Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Mietvertrag oder Wohnrecht wenn Wohnung Großeltern gehört

Hallo Leute. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.

Ausgangssituation: Ich bin zurzeit Student und beziehe BAföG. Meine Freundin und ich haben nun geplant zusammen zu ziehen. Sie ist zurzeit noch in der Ausbildung, kriegt aber keine Vergütung sondern muss noch Schulgeld zahlen. Wir würden eine Wohnung mietfrei von ihren Großeltern zur Verfügung gestellt bekommen. Wir müssen eben nur die Nebenkosten bezahlen, die bei ca. 250€ monatlich liegen.

Nun zu den Fragen:

  1. Muss ich Miete bezahlen um die Mietpauschale von 224€ mehr auf mein BAföG zu bekommen oder reichen die Nebenkosten?

  2. Wenn ja, wie muss man das dann handhaben? Ich habe mich ein bisschen im Internet erkundigt, jedoch bin ich mir noch nicht all zu sicher. Erster Vorschlag wäre meine Freundin würde ein Wohnrecht bekommen und ich schließe mit ihr ein Untermietvertrag in Höhe X ab, jedoch muss sie dann für die "Mieteinnahmen", die sie ja gar nicht bekommt, sondern nur die Nebenkosten, Steuer bezahlen. Zweiter Vorschlag: Ich bin der Hauptmieter und habe ein Mietvertrag in Höhe X, jedoch ist das Problem das Selbe, ihre Großeltern müssen Steuern zahlen, obwohl sie keine Miete bekommen, da wir die Nebenkosten direkt zahlen. Und die Miete darf auch nicht zu niedrig sein, sonst sagt das Finanzamt ja auch die Miete ist deutlich unter durchschnittlichen Mietpreis.

Was kann man da am besten machen?

Oder habe ich es falsch verstanden und ich kann einfach einen Mietvertrag in Höhe von 100€ mit ihren Großeltern abschließen?

Wohnrecht, Mietvertrag, BAföG
Alte Möbel in der Wohnung zurücklassen - in Ordnung?

Hallo Community,

ich habe vor, in nicht allzu naher Zukunft auszuziehen. Ich habe schon Freunde damit genervt, aber keiner kann oder will konkrete Antworten dazu geben, keine Ahnung.

Auch Ergebnisse seitens Google orientieren sich da eher sparsam. Daher meine "letzte" Hoffnung, in der ich mich hier an euch wende.

Es geht um ein schweres Bett aus Metall (weiß), in dem zwei Personen schlafen könnten, sozusagen ein Ehebett. Ich möchte es nicht mitnehmen, da es mir zu schwer wäre als Asthmatiker damit aus dem dritten Stock...

Davon abgesehen kauf ich mir ein neues Bett, aber das Alte ist noch total gut, nur halt zu schwer für den Transport. Ich möchte auch nichts dafür haben, der Nachmieter könnte es sozusagen geschenkt haben. Ich möchte es nur nicht rausnehmen müssen, da es für mich einen unheimlichen Aufwand bedeuten würde - zumal ich alleinlebend bin und niemanden kenne, der mir da helfen könnte.

Kurz: Ich bin froh, wenn ichs los bin und eventuell einem Nachmieter damit eine Freude machen könnte. Das Bett ist wie gesagt noch voll intakt und ich möchte jetzt nicht in Schwierigkeiten kommen, weil das per Wohnrecht vielleicht nicht gestattet ist, keine Ahnung. Bin da total unsicher.

Dasselbe gilt auch Küchenoberschränke und eine Arbeitsplatte, ebenfalls in weiß gehalten. Ich würde die auch gerne zurücklassen. Ach ich weiß nicht, es wäre echt super lieb wenn mir da jemand mit kompetentem und sachlichem Rat helfen könnte.

Vielen Dank schonmal für die investierte Zeit und Geduld und hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Wohnung, Möbel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ausziehen, Auszug
Vermieter vs. Mieter: Sind mündliche Vereinbarungen verbindlich?

Hallo, nächste Woche ziehe ich um. Die derzeitige Wohnung ist gekündigt zum 31.08., wurde schriftlich bestätigt. Vor etwa 1 Monat kam mein Vermieter zur Besichtigung des Zustandes der Wohnung. Er bemängelte die farbig gestrichenen Wände. Ich sprach ihn persönlich (unter Zeugen) an, ob es möglich wäre, dass ich zum 31.07., also einen Monat eher aus dem Mietvertrag kommen würde und schilderte ihm notwendig Reparaturarbeiten im Bad (Vorbesitzer strichen die Fliesen mit Heizungslack, blättert nun. Außerdem wurde ein Loch in der Decke nach einer Rohrverlegung nicht geschlossen.) Mein Vermieter sah ein, dass die Mängel einer Weitervermietung im Wege stehen könnten und sagte mir unter Zeugen (mein Lebensgefährte und die Maklerin), dass wir zum 31.07. ausziehen können, wenn die farbigen Wände weiß gestrichen werden. Wir willgten ein und freuten uns über eine Miete, die wir nicht doppelt zahlen müssen.

