Ex-Partner will nicht ausziehen, was kann man tun?

Meine Schwiegereltern haben ein großes Haus. Oben wohnt meine Schwägerin mit ihrem 18-jährigen Sohn. Vor zwei Jahren ist ihr Freund mit eingezogen. Es existiert kein Mietvertrag, meine Schwägerin zahlt die anfallenden Nebenkosten, ihr mittlerweile Ex-Freund zahlt nichts. Aber er ist dort halt gemeldet. Sie hat ihn schon mehrfach aufgefordert, auszuziehen, aber er tut es nicht. Meine Schwiegereltern halten sich raus und leiden still vor sich hin.
Dazu sei gesagt, dass der Ex-Freund durch eine ehemalige Selbständigkeit hohe Schulden hat (ca. 100.000€), kein Konto besitzt und schwarz arbeiten geht. Er beteiligt sich an keinen anfallenden Kosten, im Gegenteil, er wollte sogar manchmal die Bankkarte meiner Schwägerin haben. Das mit den Schulden kam erst vor einigen Monaten ans Licht, weil meine Schwägerin ihn überredet hat, sich an ihrer Adresse anzumelden. Nun kommt natürlich die ganze Post dorthin und auch die Gerichtsvollzieherin stand schon im Garten. Helfen lassen will er sich nicht, er macht weiter wie bisher.
Welche Handhabe hat man hier? Da kein Mietvertrag besteht, kann man ihn einfach vor die Tür setzen? Möbel hat er keine mitgebracht, er besitzt quasi nur ein paar Klamotten. Einfach zusammenpacken, vor die Tür stellen und Schlösser tauschen? Ist sowas erlaubt? Oder hat er auch Rechte? Meine Schwiegereltern gehen durch die Situation langsam vor die Hunde. Haben selbst genügend gesundheitliche Probleme und sind nicht mehr die Jüngsten. Ich möchte ihnen so gerne helfen!

Wohnrecht, Mieterrecht
Ex-Freundin nimmt Schlüssel weg?

Hallo.

meine Ex-Freundin und ich wohnen seit ca. 1 1/2 Jahre in einer Wohnung. Sie ist als Hauptmieter eingetragen, ich jedoch nur als Bewohner bei der Genossenschaft. Sie wollte mich nicht in den Mietvertrag schreiben, damit sie mich jederzeit raushauen könnte.
Nun ist es so, dass ich die besagte Zeit hier wohne, hatte Schlüssel, habe mich an Nebenkostenabrechnung beteiligt, zahle Strom und Internet und alle weiten Kosten wie Lebensmittel, Freizeit, etc.

Nun habe ich folgenden Beitrag gelesen:

„Steuert der Partner – im Unterschied zum ersten Fall – Geld zur Miete bei, liegt gemäß § 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Untervermietung von Teilen der Wohnung vor. Unerheblich ist hierbei, ob der Untermietvertrag schriftlich oder nur mündlich geschlossen wurde. In diesem Fall kann der Partner nicht aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden. Der Untermietvertrag muss allerdings unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Laut § 573c BGB muss zum Beispiel die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Außerdem gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Haupt- und Untermieter.“ ~ https://as.ad4m.at/ad/tur?a=2111&b=&c=https%3A%2F%2Fwww.klugo.de%2Fblog%2Fex-partner-aus-der-wohnung-werfen&gdpr_applies=false&gdpr_consent=&gdpr_pd=false

  1. Da ich nicht vor hatte auf bestimmte Zeit, sondern auf unbestimmte Zeit (wie in einer Beziehung üblich) zusammen wohne und dabei eben ALLE Kosten trage außer die Miete, ist meine Frage, ob ich dann eben auch als Untermieter (mündlich) zähle und Anspruch auf Kündigungsfrist von 3 Monaten und Schlüssel habe. Desweiteren befinden sind all meine Sachen und Wertgegenstände hier.
  2. Sie hat mir den Schlüssel zur Wohnung weggenommen, mit der Begründung „ich könne ja gehen, aber nicht wiederkommen“

Ist das alles rechtens? Bin ich damit Untermieter?

Wohnrecht, Wohnung, Recht
Sozialwohnung ohne WBS?

Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen.

Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten)

Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen.

Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Wohnrecht, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag, wbs, Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuche, Sozialwohnung