Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Vermieter will mich auf fiese Weise rausekeln, was kann ich tun?

Hallo, mein Vermieter hat sich einige richtig dicke Klöpse geleistet. Vorweg, ich habe keine Schulden bei ihm und bin auch sonst eine völlig unauffällige Mieterin. Ich nehme an, dass er mich rausekeln will, aufgrund von Eigenbedarf o.Ä.

1. -Ohne Vorwarnung ging mein Vermieter zum Anwalt und hat mir eine Abmahnung geschickt, die ich nun mit einem dreistelligen Betrag bezahlen soll. Diese beinhaltete, dass ich mir unerlaubt eine Katze angeschafft habe und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen). Laut Mietvertrag darf ich den Garten nutzen und pflegen.

-Der Vermieter belästigt mich häufig (wie ein Irrer geklingelt, geklopft und meinen Namen gebrüllt, wenn ich nicht aufgemacht habe). Einige male hat er mich mit meinem Freund angetroffen, der hier zu Besuch war. Nun steht in der Abmahnung, dass ich unerlaubt jemanden hier wohnen lassen würde und er ganz genau weiss, dass mein Freund hier eingezogen ist. Das stimmt natürlich vorne und hinten nicht und das habe ich ihm schon so oft gesagt. Ich kann es auch beweisen. Mein Freund ist ganz woanders gemeldet.

-Für diesen Quatsch soll ich zahlen und der Anwalt droht mit weiteren Gerichtskosten, wenn ich nicht zahle. Auf einen langen Brief an diesen Anwalt indem ich ihm das fürchterliche Verhalten des Vermieters erkläre ist er nicht eingegangen. Im Gegenteil, er hat nur mit weiteren Kosten gedroht wenn ich nicht zahle.

2. Der Vermieter hat mir bereits 2x die Heizung abgedreht, weil die Miete erst am 3. des Monats drauf war. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Das kann also nur reine Schikane sein. Er hat bereits schriftlich zugegeben, dass ihm die Überweisung zu spät war und deswegen liefert er mir kein Gas. Draussen lag Schnee und es waren Minusgrade. Beim ersten mal saß ich das ganze Wochenende ohne Heizung im Haus und musste mit dem Backofen heizen. Beim zweiten mal hat er die Heizung am gleichen Abend wieder angestellt und seine Frau hat sich schriftlich entschuldigt.

3. Der Vermieter sagte mir beim Einzug, dass hier 3 Wochen lang Baustelle sein wird, da Rohre verlegt werden. Die Baustelle geht jetzt bereits seit 12 Monaten also seit ich hier wohne. Teilweise haben wirklich die Wände gewackelt. Ich denke er wusste das auf jeden Fall vorher.

Das Problem ist, dass der Vermieter eine super Rechtsschutzversicherung hat und im Grunde kostenlos jederzeit zum Anwalt gehen kann. Er kann bis zum Äussersten gehen. Ich habe keinen Anwalt und Geld habe ich auch kaum.

Ich möchte hier so schnell wie möglich ausziehen, da ich das Verhalten des Vermieters nicht mehr aushalte. Meine Nerven liegen blank!

Was sind meine Rechte und was kann ich tun? Gespräche sind nicht möglich. Er brüllt nur herum und zuhören hat er wohl nie gelernt.

Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Vermietung, Vermieter, mieten, Wohngeld
Rechte und Pflichten zum Thema Wohnrecht: Welche Rechte hat der Bewohner mit Wohnrecht und welche Pflichten hat der Hauseigentümer?

