Testamentsanfechtung gegenüber dem Nachlassgericht, worauf muss ich achten?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Testamentsanfechtung. Bitte um eure Meinungen, Tipps usw. Worauf muss ich achten? Welche Anfechtungsfrist ist für mich wichtig? Ein Jahr nach Erhalt des Testaments?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Läuft es außergerichtlich oder muss man immer vors Gericht? Der Anfechtungsgrund – in meinem Fall besteht in Wirklichkeit kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht.

Es geht um dieses Testament von meiner verstorbener Mutter: 1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe 2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. 3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am ., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Ich habe Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Dann hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung.

Mein Bruder hat nach Erhalt des Testaments gleich das Haus auf sich überschreiben lassen, mein Wohnrecht wurde bis heute nicht eingetragen und er will es auch nicht eintragen lassen.

Die Sitzung beim Notar soll folgendermaßen aussehen. Die Person erklärt dem Notar den Gegenstand der beabsichtigten Regelung. Der Notar fasst mündlich vorgetragene Vorstellungen zu einem Schriftwerk zusammen. Er wird diesen als Protokoll vorlesen, von der Person unterzeichnen lassen, dies dann durch seine Unterschrift beurkunden. Dadurch ist das Testament wirksam.

Es ist ungewöhnlich, dass der Notar, der das Testament vorformuliert hat, den von meiner Mutter geäußerten letzten Willen, dass ich ein Wohnrecht erhalten soll, als bloße Auflage an meinen Bruder, nicht als Vermächtnis formuliert hat.

Nachdem das Testament von einem Notar gefertigt wurde, ist davon auszugehen, dass meine Mutter im Normalfall über die Konsequenzen auch aufgeklärt sein musste. Falls der Notar meiner Mutter die Eigenart der Auflage richtig erklärt hat, dann sollte sie doch verstehen, dass ich in diesem Fall überhaupt kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht habe?

Das heisst, mein Bruder kann meinen Auszug jederzeit beantragen. Und besser noch, mein Pflichtteilanspruch ist nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mutter das so wollte. Meine Mutter, Witwe, war beim Erfassen des Testaments alt und leicht zu beeinflussen. Sie war nicht mehr alleine unterwegs, sie wurde zu sämtlichen Terminen von einem Familienmitglied begleitet.

Danke für alle Tipps.

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Auflage
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
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