Muss ein Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen werden? Gibt es da nicht diese 3-Jahres-Frist nach Testamentseröffnung? Ich bin Alleinerbe, Ehemann der Verstorbenen (Gütertrennung) soll Wohnrecht haben, dieses ist aber noch nicht eingetragen. Außerdem gibt es noch einen Bruder, der nicht "beerbt" wurde. Außerdem wurde die Hälfte der Immobilie schon im Sep. 2007 an mich verschenkt, der Todestag war im Febr. 2010, also schon fast 5 Jahre her. Muss ich das Wohnrecht meines Stiefvaters trotzdem noch eintragen lassen? Er bewohnt das Objekt friedlich, habe auch nicht vor, ihn irgendwie rauszuwerfen.