Nun erreichte mich gestern ein Anruf von der Hausverwaltung, dass Herr Vermieter sich das alles anders überlegt habe. Der Mietausfall wäre nicht tragbar für ihn, er würde uns aber entgegen kommen und uns zum 15.08. aus dem Mietvertrag entlassen. Dafür müssen wir aber die komplette Wohnung weiß streichen und eine halbe Monatsmiete zahlen.

Hat die mündliche Vereinbarung überhaupt einen Wert? Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? Das Geld habe ich nicht, um die halbe Miete zu zahlen. Gibt es Paragraphen, die etwas darüber besagen?

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Nachbarn beschweren sich über Laute Musik...

Liebe Leute, Ich brauche dringend Euren Rat... Und zwar geht es um folgendes:

Mein Freund & Ich wohnen in einem 16 - Parteien Haus... und immerwieder kommen unsere Nachbarn, die unter uns wohnen hoch und beschweren sich über die "laute Musik". ... Am Anfang sind wie Ihen sehr entgegen gekomkmen und haben den Bass komplett rausgedreht und auf Zimmerlautstärke gehört... doch mittlerweile kommen sie auch bei der Lautstärke hoch. Dabei ist es gar nicht so laut und die anderen Nachbarn (auf unserer Etage) haben sich noch NIE beschwert! Generell ist es eig. ziemlich laut im Haus und die Nachbarin (70J. alt ca.), welche sich immer beschwert ist wohl irgendwie krank... denn sie übergibt sich jeden Tag öfters ...auch nachts!!! Und das stört ja mal richtig...aber wir beschweren uns nie...das gehört ja irgendwie dazu, wenn man in ein Haus zieht, indem mehrere Parteien wohnen...das es da auch etwas lauter sein kann. Sie hat sogar mal selbst die Musik richtig laut aufgedreht...und als wir sie drauf ansprachen, sagte sie : damit wir mal sehen wie es ist...

irgendwie der totale Kindergarten!

**Jetzt meine Frage: Kann sie rechtlich gegen uns vorgehen? Bzw. Wie sollen WIR reagieren? Was können wir da machen? ** Bis jetzt haben wir nie großartig was gesagt, als sie uns darauf angesprochen hat das wir die Musik runterdrehen sollen...aber nun reicht es irgendwie...

Bitte helft mir ;-) Danke schonmal! Liebe Grüße.

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Makler terrorisiert mich - welche Rechte und Pflichten habe ich?

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte: Ich habe vor einem halben Jahr eine Wohnung angemietet. Kurz nach Unterschreiben des Mietvertrags und noch vor Beziehen der Wohnung erfuhr ich dann, dass diese verkauft werden soll - angeblich nur als Kapitalanlage - ich soll also einen neuen Vermieter bekommen. Begeistert war ich von Anfang an nicht von der Situation, da es nicht gerade angenehm ist, ständig Interessenten in die Wohnung und die eigene Pirvatsphäre zu lassen und immer Zuhause sein zu müssen, weil irgendwelche Besichtigungen anstehen. Seit einem halben Jahr lasse ich diese nun über mich ergehen - die Wohnung wurde bislang nicht verkauft.

Hinzu kommt, dass für meine Bude ein derartig penetranter Makler zuständig ist, der erwartet, dass ich 24h am Tag zu erreichen bin. Ich bin nun mal ein Mensch, der viel um die Ohren hat und viel unterwegs ist - weder checke ich täglich meine emails noch habe ich mein Handy immer dabei. Dies hat zwischen uns beiden schon zu Diskrepanzen geführt, weil ich ihm nicht augenblicklich auf seine Anfragen geantwortet habe. Jedoch habe ich jeden Termin wahrgenommen, der mir vorgeschlagen wurde.

Ich bin Studentin und derzeit sind bei uns Semesterferien. Da ich meine Familie sehr selten sehe, verbringe ich die Ferien nun dort 700km weit weg von meiner Wohnung. Vorsorglich habe ich einer Freundin den Schlüssel dagelassen, da ich ahnte, dass der Makler irgendwann wieder an der Tür kratzt. Auch sie hat nun bereits zwei Termine für mich wahrgenommen - zuletzt gestern. OHNE jede Absprache hat nun der werte Herr Makler nun einfach einen weiteren Termin festgelegt - das Problem: meine Freundin wird an diesem Wochenende geschäftlich verreist sein. Nun terrorisiert der Makler mich und meine Familie mit Anrufen und Nachrichten und fordert die Herausgabe des Wohnungsschlüssels. Er meinte, es würde nicht mehr anders gehen und ich müsse ihm unbedingt meinen Schlüssel zum a.g. Termin zusenden. Für mich kommt das überhaupt nicht infrage, da dies mein letzter Schlüssel ist und ich zudem keine fremden Menschen ohne meine Anwesenheit in meiner Wohnung haben will. Ich bin doch im Recht, oder? Er kann doch nicht einfach die Schlüssel verlangen, nur weil dieser eine Termin flach fällt. Immerhin trage ich auch die Verantwortung für den nicht gerade billigen Schlüssel... Wie soll ich nun vorgehen? Auf welche Rechte kann ich mich berufen?

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