Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen. 2 Alleinerziehende wollen zusammenziehen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen usw.. Meine Parternin und ich sind jeweils alleinerziehend. Ich mit meinem 11 jährigem Sohn (voll berufstätig). Sie mit 11 jähriger Tochter und 5 Jährigem Sohn (befristet berufstätig). Ich bin geschieden. Meine Partnerin nicht und wird es auch nicht in naher Zukunft , da der Noch-Ehemann im Ausland lebt und sich quer zur Scheidung stellt. Wir tun alles, dass es schnell voran geht, aber diese Mühlen mahlen langsam. Der Noch-Ehemann ist der eingetragene und leibliche Vater der Kinder meiner Partnerin.

Wie sieht das aus, wenn wir zusammen ziehen? Bleiben wir trotzdem rechtlich alleinerziehend? Müssen wir die Steuerklassen wechseln? Geht das überhaupt, da ja der Noch Ehemann meiner Partnerin nicht zu greifen ist und auf nichts schriftliches antwortet.

Jetzt kommt noch hinzu, dass ein gemiensamses Kind (von uns beiden :-) ) unterwegs ist...Dieses Kind wird ja auch erstmal dem NochEhmenann zugeschrieben bzw auf ihn eingetragen und dagegen können wir uns auch gar nicht wehren (deutsches Recht) bis die Scheidung endlich durch ist. Aber ich denke, dass das nochmal ein anderes Thema ist....

Wir sind momentan bürokratisch ien ein wenig überfordert... Steuerklassen / Elterngeld für Partnerin benatragen/ nur befristeter Arbeitsvertrag der Partnerin bis 09/16 Was danach?. Kind wird nicht auf mich eingetragen... und und und....

Habt ihr ein paar Tipps, was man alles beachten muss oder machen kann?

Vielen Dank

Wohnrecht, Steuern, Baby, Trennung, alleinerziehend, Ehe, Elterngeld, Steuerklasse, Steuerrecht
Was kann man nach einer "erfolgreichen" Wohnungsbesichtigung tun, um seine Chance gegen Mitbewerber zu erhöhen?

Letzte Woche habe ich meine absolute Traumwohnung gefunden! Es ist zu schön, um wahr zu sein! Unabhängig von der Wohnung erschien mir der Vermieter schon beim ersten Anruf als mit Abstand sympathischer, bodenständiger und professioneller als alle anderen Vermieter mit denen ich zuvor telefoniert hatte(ca. 10). Dann, bei der Wohnungsbesichtigung übertraf die Wohnung alle Erwartungen, ich darf sagen nach ausfürhlicher Wohnungssuche halte ich dieses Wohnungsangebot für das mit Abstand beste in meiner Stadt. Sofern es keine bösen Überraschungen gibt. Jedenfalls hätte die Wohnungsbesichtigung meinem Empfindens nach nicht besser laufen können! Nur ein Problem gibt es; der Vermieter hat möchte die Wohnung noch einigen anderen Interessenten zeigen die sich vor mir gemeldet hatten, bevor er mir eine endgültige Zusage gibt - oder eben eine Absage :( Lange Rede, kurzer Sinn. Wohnungsbesichtigung lief 1A. Meine Mieterselbstauskunft sollte durchschnittlich sein - Student, regelmäßiges Einkommen, großes Interesse an der Wohnung, keine Haustiere, keine Schulden etc. etc. eben ganz "normal". In 9 Tagen will der Vermieter mich anrufen. Kann ich bis dahin IRGENDetwas tun um meine Chancen zu erhöhen, die Wohnung zu bekommen anstelle der anderen Mitbewerber? Ich will die Wohnung wirklich unbedingt. Worauf achten Vermieter wenn sie sich zwischen sagen wie 5 Bewerbern entscheiden müssen die alle ähnliche Voraussetzungen mitbringen? (geregeltes Einkommen, keine Besonderheiten) Was kann ich während ich auf den Anruf warte tun, um meine Chancen auch nur minimal zu erhöhen? :) wow das ist wirklich lang geworden sorry und danke für's lesen

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Bewerbung, Vermietung, Vermieter
Fahrräder wurden unangekündigt aus Hausflur entfernt - kann ich da rechtlich irgendwas machen?

Bei uns im Haus stehen einige Fahrräder unter der Kellertreppe (auch meins), sie stehen nicht im Weg und versperren auch den Fluchtweg nicht. Dass Fahrräder nicht im Hausflur stehen dürfen, weiß ich, aber seit ich dort wohne, also seit fast 5 Jahren, wird es von der Hausmeisterei geduldet.Als ich am Mittwoch Abend heimgekommen bin, waren alle Fahrräder bis auf 1 Kinderfahrrad und 1 Kinderwagen verschwunden. Mein Mann hat bei der Hausmeisterei nachgefragt, dort hieß es die Fahrräder wurden von ihnen entfernt und eingelagert. Es gab hierzu KEINE Ankündigung, weil die Hausmeisterei laut eigener Aussage wollte, dass sich die Mieter bei selber bei denen melden.Jetzt sollte heute um 7.15 der Hausmeister kommen, damit ich mein Fahrrad wieder bekomme. Ich war da, der Hausmeister nicht.