Folgender Sachverhalt: Meine Oma hatte drei Kinder, zwei Töchter und einen Sohn. Sie besaß ein kleines Haus mit Keller sowie Anbau, Garten, Scheune und Hof. Ihr letzter Wille: Die Töchter sollen die gesamte Immobilie samt Grundstück erben, aber ihr Sohn hat ein Wohnrecht im Anbau sowie Nutzungsrecht von Keller, Scheune, Hof und Garten. Das Haus lassen die Töchter leer stehen, da der Bruder keine Mieter akzeptiert und mit Ärger droht. Damit kann man leben. Aber: Der Bruder meint nun seine Schwestern seien seine Hausmeister und müssten renovieren, Schnee im Hof schaufeln, die Strassenfront räumen und kehren, sowie diverse Neckereien wie: die Türklinke wackelt, das Hoftor klemmt, der Baum im Hof muss gestutzt werden usw.t Er droht: Wenn die Immobilie nicht in Schuss gehalten würde, ziehe er auf ihre Kosten ins Hotel und das müssten die Schwestern dann bezahlen. Falls er jemals in ein Pflegeheim käme würde sein Wohnrecht in Geld bewertet und die Schwestern müssten dann auch für eine Unterkunft in einem Pflegeheim aufkommen.

Ist das richtig so?

Meine Eltern leben noch und haben ihr Erbe bereits vor Jahren mit warmer Hand verteilt. Meine Brüder wurden ausbezahlt. Ich habe das Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern ließen sich ein Wohnrecht eintragen. Wenn die Sache oben stimmen würde, müsste ich später für meine Eltern den Hausmeister spielen (ich wohne 500km entfernt) und eine Unterkunft im Pflegeheim alleine bezahlen.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass das so nicht stimmen kann.

Wer weiss sicher was das Wohnrecht wert ist und welche Pflichten der Hauseigentümer hat?

Wohnrecht, Mietrecht, Erbrecht
Einwohnermeldeamt verweigert Anmeldung des Wohnsitzes?

Hallo, ich komme gerade ziemlich angepisst vom Einwohnermeldeamt zurück. Folgende Situation: mir wurden heute die Schlüssel meiner Wohnung übergeben. Der Möbelwagen kommt aber erst in 4 Tagen, solange lebe ich noch in einer anderen Wohnung in Untermiete. Als ich nach 1h warten dann dran kam, wurde ich gefragt, ob ich bereits umgezogen wäre. Ich sagte, dass ich gerade die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen habe, aber noch ein paar Tage in einer anderen Wohnung (also das mit der Untermiete) wohnen werde, da die Möbel wie gesagt erst später kommen. Daraufhin hat mir die Dame die Anmeldung verweigert, da ich ja noch nicht endgültig dort wohne! In meinem Selbstverständnis ist es doch so, dass ich, solange ich Miete zahle, auch dort wohne! Ich habe ja auch die Schlüssel schon und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mein Name steht schon am Briefkasten und überall.

Ich versicherte der Dame, dass ich in wenigen Tagen endgültig einziehen werde, warum sollte ich mich denn sonst da anmelden? Das war ihr alles egal und dann fragte ich, wie sie das denn nachprüfen will? Ich hätte ja lügen können... Daraufhin hat sie mir gedroht, dass sie irgendwelche Amtspersonen (oder Briefe) bei mir vorbeischicken wolle und wenn ich dann nich da sei oder auf die Briefe nicht reagiere (keine Ahnung, hab das nich mehr genau im Kopf), dann werde ich von Amtes wegen abgemeldet!

Ich frage mich: Ist diese Drohung überhaupt rechtens? Ich hätte ja heute auch wirklich einziehen können und dann hätte ich ja am Sonntag nach Hause fahren können zu meinen Eltern. Dann wäre ich zwar schon umgezogen, aber trotzdem nicht anzutreffen und könnte somit auch auf nix reagieren, wenn die Dame hätte nachprüfen wollen, ob ich auch wirklich schon umgezogen bin.

Ich halt die ganze Sache für einen hochgradigen Schwachsinn und zweifle die Äußerungen von der Dame massivst an. Scheint wohl ne Art Paragraphenreiterei und Schikane zu sein. Wem schade ich damit, wenn ich mich bereits jetzt ummelde? Dass ich mich nicht ummelden kann, bevor der Mietvertrag gültig wird, das verstehe ich ja...

