Moin, ich wohne in einer 2-Zimmer-Maisonettewohnung mit etlichen Dachschrägen in unterschiedlichen Winkeln. Die Wohnfläche im Mietvertrag wird mit 65qm angegeben. Nach eigener Messung und Berechnung ergeben sich mir aber nur ca. 48 qm. Als einzige Begründung für, die im Vertrag angebene Wohnfläche, seitens der Hausverwaltung (i.A. des Privateigentümers) ist der Aufteilungsplan der Teilungserklärung. Da es sich dabei nur um eine Bauzeichnung handelt, frage ich mich ob dieser vor Gericht bestand hat. Wäre es ratsam einen Fachmann hinzu zuziehen um eine genaue Messung vorzunehmen, um eine evtl. Mietminderung durchzusetzen?

Gruss und Vielen Dank Johannes P.