Jetzt frage ich mich, kann ich da rechtlich irgendwas machen? Fällt das unter sowas wie unsachgemässe Entwendung von Eigentum? Für mich fühlt es sich wie Diebstahl an, zumal die Fahrräder jahrelang dort geduldet wurden und dann auf einmal OHNE Ankündigung entfernt wurden? Ich halte das für eine bodenlose Frechheit. Was wäre, wenn ich das Fahrrad bräuchte. um in die Arbeit zu gelangen?Dazu kommt, dass der Kinderwagen und das Kinderfahrrad nicht entfernt wurden. Worin unterscheidet sich ein Fahrrad von einem Kinderwagen/ Kinderradl? Im ganzen Treppenhaus stehen neben den Wohnungstüren Kinderwägen, das wird ja offensichtlich auch geduldet...

Ich bin echt stinksauer!Weiß jemand Rat?

Danke

Haushalt, Wohnrecht, Mietrecht, Diebstahl
Wie kann ich von Zuhause ausziehen, ohne Geld, ohne Ausbildung/Arbeit?

Ich bin 19 Jahre alt, und mir geht es Psychisch ganz schlecht, wegen meiner Familie und wie es eben so läuft in meinem Leben. Die zustände daheim sind fatal, vor paar Jahren war ich schon bei einem Psychologen, der gemeint hat ich muss schnell raus hier aus dieser Familie sonst gehe ich psychisch noch ganz zu Grunde.

Die Therapiestunden waren dann alle abgesessen und irgendwie konnte ich bis heute nicht ausziehen. Ich fühle mich so schlecht, ich könnte nicht mal arbeiten gehen, denn ich weine wegen jeder Kleinigkeit und jedes kleinste bisschen stress was für manche gar nicht als stress wahrgenommen wird. Bringt mich bis zu einem Nervenzusammenbruch.

Ich fühle mich mit allem überfordert, ich weiß nicht wie ich was handhaben soll, ich weiß nicht wie ich was angehen soll, ich fühle mich so hilflos wie ein Kleinkind, dass sich verirrt hat.

Ich muss, wahrscheinlich auch eine Therapie machen, Selbstwertgefühl ist im Keller, Selbstbewusstsein auch, ich heule wegen jeder Kleinigkeit ich kann nicht mehr lachen muss die ganze Zeit wegen jedem Ding weinen, ich fühle mich ganz schlecht. Und gestern gab es im Haus eine Eskalation, seid dem fühle mich leer und ich fühle mich emotionslos und gleichzeitig könnte ich heulen.

Ich will hier nicht schreiben, was hier abgeht, das währe zu viel aber ihr könnt es euch nicht vorstellen. Wie soll ich denn ausziehen? Ich bin zu gar nichts Fähig ich bin total der Psycho geworden, seid dem ich aus der Schule raus bin. Früher habe ich immer gelacht und ich war fröhlich, hatte viele Freunde war immer draußen war nie zu Hause und konnte, das alles entkommen. Heute : heule ich immer habe ungelogen keine Freunde mehr, bin dürr geworden, blasse Haut eingefallene Augen und Augenringe, stressbedingte schlechte Haut und kaputte Haare.

So und nun? Wie soll ich ausziehen? Wie soll ich das angehen? Gibt es, hier irgendwelche Möglichkeiten, außer erst mal ne Ausbildung zu machen? So wie ich drauf bin, mach ich gar nichts! Ich bin total verloren. Wenn ich weg von hier könnte, das währe das Beste, was mir passieren könnte einfach weg, mich nie mehr bei meiner kranken Familie melden für immer in Ruhe leben ohne diesen Stress. Ich hoffe ich bekomme jetzt nichts gemeines zu hören, ich wünsche mir einfach nur Verständnis, auch wenn der eine oder andere mich in dieser Hinsicht gar nicht nachvollziehen kann!

Ich hoffe jemand kann weiß eine Lösung für mich, zum Psychologen will ich eh gehen, aber ich muss erst mal raus aus diesem Irrenhaus, damit ich überhaupt ''geheilt'' werden kann und ich endlich wieder normal sein kann und normal leben kann..

Leben, Wohnrecht, Wohnung, Recht, Gesetz, Psychologie, ausziehen, Menschenrechte, Psyche
Abnutzungsgebühren in einer WG verlangen?

Ich lebe seit 1,5 Jahren mit einer Mitbewohnerin zusammen. Mir stehen neben den Gemeinschaftsräumen etwa zehn Quadratmeter mehr Wohnraum zur Verfügung als ihr. Trotzdem haben wir bislang die gleiche Miete bezahlt. Dafür habe ich sämtliche Anschaffungen in der Wohnung alleine bezahlt. Mir gehört praktisch alles außerhalb ihres Zimmers. Vom Küchentisch über den Kühlschrank bis zur Waschmaschine.

An der Regelung, dass sie für weniger Quadratmeter die gleiche Miete zahlt, stört sie sich jetzt. Wir haben die Wohnung noch einmal genau vermessen und ausgerechnet. Statt 315 Euro müsste sie nur 302 Euro bezahlen.

