Guten Tag,

meine Mutter hat eine Wohnung (ca.120qm) in einem Zweifamilienhaus gemietet und wohnt dort nun bereits seit über 3 Jahren. Bei der oberen Wohnung fand nun ein Auszug der Vormieter statt. Diese ca. 70 qm große Wohnung stand zunächst zur Vermietung bei einem Makler in der Vermittlung und wurde dann aber als Asylbewerberunterkunft neu vermietet. Sie erfuhr dies erst am Tag des Einzuges der Asylanten und wurde somit vor vollendete Tatsachen gestellt. In die Wohnung ziehen nun 12 Personen ein bei nur einer Toilette. Meine Frage ist nun, hätte sie nicht vorher vom Vermieter darüber informiert werden müssen, da dies ja nun eine erhebliche Veränderung der Wohnverhältnisse ist. Kann Sie irgendwelche Schritte einleiten. Und wie ist es mit einer Mietkürzung gerade auch auf Hinsicht, das 12 Personen in einer so kleinen Wohnung sicherlich zu mehr Lärmbelästigung führen als vorher.

Schockierender Weise scheinen für Asylbewerber tatsächlich nur 4-6 qm pro Person rechtens zu sein. Ich finde dies menschenunwürdig.

Hoffe auf eine kurzfristige Antwort und bedanke mich schon einmal vorab.