Darf man mir wirklich wegen sowas die Anmeldung verweigern? Darf man mich wirklich von Amtes wegen abmelden nur weil ich in der Wohnung nicht anzutreffen bin?

Wäre euch sehr dankbar für Antworten! :) Gerne auch juristischer Natur.

Wohnrecht, Amt
Genossenschaft lehnt Umzug ab - Was tun?

Ich eine 2-Raum Wohnung bei meiner Genossenschaft, die ich damals kündigen musste, da wir eine 3-Raum Wohnung auf Grund von Nachwuchs brauchten. Da eine andere Genosschenschaft dann doch nicht gewillt war, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen und meine 2-Raum schon weiter vermietet war, wendete ich mich an meine Genossenschaft. Die einzige Wohnung die blieb war eine in der 6. Etage ohne Aufzug. Dort wohnen wir jetzt seit 01.07.2016 und Anteile zahlen wir in Raten noch bis zum 01.05.2017. In der Schwangerschaft war dies schon immer sehr schwer, jetzt wird es immer schwieriger unser Kind und gleichzeitig den Einkauf hoch zutragen. Nun wollten wir umziehen und bei der Genossenschaft bleiben. Wir hatten uns für eine Wohnung zwei Eingänge weiter in der ersten Etage beworben. Wir erhielten eine E-Mail: "Sehr geehrte Frau XYZ, Ihr Antrag auf Umzug wurde abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen ABC" - Mehr nicht. Kein Grund nichts. Obwohl wir versucht haben zu erklären warum wir umziehen möchten. Jetzt überlege ich so zu antworten: "Sehr geehrte Frau ABC, wann können wir denn damit rechnen, dass ein Umzug genehmigt wird? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns dazu eine Information geben könnten, da wir uns sonst anderweitig umschauen müssen."

Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen? Immerhin sind wir zuverlässige Mieter. Desweiteren: Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese abbezahlt sind?

Wohnrecht, Wohnung, Umzug, Genossenschaft, Wohnungsbaugesellschaft
Vermieter verlangt plötzlich eine Putz-Pauschale, weil niemand putzt, wir würden aber putzen...Siehe Detail?

Hallo,GuteAntworter

Wir leben seit einen Jahr in einen 4-Parteien-Haus anliegend an drei Objekten,ählicher Grösse.Es gibt auch einen Innenhof in dem auch geparkt werden kann. Alles ist in privatem Besitz (Also kein Unternehmen/Verwaltung).Bisher war die Grossmutter des jetztigen Vermieters die Besitzerin aber nun gehört ihm alles. Er selbst lebt auch an dem Ort im Haus gegenüber. Wir selbst sind die neuesten Mieter, alle anderen leben seit Jahren dort,seit wir da einzogen. Alle leben eher zurückgezogen und gehen auch fast alle im Alltag lange arbeiten man sieht sich kaum.

Es existiert ein Putzplan, bei dem jede Mietpartei im wöchentlichen Wechsel das den Hauseingang wie den Kellerbereich reinigen soll, wie jede Woche der Treppenabschnitt vor der eigenen Stockwerk-Wohnung zu putzen ist.

Grundsätzlich eine vernünftige wie faire Zuteilung, was auch im Mietvertrag so festgehalten ist. Über die Zeit haben wir aber festgestellt, das kaum bis nie eine andere Mietpartei ihren Putz-Pflichten nachkam, wir infolgedessen auch den Plan nicht ernstnahmen. Wir haben dann meistens nur Verunreinigungen beseitigt, die durch uns entstanden.

Es gibt zwar einen Aushang, der auf Konsequenzen bei Nichteinhalt hinweist wie auch in jüngster Zeit entsprechende Ansprachen vom Vermieter gab. Er kündigt an, das er (Als Umlage) von jedem Mieter eine monatlche Pauschale von 60 Eur verlangen wird, weil er eine Reiningunsfirma beauftragen will,die den Hof wie das Treppenhaus wöchentlich betreuen soll und das er eben die Kosten umlegen muss, da sich bisher nichts ändert.