Wie sieht das denn aber mit der Nutzung sämtlicher Geräte aus? Kann ich dir dafür eine Art Nutzungsgebühr verlangen und wonach richte ich mich da? Insgesamt habe ich viel Geld investiert. 600 Euro für eine Waschmaschine, 500 Euro für einen Kühlschrank, 400 Euro für Küchenmöbel, 250 Euro für einen Kaffeevollautomaten, usw. Insgesamt komme ich auf mehr als 2000 Euro.

Ihre Argumentation ist, dass sie für die Benutzung nichts bezahlen möchte, weil die Dinge ja schließlich mir sind und ich die Sachen ja auch behalte, wenn sie auszieht. Soweit ist das ja auch korrekt. Meine Argumentation ist, dass sie die Sachen ganz normal verschleißt, Nur am Beispiel Waschmaschine: Früher oder später wird ja eine Reparatur anfallen. Das kann soweit sein, wenn sie noch hier wohnt oder eben nicht mehr.

Lösungen aus anderen Wgs kommen bei uns nicht wirklich infrage. Sie wird selbst keine Anschaffungen für die Wohnung tätigen, die meine Investitionen irgendwie ausgleichen würden. Wir haben ja auch alles. Sie wird in einem Jahr mit ihrem Studium fertig sein und dann wegziehen. Aus der momentanen 2er WG wird dann wieder eine normale Singlewohnung. Das Experiment WG hat sich für mich schon erledigt. Vorher ausziehen kommt für mich allerdings auch nicht infrage. Die Wohnung läuft über eine Genossenschaft, ist sehr günstig und ich habe lebenslanges Mietrecht.

Was würdet ihr tun? Auf knapp 15 Euro verzichten, um den Frieden in der WG zu wahren? Oder würdet ihr darauf bestehen, dass das ganze finanziell fair abläuft? Und was ist am Ende fair?

Wohnrecht, Wohngemeinschaft
Wie, bzw. wann, kann ich ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht löschen lassen, wenn derjenige, der es hat verschwunden ist?

Hallo zusammen. Ich bin Eigentümerin einer Wohnung mit einem im Grundbuch eingetragenen lebenslangen Wohnrecht, das ich damals "mitgekauft" habe. Kein Nießbrauch. Leider ist die Übertragbarkeit nicht ausdrücklich ausgenommen. So weit, so gut, oder auch nicht. Nun habe ich von Nachbarn erfahren, dass die Dame kürzlich in ein Altenheim umgezogen, und dort auch gemeldet, ist. Es gibt keinen von Amtswegen bestellten Betreuer, sondern jemanden aus ihrem Bekanntenkreis mit Generalvollmacht, zu dem ich allerdings keinen Kontakt habe. (Über diese Person habe ich mir im Laufe der letzten Jahre meine ganz persönliche Meinung gebildet, die ich hier zwar durchblicken lassen kann, aber nicht konkret äussern werde.) Das wird sich aufgrund alter zwischenmenschlicher Probleme auch nicht mehr ändern lassen. Ich wurde über die Veränderung (Umzug) nicht informiert. Daher kann ich auch sicher davon ausgehen, dass ich im Todesfalle, die Dame ist bereits über 80, auch nicht informiert werde. Ich habe kein Problem damit die Wohnung, bis es irgendwann so weit ist, leer stehen zu lassen, allerdings: wie erfahre ich dann, wann ich das Wohnrecht austragen lassen kann? Was brauche ich für die Löschung? Eine Kapitalisierung des Wohnrechtes ist meiner Meinung nach eher nicht wahrscheinlich, da bei der Eintragung die Räume ganz genau festgelegt wurden. Damals hat man allerdings vergessen, das Badezimmer mit einzubeziehen. Falls nötig könnte ich das Bad, welches sich nicht in der Wohnung befindet, ohne weiteres abtrennen.
Ich bin für alle konstruktiven Rückmeldungen dankbar.

Wohnrecht, lebenslanges Wohnrecht
Lebenslanges Wohnrecht und jetzt probleme?

Hallo ich bin neu hier und ich hoffe mir kann jemand Tipps geben zu meinem Problem. Ich versuch es so kurz wie möglich zu halten. Meine Oma besitzt ein Haus in dem sie wohnt und auch ich früher mit meinen Eltern lebte. Sie hat ein Testament geschrieben und darin steht das mein Vater das Haus Erben sollte und meine Tante (seine Schwester) das Geld von meiner Oma. Mein Vater ist leider vor meiner oma gestorben und dann ging der ganze ärger mit meiner Tante los. Das ist jetzt 2 jahre her als er starb. Er hat leider kein Testament geschrieben. Als wir die letzten beiden Jahren so viel ärger mit meiner Tante und ihrer Familie hatten, sind meine Mutter und ich letztes Jahr aus dem Haus ausgezogen. Wir waren nachdem mein Vater gestorben ist 2013, beim Rechtsanwalt und er schrieb uns eine Vereinbarung das meine Mutter und ich lebenslanges entgeldliches wohnrecht in dem Haus haben. Meine Oma unterschrieb das noch bevor bei ihr demenz festgestellt wurde. Nun möchte ich wieder zurück in das Haus ziehen. Die Tochter meiner Tante ist jetzt der Vormund meiner oma da sie demenz hat. Nun ist das so, da ich das mietfreie wohnrecht in dem Haus habe, und das Geld von meiner Oma ausgeht will meine Tante geld von der Bank aufnehmen. Die Bank sagt aber nein da ein lebenslanges wohnrecht besteht. Nun zweifelt meine Tante dieses schriftstück an und will das es wir prüfen lassen ob es rechtens ist. Ich soll nun den Umzug stoppen solange nichts geklärt ist. Wenn wir das lebenslange wohnrecht prüfen lassen und es bleibt uns bestehen dann bekommt meine Tante kein geld von der Bank. Wie geht es dann weiter? Wird das dann vor Gericht geklärt? Was kann ich selber tun? Wäre super wenn mir da jemand Tipps geben könnte. Ich hoffe man versteht die Geschichte einigermaßen. Danke schon mal Liebe grüße

