Hallo, Folgender Fall,

Mein Vater möchte mir sein Haus überschreiben. Ich habe noch einen Bruder. Unsere Mutter ist gestorben, mein Vater hat wieder geheiratet, und ist ausgezogen. Unsere Eltern waren zu je 50 % Besitzer des Hauses (Vermögens) ,und auch als gegenseitige allein Erben eingesetzt. Die Auszahlungssumme soll mit 39.000€ festgelegt werden. Hauswert 110.000€. Allerdings 2/3 für meinen Vater + Wohnrecht (ist aber schon ausgezogen) und 1/3 für meinen Bruder. Über sein Wohnrecht, trotz Auszug ist mein Vater noch zu Verhandlungen bereit,(Verzicht) über seine 2/3 von der Auszahlungssumme nicht. Meine Frage: Hat mein Vater ein Recht auf 2/3 der Auszahlungssumme, mit oder ohne Wohnrecht?