Das Haus haben vor 6 Jahren zu einer Hälfte der Ehemann geerbt, den anderen Teil die gemeinsamen Kinder und der Ehemann. Alles ist im Grundbuch so eingetragen. Nun hat der Witwer wieder geheiratet und ist nach 3 Jahren Ehe verstorben. Er hat testamentarisch festgelegt, dass seine Frau noch zwei Jahre Wohnrecht hat und die neue Frau verlangt in dem gemeinsamen Erbvertrag, dass dieses Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird. Sind diese Forderungen rechtlich in Ordnung, auch wenn die Kinder dafür zu Lebzeiten des Vaters ihr Einverständnis nicht gegeben haben.