Ps. Das lebenslange Wohnrecht steht nicht im Grundbuch.

Wohnrecht, Familienrecht
Mein Pachtgrundstück wird nicht als fester Wohnsitz anerkannt. Wo bekomme ich eine Meldeadresse her?



Ich wohne auf einem Pachtgrundstück im Umland Berlin´s, welches ich vor gut einem 1/4 Jahr von einem Rentnerpärrchen anpachtete mit Hinweis und Nachfrage: "ob ich auf dem Grundstück auch auf Dauer wohnen dürfte; schrieb dies auch unter Sonstiges in den Pachtvertrag als Hinweis rein". Gesagt getan, das Pärrchen war damit einverstanden und ich kündigte meine damalige Mietwhg., zog auf das Grundstück ein/um.

Als ich mich nun offiziell auf dem zuständigen Bürgeramt (ist ein anderer zuständiger Landkreis) polizeilich ummelden wollte, kuckte ich nicht schlecht als die Sachbearbeiterin sagte: Da ist eine Sperre drin zu der angegebenen Adresse; ich solle zum Bauamt mal hoch gehn. Dieses bestätigte es nur; da es sich wohl um ein Freizeit.-und Erholungsgrundstück handelt und somit kein Dauerwohnen zulässig ist. Selbst ein Antrag auf Umwandlung würde abgelehnt werden. Meine ggü. wohnenden 3x Nachbarn haben alle Wohnrecht (Altbestand) und sämtliche Post kommt bei mir auch an. Aus dem Pachtvertrag ging das nicht hervor; da steht nur "PACHTVERTRAG zur PRIVATEN NUTZUNG!" Das Grundstück liegt nicht in einer Kolonie; sondern im Aussenbereich direkt als Eckgrundstück einer Bundesstr./Stichstr. !!

Das Problem ist nur in Bezug auf evtl. Neu-Umzug -> Ich habe 7x Hunde (Husky´s, da ich aktive Schlittenhundesportlerin bin) und somit nicht so schnell eine bezahlbare Unterkunft/Grundstück für uns finden werde. - zudem habe ich einen neg. SCHUFA-Eintrag - und werde ab Feb.2016 erstmal arbeitslos sein -> und um mich Rechtzeitig arbeitslos zu melden, brauche ich demzufolge auch eine gültige Meldeadresse....

Eltern geht nicht, die wohnen in Berlin, in einem Hochhaus (2.Zm) und ich muss ja die Hunde auch irgendwie steuerlich ummelden.

Was kann ich tun und wo bekomme ich eine Meldeadresse her ?? Habe im Internet gelesen evtl. bei der Caritas (Wohlfahrtsverbänden)

Wohnrecht, Meldegesetz, Pacht
Testamentsanfechtung gegenüber dem Nachlassgericht, worauf muss ich achten?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Testamentsanfechtung. Bitte um eure Meinungen, Tipps usw. Worauf muss ich achten? Welche Anfechtungsfrist ist für mich wichtig? Ein Jahr nach Erhalt des Testaments?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Läuft es außergerichtlich oder muss man immer vors Gericht? Der Anfechtungsgrund – in meinem Fall besteht in Wirklichkeit kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht.

Es geht um dieses Testament von meiner verstorbener Mutter: 1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe 2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. 3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am ., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Ich habe Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Dann hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung.

Mein Bruder hat nach Erhalt des Testaments gleich das Haus auf sich überschreiben lassen, mein Wohnrecht wurde bis heute nicht eingetragen und er will es auch nicht eintragen lassen.

Die Sitzung beim Notar soll folgendermaßen aussehen. Die Person erklärt dem Notar den Gegenstand der beabsichtigten Regelung. Der Notar fasst mündlich vorgetragene Vorstellungen zu einem Schriftwerk zusammen. Er wird diesen als Protokoll vorlesen, von der Person unterzeichnen lassen, dies dann durch seine Unterschrift beurkunden. Dadurch ist das Testament wirksam.

Es ist ungewöhnlich, dass der Notar, der das Testament vorformuliert hat, den von meiner Mutter geäußerten letzten Willen, dass ich ein Wohnrecht erhalten soll, als bloße Auflage an meinen Bruder, nicht als Vermächtnis formuliert hat.

Nachdem das Testament von einem Notar gefertigt wurde, ist davon auszugehen, dass meine Mutter im Normalfall über die Konsequenzen auch aufgeklärt sein musste. Falls der Notar meiner Mutter die Eigenart der Auflage richtig erklärt hat, dann sollte sie doch verstehen, dass ich in diesem Fall überhaupt kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht habe?

