschließend absolvierte ich eine Ausbildung.

Aus diesem Grund war ich täglich zu Hause.

Die besuche, die meist umangemeldet waren häuften sich 3-4 Mal die Woche. Sie brachten mir essen, was ich jedoch nicht wollte, da ich nun Zeit hatte um selbst einzukaufen. Außerdem putzen sie meine Wohnung und wusch meine Wäsche.

Ich erzählte meiner Großmutter das ich meinen Haushalt gerne selbst führen wolle, was sie jedoch nicht interessierte. Selbst als für ca. 1 Jahr meine jetzige ex Freundin bei mir lebte, kamen meine Großeltern umangemeldet auch als wir arbeiteten vorbei um „nach dem Rechten zu sehen“.

Mehrfach weckten meine Großeltern uns als wir frei hatten, da sie oftmals schon um 7 Uhr in meine Wohnung kamen. Zudem erwischten sie uns beim Sex was meiner damaligen Freundin sehr unangenehm war. Der ständige besuch meiner Großeltern war ein Hauptgrund für die Trennung.

Seit letztem Sommer hole ich das Abitur in der nahrliegenden Großstadt nach. Meine Großeltern vermieten in der Stadt, vier Wohnungen. Zufällig ist eine der Wohnungen kurz nach Schulstart frei geworden, weshalb mir meine Großeltern anboten dort einzuziehen. Ich willigte ein mit der Bedingung meinen Haushalt selbst führen zu dürfen und von ihren Besuchen vorab telefonisch zu erfahren.

Seitdem ich in der neuen Wohnung lebe kommen meine Großeltern täglich vorbei, meistens während ich in der Schule bin. Meine Großmutter räumt oft meine Küche um weil meine „Ordnung ihr nicht gefällt“ sie öffnen meine Post. Vor kurzen haben meine jetzige Freundin und ich (sie lebt nicht bei mir) Sexspielzeug bestellt. Meine Großeltern öffneten das Packet und schmissen es ohne meine Erlaubnis weg, da ich den Inhalt wohl nicht besitzen sollte.

Da ich es wirklich leid bin aus der Schule zu kommen, meine Schulsachen oder andere Dinge nicht wieder zu finden weil sie umgeräumt worden sind, habe ich ein Verbot ausgesprochen, dass sie meine Wohnung betreten, welches sie mit der Begründung ablehnen meine Vermieter zu sein.

Ich kann es mir aktuell nicht leisten auszuziehen. Der versuch meine Großmutter ersthaft mit ihr über das Fehlverhalten zu reden sind gescheitert. Sie wird sehr hysterisch und behauptet sich umzubringen wenn ich versuche es ihr zu verbieten.

Heute beispielsweise ist sie um 6.50 Uhr in meine Wohnung gekommen um zu wischen.

Dabei bin ich natürlich aufgewacht. (Es ist Samstag.)

Wie mache ich meinen Großeltern klar das ich Privatsphäre brauche und sie sich nicht so stark in mein Leben einmischen sollen??

Wohnrecht, Familie, Vermieter, Eltern, Privatsphäre, Großeltern, Hilflosigkeit, Mieterrecht, Stalking
Was passiert mit Grundschuld bei Hausverkauf?

Angenommen, auf einem Haus, das 60000 Euro wert ist, sind 25000 Grundschuld eingetragen von einer Bank. Da wurde mal vor Längerem ein Kredit aufgenommen, bei dem das Haus als Sicherheit hinterlegt wurde.
Der rdit ist noch lange nicht abbezahlt, noch rund 22000 Restschuld übrig.

Nun sagen wir mal, muss der Hausbesitzer plötzlich ins Pflegeheim.
Geld muss also her, von daher kommt er um einen Hausverkauf nicht drumherum.
Sagen wir mal, es fände sich ein Käufer, der das Haus für 45000 kaufen würde.

Wie geht es nun weiter?
Insbesondere was passiert mit der Grundschuld?

Erhält der Verkäufer nun die 45000 und muss damit direkt die kompletten 22000 der Bank abbezahlen?
Die Grundschuld wird ja schlecht auch nach dem Verkauf draufbleiben können, der Kredit ist ja schließlich dem Verkäufer zuzuordnen.
wird da dann die grundschuld vor/beim Verkauf gelöscht und damit das Darlehen der Bank sofort fällig?