Wir haben ihm mitgeteilt,das wir uns unter diesen Umständen wieder an den Putzplan halten. Wir aber bei jeden Vorgang eine kurze SMS schicken wollen,damit die Möglichkeit (ob genutzt oder nicht) besteht, unsere Reinigungsarbeit kontrollieren zu können. Wir aber nicht einsehen, für die Nachlässigkeit der anderen Mieter haften sollen. Meine Frau aber gegen Vergütung sich regelmässig kümmer kann.

Er lehnte dies ab und besteht weiter darauf, das ALLE bezahlen. Sonst würde ja der ,,Nächste" kommen,etc. und er sich auch NICHT mit weiteren Komplikationen befassen will. Abschliessend berufte er sich noch auf das Umlagerecht.

Der Vermieter geht einen Hauptberuf nach und kommt überwiegend bedingt nur seiner Rolle als Verwalter nach. Es gibt sonst keine gravierende Streitigkeiten was uns als Mieter betrifft. Das Verhältnis zur restlichen Gemeinschaft kennen wir nicht.

Fragen >>> - Kann der Vermieter dies in der Form umgehend so umsetzen? - Sind die Kosten von 60EUR im Monat gerechtfertigt? - Wäre eine Mieterversammlung mit dem Mieter ansprechbar?

Abschliessend erwähne ich noch, das er herbei seine Erlaubnis zurück nimmt, das wir unseren Kinderwagen im Flur abstellen. Es hat sich auch niemand bisher beschwert und er hierbei auf die Einhaltung von Fluchtwegen berief, da der Kinderwagen das Kellertreppenhaus etwas versperrt. Vielleicht zieht auch Rainer Calmund bei uns ein.

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Reinigung, Wohnrecht, Familie, Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, mieten
Muss ich den Dauergast in der WG dulden?

Hallo ihr Lieben,

ja ich weiß diese Frage wurde bereits des Öfteren gestellt, jedoch habe ich bis jetzt kein aufschlussreiches Endergebnis eines Betroffenen lesen können.

Seit nun Anfang Juli "wohnt" die Freundin meines Mitbewohners in unserer WG. Das bedeutet sie ist meistens (ich komme auf die Häufigkeit noch zu sprechen) von abends bis morgens da, geht aber von mittags bis nachmittags wohl arbeiten oder zur Uni. Mein Tagesablauf ist so ähnlich aber das spielt ja keine Rolle, da ich mich so lange und so oft in der WG aufhalten darf wie ich will. Das gleiche gilt im Umkehrschluss auch für meinen Mitbewohner.

Das "meistens" bedeutet, dass sie mindestens 6 Tage/Woche hier ist und auch übernachtet. Jetzt waren die auch mal ne Woche im Urlaub (Naja, tut nahezu jeder einmal im Jahr). Da durch die Anwesenheit der Freundin die Nebenkosten voraussichtlich ansteigen werden, habe ich mit beiden geredet um eine Einigung bezüglich der Kosten zu treffen. Ich stieß allerdings vor einer Wand und seitdem reden wir auch nicht mehr so oft miteinander. Es ist sogar "so schlimm", dass die Sachen (Schminke, Schuhe usw.) von ihr soviel Platz einnehmen, dass die Küche nun eine kleine Aufbewahrungskammer zu sein scheint (Mitbewohner hat ein relativ kleines Zimmer). Ich will mich demnächst zum Vermieter wenden und ihm das alles schildern, weil er auch nicht so erfreut sein wird eine dritte Person kostenfrei zu beherbergen. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass Aussage gegen Aussage stehen und im Endeffekt eh nix passieren wird. Was könnte ich machen um meine Aussagen mit Beweisen zu untermauern? Ich habe bereits ein "Tagebuch" angefangen mit der Dokumentation des Aufenthalts der Freundin. Aber reicht das allein? Hat jemand bereits bei so einer Situation Erfolg gehabt?