Das heisst, mein Bruder kann meinen Auszug jederzeit beantragen. Und besser noch, mein Pflichtteilanspruch ist nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mutter das so wollte. Meine Mutter, Witwe, war beim Erfassen des Testaments alt und leicht zu beeinflussen. Sie war nicht mehr alleine unterwegs, sie wurde zu sämtlichen Terminen von einem Familienmitglied begleitet.

Danke für alle Tipps.

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Auflage
Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

Hallo!

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis interessiert sich gerade für eine eigene Wohnung. Er ist schon seit einiger Zeit arbeitslos, sie beginnt zum 1. September eine Ausbildung. Mit seinem Arbeitslosengeld & ihrer Ausbildungsvergütung könnten sie die Miete für eine Wohnung stemmen, die sie sich angesehen haben.. ein komfortables Leben können sie sich ansonsten zwar nicht von dem Geld einrichten, aber sie wollen unbedingt eine eigene Wohnung.

Ein Vermieter hat ihnen zu verstehen gegeben, dass sie die fragliche Wohnung zwar seinetwegen schon mieten könnten, er aber zur finanziellen Sicherheit aufgrund der unsicheren Geldverhältnisse des Paares eine Bürgschaft haben möchte ------------> jemand muss praktisch bürgen dafür, dass er die Miete und etwaige Schulden bezahlen würde, wenn die beiden es selbst nicht mehr schaffen sollten.

Da liegt das Problem --------> ein Elternpaar kann nicht bürgen, weil man selber auch erhebliche finanzielle Probleme hat. Das andere Elternpaar wäre grundsätzlich bereit diese Bürgschaft zu übernehmen, allerdings kommt hier rechtlicher Fragenkomplex auf!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Wäre klasse, wenn ihr vllt. hier etwas beisteuern könntet :)

Herzlichen Dank & noch 'nen schönen SOnntag!!

Wohnrecht, Miete, Mieter, Beziehung, Mietrecht, Immobilien
Kann man mich trotz Besitzanteilen an einem Haus aus diesem "rausschmeißen"?

Schönen guten Tag, liebe Community.

Meine Mutter ist vor kurzem relativ unerwartet verstorben und hat deshalb kein Testament o. Ä. hinterlassen. Aus diesem Grund wurde ihr Besitz auf mich und meinen Erzeuger aufgeteilt. Daher besitzt er nun 3/4 des Hauses und ich 1/4. Da ich schon seit Jahren, genau wie meine Mutter nur Streit mit ihm habe, gucke ich mich schon nach einer Wohnung um. Ich bin nun vor kurzem 18 geworden.

[Nicht so wichtig] Wie angesprochen gibt es zu quasi jedem Thema Meinungsverschiedenheiten. Er z.b. meckert, dass ich garnichts im Haus machen würde, wobei ich eigentlich alles momentan mache, bis auf Wäsche (was er auch nicht regelmäßig macht) und Geschirr reinigen. Da ich nebenbei noch zur Fahrschule gehe und es keine vernünftige Busverbindung am späten Abend gibt, bin ich angewiesen bei meiner Freundin ein paar Nächte am Stück zu übernachten. Wenn ich nachhause komme wartet der Haushalt auf mich, wobei ich mir dabei nur Kritik anhören darf. [Nicht so wichtig]

Wie dem auch sei, entstand durch Kleinigkeiten erneut ein riesen Dilemma und er drohte mir mich rauszuwerfen und widersprüchlig dazu mir den Kopf umzudrehen wenn ich wegziehe. Da ich studieren möchte und deshalb noch kein festes Gehalt habe, will er mich so unter Druck setzen.

Nun meien Frage daher: Darf er mich aus dem Haus rauswerfen obwohl ich mit dem 1/4 Besitz Wohnrecht habe?

Muss er mir um mich rauswerfen zu können nicht das 1/4 Besitz abkaufen?

[Zusammenzählung meines Geldes] Ich habe auf der Bank noch 15000. Was extra für mich hinterlegtes Erbe meiner Mutter etc. ist. Zudem bekomme ich jeden Monat 150 von diversen Verwandten, 180 Kindergeld und je nachdem Bafög (ich schätze 500-600 im Dreh). Dazu bekomme ich noch 100€ Halbwaisenrente. [Zusammenzählung meines Geldes]

Alles in allem wird mein Monatseinkommen also ca. bei 1000 € liegen.

Also meine letzte Frage:

Kann ich mir damit eine Wohnung leisten?

Von ihm wird mir in der Hinsicht nur viel Unsicherheit unterbreitet, vermutlich weil er selbst in seiner Unordnung untergehen würde und das auch weiß.

Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten.

LG TOHeadshottt

Wohnrecht, Studium, Wohnung, Miete, Geld, Recht, Erbe, Besitz, Streit
Das Hausrecht nicht ausüben dürfen, Polizei greift nicht ein, hat ein lebenslanges Wohnrecht mehr Gewicht als der eigene Besitz?

Es geht um eine Freundin von mir die Haus und Grundstückseigentümerin eines 2 Familienhauses ist. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.

