Hallo Leute.

Ich habe folgende Konstellation: Mein Vater wohnt mit seiner Lebensgefährtin in meinem Haus. Einzig und allein hat mein Vater Wohnrecht bis er verstirbt oder freiwillig auszieht. Ein Mietvertrag gibt es nicht. Jetzt meine Frage. Hat die Lebensgefährtin nach dem Tod meines Vaters noch ein Recht auf Nutzung des Hauses oder kann ich Sie sofort des Hauses verweisen (rauswerfen)? Alternativen Wohnraum (Mietwohnung) könnte man sofort bekommen oder könnte ich sofort besorgen. Gibt es trotz nicht vorhandenen Mietvertrag irgendwelche Fristen?

MfG René