Ich habe keine Lust ungerechterweise draufzuzahlen :(

Mfg

P.S. Ausziehen ist eine schlechte Option, da die Miete recht erschwinglich und der Ort super ist.

Wohnrecht, Mietrecht, Rechte, Kosten, WG
Konstante Lärmbelästigung. Was tun?

Wir haben derzeit einige Probleme mit unseren Nachbarn, die als Familie in drei Mietparteien wohnen. Mein Freund und ich wohnen in der übrigen Wohnung. Aus der Wohnung unter uns läuft von morgens bis abends so laut Schlager, dass man den Text verstehen kann.

Daraufhin bin ich letztens runter, hab geklingelt und freundlich gefragt ob man denn die Musik etwas leiser stellen könne. Die Frau grunzte und schloss die Tür vor meiner Nase. Daraufhin wurde es ein kleines bisschen leiser. Seitdem ich mich "beschwert" habe, ist es noch schlimmer geworden.

Die Tochter schreit im Hausflur zur Mutter runter, der Hund entläuft, das Kind schreit wie am Spieß und immer diese verdammte Musik. Mein Freund läuft die letzten Wochen nur noch mit Kopfhörern oder Ohrstöpseln durch die Wohnung und kann auch nicht ohne schlafen, da sie auch nachts rumpoltern.

Heute beschwerte sich mein Freund lauthals in unserer Wohnung über den Lärm, in der Hoffnung sie würden es hören. Kurz darauf kam die Nachbarin von unten nach oben gestiefelt und erklärte meinem Freund, dass sie die Musik brauche um Sport zu machen. Auf die Frage ob das denn leiser ginge sagte sie "Nein". Mein Freund drohte damit die Polizei zu rufen, woraufhin sie meinte "Ja mach doch, dann sperren die dich schön ein" Was auch immer das bedeuten soll.

Wir befürchten dass die Polizei nicht reichen wird, da die ganze Familie in diesem Haus wohnt und alle gegen uns sein werden. Zwei gegen 6-7 Leute.

Würde mich sehr über Ratschlage freuen, wir sind verzweifelt.

Wohnrecht, Lärm, Lärmbelästigung, Nachbarn, Nachbarschaft
Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?

Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen, bei dem uns alle Eckdaten zusagen (Grundstück, Lage, Größe, Schnitt usw.) Die Sache hat nur den Haken, dass die vorhandene Einliegerwohnung im Kellergeschoss von einer alten Dame (76 Jahre) bewohnt wird, welche ein Lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung hat. Allerdings kein Nießbrauchsrecht! Ist auch alles im Grundbuch eingetragen. Beim Kaufpreis wurde dieses Wohnrecht bereits berücksichtigt. Es wurde ein Wertgutachten erstellt, und vom aktuellen Wert des Hauses wurde der Wert des Wohnrechts abgezogen (Immobilienwert - Wert des Wohnrechts = Kaufpreis). Der so enstandene Kaufpreis ist sehr Attraktiv für uns, deshalb überlegen wir welche Nachteile durch die Situation enstehen.

Meine speziellen Fragen dazu sind:

  1. Kann es probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)?

  2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt?

  3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.) anteilsmäßig mitzahlen?

  4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä?

  5. Kein Nießbrauch heisst doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?!

  6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden?

Ich hoffe jemand hat hier Erfahrung mit so einer Situation.

Wohnrecht, Hauskauf, lebenslanges Wohnrecht
Vermieter verbietet mir, meinen Namen an den Briefkasten anzubringen - wie gebe ich nun meine Postadresse an?

Ich habe ein kleines Problem.