Seit einem Jahr sind die beiden getrennt, er hatte die Beziehung beendet, in dem er sie aus der oberen Wohnung geschmissen hatte und weiterhin ihr Eigentum in der oberen Wohnung einbehält und auch nach mehrmaligen aufforderns nicht rausrückt. Nochmal zum mitschreiben, er hat nur Wohnrecht und sie ist alleinige Eigentümerin des Besitzes.

Seit fast einem Jahr präsentiert er immer wieder seine neue Freundin im Haus, die auch bei ihm hin und wieder nächtigt.

Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.

Meine Freundin hat auch schon mehrmals bei der Polizei angerufen, wegen Hausfriedensbruch. Doch die Polizei fühlt sich dafür nicht zuständig und meint das sei eine zivilrechtliche Sache.

Er selbst hat aber seine ex- Freundin, die Eigentümerin des Hauses, bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt, nachdem sie ein kleinen Teil Ihres Eigentums vom Obergeschoss sichergestellt hatte, Kaufbelege besitzt sie, als nachweis das es um Ihr Eigentum handelt.

Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen. Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.

Jetzt mal meine blöde Frage: hat man als Eigentümer keine Rechte mehr? Hat man als jemand der nur Wohnrecht hat mehr Rechte und kann machen und tun was man will?

Wohnrecht, Eigentum, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Hausverbot
Gewöhnt man sich an die Hellhörigkeit der eigenen Wohnung?

Bin vor Kurzem Umgezogen und in eine neue Wohnung gekommen. Sie wurde von der Genossenschaft für mich renoviert und entspricht vom Schnitt, Ausstattung und Verarbeitung her absolut meinen Vorstellungen, finde sie wirklich top. Auch die Lage ist gut.

Was nicht schön ist, ist dass 2 Ausstattungsmerkmale fehlen, die mir aufgrund vorhergehender Wohnungen sehr fehlen: Balkon/Garten und Erdgeschoss.

Was mich aber nun dazu bringt, über einen erneuten Umzug nach zu denken, ist , dass die Wohnung extrem hellhörig ist. Die Mieter unter mir höre ich reden, husten und den Fernseher, links neben mir ein kleines Kind (auch wenn das einzeln gesehen zu tolerieren wäre), über mir Schritte (nicht nur das Stampfen, auch das schiere gehen auf dem Boden) und ebenso teilw. TV/Radio und rechts neben mir (grenzt nur wesentlich das SchlaZi an) höre ich das Liebesspiel - zum Glück aber nicht all zu oft.

Die Hellhörigkeit ist aber insgesamt schon extrem, wenn man bedenkt, dass alle Nachbarn ruhige, ordentliche Leute sind....

Ich hätte nun die Möglichkeit nochmal um zu ziehen, dann in ein Objekt was keine Nachbarn hat und alle Wünsche erfüllt - aber wäre das zu überstürtzt (bin effektiv erst ca 2 Wochen hier) bzw. gewöhnt man sich an diese allgemeine Hellhörigkeit (geht ja nicht um ein einzelnes Störobjekt, wenn man die Gespräche der Nachbarn in Zimmerlautstärke trotzdem mithören kann, ist es ja schon extrem)?

Ein Umzug wäre eben schade, da ich ca 500€ zur Renovierung zuzahlte, ggf. Kaution verliere da ich vor der Kündigungsfrist raus wäre und eben nochmal den Aufwand hätte. Wobei man dazu sagen muss, dass es finanziell kein Drama wäre, Geld kommt und Geld geht, wäre eben nur schade drum...

Haushalt, Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Nachbarn, Nachbarschaft
Unklarheiten im Mietvertrag! Wer kann helfen?

Hallo, als ich eben meinen Mietvertrag für meine Wohnung durchgegangen bin, bin ich auf einige Unklarheiten gestoßen. Sorry das der Text so lang wird.

Ich zitiere:

*Miete und Nebenkosten

Die Mieter beträgt monatlch 330 € kalt. Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorrauszahlungen für:

Grundsteuern und laufende öffentliche Lasten Wasser und Abwasser Heizung Allgemeinstrom (Bitte für später merken) Müllabfuhr Straßenreinigung Ungezieferbekämpfung Versicherungsbeträge ( Sach- und Haftpflicht) Antenne (Kabel TV) (Bitte für später merken) Winterdienst Niederschlagswasser Hausmeister + Hausreinigung Aussenanlage sonstiges monatliche vorrauszahlungen insgesamt: 125€

Monatliche Gesamtmiete somit: 455 €

Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Anzahl der Mieter. Basis dieser Berechnung sind zwei Person. Bei einer Änderung der Anzahl der Mieter, wird auch die Höhe der Nebenkosten angepasst. Der Mieter rechnet die Kosten für Strom und Telefon direkt mit dem Versorgungsunternehmen ab. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt durch Fachbetriebe*

In den aufgelisteten Nebenkosten steht ALLGEMEINSTROM mit drinnen, hier unten steht nun geschrieben das die STROM und Telefongebühren direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet wird. Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten?