Oder wie läuft sowas ab?

B) Leicht andere Situation:
Situation wie oben, aber an Rangstelle 2 des Grundbuchs befindet sich noch ein Wohnrecht im Wert von 25000 Euro (von Gutachter oder sowas festgestellt, also sicher)

Wie läuft da dann der Verkauf und das rundherum ab?
Weil ja Grundschuld+Wohnrecht vom Wert her den Verkaufspreis übersteigen würden.
Wie wäre da die Situation?

Bliebe da für den Verkäufer überhaupt noch Geld übrig mit dem er sich das Heim leisten könnte bzw. die er in den ersten Monaten im Heim verleben könnte?

Haus, Wohnrecht, Recht, Grundbuch, Grundschuld., Verkauf, Wirtschaft und Finanzen
Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

Hallo,

kürzlich ist meine Mitbewohnerin (2. Hauptmieterin, ich bin 1. Hauptmieterin) ausgezogen und ich bin nunmehr alleinge Hauptmieterin und habe bzgl. einer Erlaubnis zur Untervermietung bei meiner Hausverwaltung angefragt und diese auch erhalten. Nun wird mir die Untervermietung unter der Bedingung eines Mietzuschlages nach § 26 (3) Neubaumietenverordnung in Höhe von 5,00 € erlaubt. Ich bin mir 1. nicht sicher, ob dies so zutrifft, da jeder sein eigenes Zimmer hat und nur Bad und Küche geteilt werden, 2. eigentlich ja nur ein "Mieterwechsel" erfolgt ist: Die Wohnung war schon die ganze Zeit von zwei Leuten belegt, sodass eine erhöhte Abnutzung nicht der Fall ist, 3. steht in dem Schreiben meines Vermieters: "pro Person um je 5,00 €". Meint das pro "Untermieter" oder tatsächlich 5,00 € für mich und 5,00 € für den Untermieter (also10,00 € gesamt)? Zweiteres wäre für mich vollkommen unverständlich, da aus dem Gesetz nicht hervorgeht, dass diese Mieterhöhung pro Personen in der Wohnung (egal ob Haupt- oder Untervermieter) erhoben werden kann. Den § verstehe ich eher so, dass maximal pro Untermieter ein Zuschlag von 5,00 € erfolgen kann.
Kann mir jemand hinischtlich der drei genannten Punkte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Lieben Dank! Die Miete beträgt (aktuell) warm übrigens 647,00 € für knapp 50 m ².

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Untervermietung, Vermieter
Besteht eine Pflicht zur energetischen Sanierung gem. EnEV nach Kauf einer Eigentumswohnung?

Gemäß den Anforderungen an bestehende Gebäude nach EnEV in 2017 sind i.d.R. die Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken bzw. Dächer, Austausch alter Öl- und Gaskessel sowie die Dämmung von Rohrleitungen verpflichtend.

In §10 Abs. 4 EnEV heißt es: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten (...) erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen (...).

1) Das Wohngebäude verfügt über mehr als zwei Wohnungen - heißt dass, die Pflichten sind bereits heute (vor Erwerb) zu erfüllen (vom aktuellen Eigentümer)?

Ich stehe gerade vor der Entscheidung eine der ETWs als Kapitalanlage zu kaufen wobei ich hinsichtlich der Sanierungspflicht nicht sicher bin, ob diese gegeben ist. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus gebaut 1967. Es verfügt über keine gedämmte oberste Geschossdecke bzw. Dachdämmung (die Gas-Zentralheizug ist von 2004, die Rohrleitungen sind ummantelt). 2008 wurde das Gebäude mittel Teilungserklärung in 8 juristische Wohneinheiten zerlegt. Die Wohneinheiten werden nun veräußert. Der Energieverbrauch liegt laut Energieausweis im Rahmen (107 kWh/qma). 2) Sind die Eigentümer der Wohneinheiten gemeinschaftlich als WEG zur energetischen Sanierung verpflichtet?

Wohnrecht, Recht, Immobilien, Baurecht, Eigentumswohnung, Wirtschaft und Finanzen

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