Ich habe gerade am Wochenende eine Zusage für eine Wohnung in einer Großstadt bekommen und heute bin ich eingezogen. Ich bin praktisch der Untermieter, da der Mieter der Wohnung, nennen wir ihn "Müller", noch eine Person braucht, um die Mietkosten aufzuteilen.

Nun ist der Mieter dieser Wohnung derjenige, der alles festlegt und Teil der Vertragsvereinbarung ist, dass er nicht meinen Nachnamen an den Briefkasten oder der Klingel anbringen will. Mich ärgert das ungemein. Ich muss schließlich meinem Arbeitgeber, meiner Versicherung, meinen Eltern, meiner Bank etc. Bescheid geben, wie nun meine Adresse ist, damit die Post auch gescheit ankommt.

Gründe von seitens Herrn Müllers ist, dass er die Wohnung davor schon an 5 andere vermietet hat, die allerdings alle nur einen Monat geblieben sind. Er hat Angst, dass die Nachbarn schlecht über ihn denken, wenn jedes Mal ein anderer Name dransteht.

Gründe für meine Verärgerung ist wie gesagt, weil ich nicht weiß, was ich eigentlich für eine Postanschrift habe, wenn mein Name auf den Briefkästen und auf der Klingel gar nicht existent ist. Straße und Stadt, Postleitzahl ist klar. Aber wenn der Postbote dann vor der entsprechenden Straße ist, muss er passen, weil er meinen Namen nirgendwo findet. Außerdem hat das auch was mit dem Selbstgefühl. Ein Namensschild drückt eine Zugehörigkeit doch erst aus - das man offiziell hier wohnt. Nicht wie ein Dieb, der untertauchen muss. So fühle ich mich leider.

Aber wie schaut in meinem Fall der Briefkopf aus? Das verstehe ich nicht. Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen, wie der Briefkopf in dem Fall auszuschauen hat?

Wie mache ich das mit Online-Daten auf Amazon/ E-Bay? Ich kann mich doch schlecht "Müller" nennen, oder? Das bin ich nicht! >_<

Brief, Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Rechte, Stadt, Psychologie, Adresse, WG
Energiepass gefälscht, und falsch abgerechnet, welche Konsequenzen?

Hallo, das geht mal an die Juristen da draussen: Wir sind beim letzten Umzug vom Vermieter bzw Verwalter betrogen worden, was den Zustand des Hauses anging. Es ist ein altes Haus, Baujahr 1956, und wir waren damals bei Besichtigung sehr skeptisch, weil das Wohnklima ist einem solchen Haus von Extremen gezeichnet ist: im winter schnell ausgekühlt, im Sommer zu heiss. Der Verwalter aber versicherte uns, dass das Haus gut isoliert sei, und dass die Heizkosten entsprechend sehr greing seien (im Schnitt 130,- für ca. 120m2 Wohnfläche und 60m2 Keller, also unter 1€/m2) Belegen tat er es mit einem Verbrauchs-Energiepass, der allerdings, wie wir inzwischen wissen, so zustande kam, dass im letzten Abrechnungsjahr man sich sehr grob "verrechnet" hatte (um ca. 2500,-). Wir wohnen hier nun schon zwei Jahre, und das Haus ist tatsächlich schlecht isoliert.

Der Verwalter hat uns allerdings erst für die letzten Monate von 2014 eine Abrechnung erstellt, und da bekamen wir 170,- wieder. Er wird uns auch in Zukunft wahrscheinlich weniger abrechnen als wir an Heizöl tatsächlich verbraucht haben - da der Zähler nicht für uns zugängig in einer Nachbarwohnung steht, müssen wir ihm da eh "vertrauen". Wir vermuten, dass man die Heizkosten dem Nachbarn aufschlägt, die mit im Haus befindliche Apotheke hat nämlich 5 mal höhere Nebenkosten bei halber Mietfläche.