Deweiteren steht auf der nächsten Seite geschrieben:

*Rundfunk und Fersehantenne:

Der MIeter ist zum Anschluss an die vorhandene Empfangseinrichtung für Ton - und FErnsehrundfunk verpflichtet. #Dies gilt auch für einen vorhandenen Kabelanschluss. Die Kosten der Empfangseinrichtung trägt der Mieter. *

Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten Antenne (Kabel TV) ?

Wenn ich mein Antennenkabel in die dafür vorgesehene Dose stecke, bekomme ich kein Signal. (Egal da Sat-Anlage) aber es geht mir ums Prinzip.

Und was soll bei den Nebenkosten "sonstiges" bedeuten?

Für Antworten wäre ich euch dankbar.

LG

Dreistein92

Haus, Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Zivilrecht
Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil
Wohnungswechsel innerhalb einer Mietergenossenschaft

liebe Leute,

ich hatte vor 2 Wochen einen Antrag bei meinen Vermieter gestellt zwecks Wohnungswechsel innerhalb der Mietergenossenschaft: Gründe waren - Wohnung ist nicht modernisiert d.h. es sind noch sehr alte weise Türen und PVC Belag drin. In der Küche habe ich überhaupt keine Tür. Es ist eine ganz normale ca.60 qm Wohnung (Miete 405€ warm) in einem Wohnblock. ich wohne 7 Jahre darin, bin eingezogen weil ich damals eine Wohnung dringend brauchte, war in der Ausbildung Nun wollte ich umziehen in eine Wohnung der selben Größe, welche modernisiert ist und sogar 20€ billiger ist.

Bei meinem Termin heute teilte man mir mit das sie einen Umzug nicht erlauben. Den es wäre für sie eine Kostenfrage. Ich würde aus einer unrenovierten Wohnung ausziehen, diese müssten sie ja für meinen Nachmieter neu machen. ich solle mich doch mit einen einbau einer Küchentür zufrieden geben

ich meine jeder bekommt eine Wohnung welche modernisiert ist und zahlt weniger miete und ich soll in der alten bleiben.

ich finde das irgendwie frech. ich bin Alleinerziehende Mutter und fühle mich jetzt hilflos. erst habe ich mündlich zu gestimmt, aber im nachhinein war das ein Fehler. Das Wohngebiet möchte ich nicht wechseln. mein soziales Umfeld ist hier (sprich Kita, Familie, Freunde, Arbeit)

kann ich mich nicht dagegen irgendwie wehren. bzw noch ein Schriftstück abgeben. habe ich keine Rechte als Mieter. irgendwie bin ich ratlos :(

danke für ernst gemeinte Ratschläge

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Mietrecht, Anwalt, Mieterschutz
Wie komme ich aus dem Kündigungsverzicht des Mietvertrages raus?

Hallo!

Ich möchte aus meiner Wohnung RAUS!

Ich fühle mich durch meine Vermieterin sehr unter Druck gesetzt:

  • Ich wohne in einem 2 Etagen Haus im EG und darf kein Schloss an meine Wohnungstür bzw. an mein Zimmer hängen
  • Besucher müssen nach einer bestimmten Uhrzeit nach Hause und dürfen nicht bei mir übernachten -ich wohne in einer 4 Zimmer Wohnung: ein Zimmer gehört mir, ein Zimmer gehört einem anderen Studenten und die anderen beiden Zimmer werden von der Vermieterin als Lager und Bügelzimmer benutzt, sodass sie jederzeit bei uns in der Wohnung ein und ausgeht, wann sie möchte
  • Vermieterin kommt oft in mein Zimmer rein, jedes Mal kontrolliert sie die Heizung und schraubt sie selber runter
  • sie wiederholt ständig, dass ich auf Ordnung achten soll
  • im Badezimmer ordnet sie selber meine Pflegeutensilien (Zahnbürste, Rasierer, Parfüms, Haartrockner etc.)
  • wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit zurück komme, werde ich unhöflich und sehr forsch ausgefragt weshalb ich doch zurückgekommen sei, die Uni würde doch erst in 2 Wochen beginnen
  • zudem möchte ich kündigen, da ich als Student aus Kostengründen in ein Studentenwohnheim umziehen möchte. Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

Mein Mitbewohner ist neulich ausgezogen (vermutlich weil er auch die SCHNAUZE VOLL HATTE). Er hatte das Glück, dass in seinem Vertrag kein Kündigungsverzicht stand

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich hoffe ich kann hier RAUS!

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist nach Tod des Eigentümers? Beräumung/Kosten ...

