Auto ist „scheckheftgepflegt“ aber Hersteller möchte Historie nicht ausstellen?

Hallo! Ich hatte mir damals ein Auto als Jahreswagen gekauft und muss es jetzt wieder verkaufen weil ich das Geld brauche. Der Vorbesitzer hat die erste Inspektion ordnungsgemäß machen lassen, ich habe den Wagen damals bei einem offiziellen Händler als „scheckheftgepflegt“ gekauft.

Einen Nachweis über die eine Inspektion des Vorbesitzers habe ich nicht, der Hersteller konnte mir das aber bestätigen. Ich selbst habe alle weiteren Inspektionen machen lassen, der Wagen ist also Scheckheftgepflegt.

Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, vom Händler bekomme ich weniger als wenn ich den Wagen selbst an privat verkaufe. Wenn ich ihn aber privat verkaufe, möchte ich ihn aber auch als scheckheftgepflegt verkaufen. Jetzt war ich beim Händler und der hat mir gesagt, dass er mir nur den Service bescheinigen kann, den ich selbst als Besitzer habe machen lassen, es würde mir also die erste Inspektion fehlen die der Vorbesitzer machen ließ. Grund wäre Datenschutz, der Hersteller hat gesagt dass ich mich dann an den Vorbesitzer wenden müsste (den ich aber überhaupt nicht kenne, ich habe nur die Kontaktdaten aus dem Fahrzeugschein).

Ich kann nicht verstehen warum der Händler/ Hersteller mir das nicht bescheinigen kann, dass es dokumentiert ist hat man mir ja selbst gesagt. Wenn der Wagen nicht als scheckheftgepflegt verkauft werden kann, weil mir der Nachweis fehlt, dann bekomme ich auch von privat weniger Geld. Es handelt sich aber nicht um persönliche Daten, es geht doch bloß um den Nachweis dass die Inspektionen alle gemacht wurden.

Was soll ich denn jetzt am besten machen, bzw. wie kann ich an den Nachweis kommen, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist (was er ja tatsächlich ist)?

Sonst bleibt mir ja nur über, dass ich den Wagen für weniger verkaufe als er eigentlich wert ist.

Es handelt sich um einen Mercedes den ich auch von einem autorisierten Mercedes Partner gekauft habe und ich auch alle Inspektionen nur bei Mercedes gemacht habe. Der Wagen hat sogar noch junge Sterne Garantie.

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Kann man zu viel bezahlte Mietkaution zurückverlangen?

Vor ca. 18 Jahren zog ich in eine Wohnung ein - zur Miete. Die Kaution betrug damals so um die 2.200 Euro. Ich legte ein Mietkautionskonto an bei meiner Bank. Damals waren die Zinsen sehr hoch, so um die 3,5 %. Deshalb zahlte ich etwas mehr ein, so um die 3.400 Euro.

Mittlerweile sind die Zinsen auf so ein "Sparbuch" extrem niedrig - genauer gesagt 0,001 % Zinsen, aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB. Es lohnt sich also nicht mehr! Jedes Jahr schreibt mich die Bank an, dass ich die "Zinsen" in einem sogenannten Wiederanlageangebot für das S-Extrazinssparen erneut vereinbaren solle?

Ich ärgerte mich darüber, dass ich damals so viel eingezahlt habe. Die Bank hat mich damals davor gewarnt zu viel Kaution einzuzahlen. Ich wunderte mich damals über diesen Hinweis, warum der Bänker mich davon abgeraten hat - schließlich waren die Zinsen damals sehr hoch?

Jetzt rächt sich das oder vielmehr, jetzt ist mir klar, warum das keine gute Idee war.

Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert, ob es da eine andere Möglichkeit gibt die Mietkaution zu stellen. Es gäbe beispielsweise die Möglichkeit die Kaution in Gold in Form von Goldmünzen oder Silber zu hinterlegen - beim Vermieter. Ich bot das dem Vermieter an und der meinte, er muss sich erst beim Haus- und Grundbesitzverein darüber erkundigen?

Der Haus- und Grundbesitzverein meinte daraufhin, er habe das noch nie gehört? Mittlerweile geht das schon einige Wochen und Monate hin und her und jetzt wird es mir langsam zu blöd.

Da man ein Mietkautionskonto nicht einfach so kündigen kann, habe ich vor, wenigstens die zu viel bezahlte Kaution zurückzuverlangen von meiner Bank.

Wenn ich jetzt zu meiner Bank gehe und denen den Mietvertrag vorlege, worin die Mietkaution drin steht, dann müsste doch die Bank mir auf Verlangen die zu viel eingezahlten Beträge auszahlen oder etwa nicht? So das am Ende eben nur die im Mietvertrag vereinbarten 2.200,- Euro übrig bleiben? Oder muss der Vermieter dem zustimmen?

Ich könnte auch etwas einzahlen auf dem Sparkonto, aber kann ich auch etwas abheben bis zu der Summe, was im Mietvertrag vereinbart wurde?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Schließlich betrifft das Thema Millionen von Mietern in ganz Deutschland!

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