Frage: Kann man den Verwalter wegen Betrug anzeigen, auch wenn er uns quasi die Hälfte der Heizkosten schenkt, damit sein Betrug nicht auffliegt? Für uns geht es bei der Frage nach der Isolation eines Hauses ja nicht nur um die Heizkosten, sondern auch um das Wohnklima, und das ist miserabel. Ein heisser Sommertag reicht aus, und man hält es im Obergeschoss nicht mehr aus vor Hitze, und im Winter schläft die ganze Familie nicht selten vor dem Kamin im Wohnzimmer, weil alle anderen Zimmer nicht wirklich warm werden... wir haben 5 Kinder im Alter von 1-11.

Der Verwalter hatte sich mit dem Mietvertrag abgesichert, in dem er die bestehenden Mängel vor uns verheimlichte, aber im Vertrag Mietkürzungen kategorisch ausschloss. Diese Klausel ist ihm gerichtlich schon um die Ohren geflogen, er meint aber, das Haus sei nun mal alt, und wir hätten diesen Zustand erwarten müssen. Wir haben aber auch Zeugen, welche dabei waren, als er uns von der angeblichen Isolierung des Dachs berichtete, zumal der nachgereichte Energieausweis sowie auch schriftlich (per email) vorgerechnete Verbrauch nicht stimmen. Die Vormieter hatten jedes Jahr hohe Nachzahlungen, bis auf 2013, wo sie 1000,- erstattet bekamen, was sie ohne großen Widerstand annahmen, logisch. Auf Basis diesen Jahres berechnete man uns die Heizkosten.

Frage 2: Die anderen Mieter im Haus zahlen horrende Heizkosten, wohnen aber auch schon wesentlich länger dort, und haben keinen Energieausweis. Können sie einen fordern? Wir erwägen eine Sammelklage...

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Wohnrecht, Heizkosten, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete
Darf Partner mir den Zutritt ins Haus ohne Vorwarnung verwehren?

Hallo, ich brauche dringend einen Rat.

Mein Lebensabschnittsgefährte und ich hatten auf den Grundstück seiner Eltern eine Scheune ausgebaut. Alles lief auf sein Name, nur die Möbel und weitere kleinere Utensilien kamen von mir. Nach Streitigkeiten verließ ich das ausgebaute Objekt vorübergehend, da mein Partner Abstand und Ruhe bräuchte. Es war nie die Rede von Trennung. Nach dem ich nun 2 Monate Einsicht zeigte und meine Notunterkunft bei Verwandte nicht weiter ausbeuten wollte, schlief ich eine Nacht wieder in diesem Haus; ich im Schlafzimmer; mein Partner im Wohnzimmer. Es gab weder einen Disput noch eine Aussprache und erst recht nicht eine Androhung, dass ich dieses Grundstück nicht mehr betreten darf. Heute, einen Tag nach der Übernachtung, wollte ich wieder in der Wohnung schlafen jedoch wurden mir der Zutritt verwehrt; Tore verschlossen; Schlösser ausgetauscht.

Ist es denn erlaubt, dass ich vor verschlossenen Türen in der Nacht stehe? Sowohl meine ganzen Dokumente als auch persönliche Dinge/Kleidung und Gegenstände wie Waschmaschine, Küche etc. (keine Rechnungsnachweise weder von mir noch von ihm) werden mir obwohl ich dort noch gemeldet bin, verwehrt.

Ich weiß auch nicht direkt, wer mir diesen Zutritt verwehrt ob es mein Partner ist oder meine Schwiegereltern, die das Grundstück gehören. - Spielt das denn vielleicht auch eine Rolle??

Soll ich jetzt die Polizei einschalten oder wie verhalte ich mich am besten? Ich wollte es eigentlich gar nicht so eskalieren lassen...

Ich bedanke mich für den einen oder anderen Rat!!!