Hallo,

eine Frage: ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Großvaters, das aber nach dessen Tod in den Besitz meiner Mutter übergegangen ist. Im Moment haben wir einen schlimmen Zwist und reden nicht miteinander. Ergo sitze ich das Wohnrecht an der vollständig möblierten Wohnung einfach aus. Ich habe allerdinsg die Heizungen abstellen lassen, da die Kosten immens waren und das auch der Vorschlag der Hauseigentümerin zu Zeiten war, in denen wir noch zusammen gesprochen haben. Nun habe ich ein bisschen Bauchweh, was mit der Wohnung ist, wenn die Besitzerin irgendwann verstirbt. Ich nehme an, dass die Wohnugn - sollte sich unser Verhältnis bis dahin nicht bessern, in einem recht schlechten Zustand sein dürfte. Es ist ein altes Bauernhaus - Staub und Mäuse wären da vorprogrammiert, auch, wenn wir alle paar Jahre mal nach dem Rechten schauen würden. Bin ich, wenn ich das Erbe abschlage aus dem Schneider oder kann mir dann der Nacheigentümer (ist das dann die Bank) irgend etwas wegen Beräumung etc? Im Zweifel müsste ich das dann tragen aber wie wird das allgemein gehandhabt? Ich habe im Moment kein Interesse mehr an dem Grundstück und würde daher von jedem Erbe zurücktreten, wenn es aktuell wäre. Das Wohnrecht wollte ich auch schon abgeben aber die Verhandlungsbasis war nicht gegeben, sodass ich erstmal nur aus Trotz darauf beharre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen? Und kann ich auch weiter auf das Recht pochen, auch, wenn ich dann nicht mehr zur Erbdiskussion stehe? Was würde denn so eine Beräumung ganz grob kosten? (5 Zimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Flur. Lebensmittel sind natürlich keine mehr in der Wohnugn aber das fängt ja schon beim Stift an und geht bis zur Gardiene - ist alles normal möbliert - kein Messitum oder sowas). Und bitte fangt keine Diskussionan an von wegen : Ihr müsst wieder zusammen reden. Ihr kennt die Umstände nicht - das tut hier nichts zur Sache - bitte lasst es.

Wohnrecht, Wohnung, Mietrecht, Erbrecht
Bruder terrorisiert Familie - kann man ihn aus der Wohnung werfen? Was machen?

Guten Abend!

Ausgehend von dieser von mir mal gestellten Frage hätte ich eine weitere Frage gehabt in der Hoffnung dass man mir helfen kann, wäre super!

https://www.gutefrage.net/frage/bruder-tyrannisiert-familie--mutter-hofiert-ihn-aus-angst---was-machen?

Es hat sich mit meinem Bruder nicht gebessert, er ist handgreiflich, sehr aggressiv, beleidigend & selbstverständlich auch in der Wohnung meiner Eltern wo er ein Zimmer besitzt (aber faktisch nur zum Mittagessen oder zum Baden/Duschen da ist bzw. zum Wäsche abgeben, sonst "wohnt" er bei seiner Freundin bzw. 'nem zwielichtigen Typen.. ich habe seit 2013 eine eigene Wohnung, kriege aber da diese nicht weit von der elterlichen Wohnung entfernt ist immer noch einiges mit.. er geht nicht bzw. nur sporadisch zur Arbeit, lässt sich ständig von wechselnden Medizinern krankschreiben & bewegt sich mit seiner arbeits- und ausbildungslosen Freundin /glückliche Hartzerin die das exakt so auch betont, der Staat zahle ja alles meint sie voller Überzeugung) eig. Hauptsächlich zwischen Arbeitsagentur, Dönerbude, Tankstellenbistro, Aldiparkplatz, Freundinwohnung und Elternwohnung fort ---------> ist eig. das pure Klischee aber es ist leider echt so.. furchtbar!

Gestern muss mein Bruder meine Eltern regelrecht verklopft haben (!). Meine Mutter hängt aber sehr an ihm & spielt alles herunter, deckt ihn und tut so als wäre das nie passiert.. mein Vater ist noch völlig verstört durch den Vorfall. Mein Onkel & ich haben ihm geraten meinen Bruder endgültig rauszuwerfen bzw. ihm ein Ultimatum zu setzen bis er auszieht. Er meinte dass er sich das mal überlegt aber im Endeffekt meine Mutter das nie zulässt weil sie meinen Bruder trotz kriminellen Handlungen und allem was er macht regelrecht vergöttert.. mein Vater selbst stand aber schon mehrfach kurz davor & hat meinen Bruder auch mal für ein paar Tage aus der Wohnung geworfen bis meine Mutter ihn wieder einfach aufnahm & das Thema irgendwie totgeschwiegen wurde weil mein Vater keinen Streit wollte. Dann ging es halt grad so weiter..

Jetzt die Frage, kann man das irgendwie bewirken dass er von Amtswegen aus der Wohnung (mein Vater ist alleiniger Mieter der Wohnung, ist eine Genossenschafts- bzw. Beamtenwohnung) verwiesen werden kann, oder was kann man da irgendwie machen? Habt ihr vllt. Tipps?!

Mein Bruder könnte sich zwar nie eine eigene Wohnung leisten.. aber das ist zuhause kein Zustand mehr, meine Eltern & auch die Familienstimmung leiden sehr drunter auch wenn meine Mutter das NIE zugeben würde.. inzwischen sind sie beide (erst war es nur meine Mutter) wegen exakt und ausschließlich diesem Thema in therapeutischer Behandlung auch wenn meine Mutter das immer abwiegelt! Mein Bruder weiß das aber er lacht nur drüber oder verhöhnt meine Eltern deswegen, sie hätten sie nicht mehr alle oder so.

Was meint ihr dazu? Was kann man da machen?

Danke für alle Kommentare & Meinungen, vllt. hat jmd. sowas auch schon selbst mitgemacht.. es ist Horror, echt wahr!

Wohnrecht, Mutter, Familie, Alkohol, Recht, Vater, Eltern, Psychologie, Bruder, Geschwister

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