Haushalt, Wohnrecht, Wohnung, Partnerschaft
Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

Hallo, ich wohne seit etwa 5 Monaten in einer WG mit noch einem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter ist. Ich habe keinen Mietvertrag und bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter weiß, dass ich mit in der Wohnung gewohnt habe. Seit ich eingezogen bin waren kleine Schimmelflecken an einer Wand, diese haben sich in den letzten paar Wochen ausgebreitet, was meinem Mitbewohner bekannt war. Nun hat sich mein Mitbewohner darum gekümmert, dass Handwerker kommen und den Schimmel entfernen, dafür sollte ich meine Sachen zusammenpacken, und in der Küche abstellen. Nun bin ich zu einem Freund gefahren wo ich das Wochenende Verbringen wollte während die Handwerker arbeiten. Ich bin etwa 2 Stunden aus dem Haus da ruft mich mein Mitbewohner an, und sagt mir, dass es viel zu viel Schimmel ist, und dass er die kosten so nicht tragen kann, da es wohl alles meine Schuld ist hat er meine Möbel jetzt vor die Wohnungstür gestellt und ich soll bitte alle meine Sachen in den nächsten Tagen abholen.

Nun gut, bei jemanden der so etwas macht möchte ich natürlich auch nicht mehr wohnen, deshalb habe ich kein Problem damit meine Sachen abzuholen, allerdings sehe ich es nicht ein, dass er die gesamte Miete für diesen Monat einbehält.

Ich habe am 1.4. 300€ Miete gezahlt, habe wie gesagt keinen Mietvertrag, und die Zahlung ist auch nicht quittiert. Habe ich irgend eine Möglichkeit, mein Geld, zurück zu bekommen? Darf er mich überhaupt einfach so vor die Tür setzen, ohne Ankündigung, auch wenn kein Mietvertrag existiert? Darf er einfach so meine Möbel ins Treppenhaus stellen? Werde natürlich so schnell es geht einen Anwalt kontaktieren, wollte mich vorab nur schon mal informieren.

*Miete wurde bar bezahlt. 

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, WG
Darf ich mit meinem Kind von Zuhause ausziehen?

Hey folgende Frage. Meine Freundin ist 20 Jahre alt. Ich bin derzeit 21 Jahre, eigene Wohnung und arbeite im Krankenhaus als Pfleger. Wir haben eine 3 jährige Tochter die allerdings nicht meine leibliche ist. Der Vater lebt weit weg und hat seit der Geburt kein Kontakt zum Kind bzw. wollte es nicht. Da sie bei der Geburt ihres Kindes minderjährig war übergab sie Gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht an ihre eigene Mutter. Beide leben zusammen in einer Wohnung mit 2 anderen Geschwistern. Das Sorgerecht aber teilen Sie sich. Sie macht momentan eine Ausbildung und möchte gerne mit der kleinen ausziehen da es die jetzigen Wohnverhältnisse einfach nicht mehr zulassen. Es sind einfach zu viele in der Wohnung. Leider will das ihre Mutter nicht zulassen und verbietet meiner Freundin mit dem Kind auszuziehen. Sie droht immer mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und meint das meine Freundin ja Unfähig wäre für das Kind zu sorgen was absolut nicht stimmt. Kann das die Mutter meiner Freundin wirklich so einfach verbieten? Wir beide haben jetzt einen Termin beim Jugendamt gemacht um mal zu erfragen was sich für Möglichkeiten anbieten würden zwecks - Eigenerer Wohnung,- Eventuell das sie zu mir in die Wohnung zieht mit der kleinen oder ein Mutter Kind Heim. Seitdem ihre Mutter weis das sie ausziehen möchte versucht sie jeglichen Kontakt zu mir und der kleinen zu unterbinden und so gering wie möglich zu halten. Das fällt mir nicht einfach da sie wie meine eigene Tochter ist und ich in ihren Augen der Papa bin. Hat jemand Erfahrungen damit oder kennt sich jemand aus was jetzt auf uns zukommen würde? Danke im Voraus

Kinder, Wohnrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Familienrecht, Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, ausziehen, Jugendamt

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