Mit 28 Jahren hochverschuldet, ca. 110.000€ und Arbeitslosigkeit, komme Ich da noch raus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin (M) 28 Jahre jung und habe leider durch meine Arbeitslosigkeit und meiner Spielsucht einen sehr großen Schaden hinterlassen. Die ein oder anderen Schulden habe Ich beglichen, es sind noch knapp 12.000€ an Schulden an jegliche Banken, 30.000€ an das Finanzamt wegen gewerblichen handeln auf Ebay sowie der Rest an Familienmitgliedern z.B. Mama, Papa, Geschwister sowie Freundin usw. Ich bin leider seit knapp einem 3 Vierteljahren arbeitslos, beziehe ALG2 Geld womit Ich auch etwas Schulden abbezahlt habe. Nun meine Frage, Insolvenz käme wegen den 12 TSD nicht in Frage, eine Stelle finde Ich ebenfalls zeitgerecht nicht und wegen privatlichen Gründen wie z.B.: Spielsucht, komisches Verhalten, Ängstlichkeit, Psychische Bauchschmerzen, Arbeitsphobie usw. - kann Ich eventuell noch diese Schulden begleichen, Ich frage mich manchmal was das Leben noch für einen Wert hat, Ich möchte nur vernünftige Ratschläge haben, Ich überlege auch eine Selbstständigkeit auszuüben, eventuell so auf die Beine zu kommen, das Jobcenter würde gegebenenfalls Unterstützung leisten, die Frage ob Ich auch ohne einen Laden mich selbstständig machen kann müsste noch geklärt werden.

Tipp: Bitte nur realistische Antworten schreiben. Wenn Ihr mir helfen wollt, dürft Ihr gerne eure Meinung schreiben, bitte unterlässt beleidigende Kommentare, danke!

Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz, Selbständigkeit, Schulden, Recht, Anwalt, eBay, Psychologie, ALG II, arbeitslos, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Liebe und Beziehung, Wirtschaft und Finanzen
Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?

Guten Morgen liebe Community!

Eine Frage zur Bilanzierungs-Theorie:

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung besagen ja u.a. das Imparitätsprinzip: Unterschiedlicher Ansatz von Aufwendungen und Erträgen...

Aufwendungen:

Aufgrund des Vorsichtsprinzips Ansatzpflicht bereits, wenn sie drohen. Beste Beispiele bilden hierfür:

  • Rückstellungen allgemein: uns drohen Rechtsanwaltskosten - Betrag und Fälligkeit ungewiss
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Wertaufhellungsgrundsatz: Erlangen wir nach Stichtag (aber vor Aufstellung der Bilanz) Kenntnis über Tatsachen, die das abgelaufene Jahr betreffen, so müssen wir das entstehende Risiko noch in der Bilanz des "alten Jahres" berücksichtigen.

Soweit so gut... :-)

Erträge:

Hier gilt das Realisationsprinzip. Danach dürfen Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert wurden.

Nun die Frage: Wann sind Gewinne realisiert???

Ich habe da aus mehreren Quellen unterschiedliche Meinungen:

  1. Bei Rechnungsstellung: Dann ganz klar - Buchungssatz Forderungen aus LL an Ertragskonto
  2. Bei Erfüllung unserer Verpflichtung: Dann habe ich ja noch keine Rechnung gestellt, dementsprechend kann ich das ja noch gar nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbuchen? Oder wie erfolgt die Bilanzierung / Buchungssatz in diesem Falle?

Ich hoffe, ich bekomme ein wenig Licht ins Dunkle :-) DANKE für eure Mithilfe!

Recht, Betriebswirtschaft, Bilanz, Bilanzierung, Buchführung, HGB, GuV, Wirtschaft und Finanzen
Warum ist das Bip pro Kopf der islamischen Welt eigentlich überhaupt so unglaublich niedrig, denkt ihr es hat was mit dem Islam zu tun?

https://www.dawn.com/news/1035026 Das durchschnittliche Bip pro kopf der islamischen Welt liegt bei nur 4200 und das von Deutschland liegt bei 45000. Das bip pro kopf von deutschland ist also mehr als 10 mal höher als das der islamsichen welt.

https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_countries_by_GDP_(nominal)_per_capita

Hier kann man es auch nochmal sehen. Viele islamische Länder haben in der Rangliste einen niedrigen Platz und nur einige wenige einen hohen Platz(welche hauptsächlich nur so reich wegen ihrem Öl sind. Wenn man sich die Rangliste ansieht oder einen durchschnitt ausrechnet sieht man wie niedrig das Bip pro kopf der islamischen welt ist. Das bip pro kopf der islamischen welt ist ausgerechnet geringer als 10 prozent des deutschen Bip pro kopfs.

Sogar Länder wie Brasilien, Mexiko, Kolumbien, Botswana, Thailand usw haben ein höheres Bip pro kopf als den durchschnitt von der islamischen welt. Kann man in der Rangliste ablesen.

Was ist der Grund dafür? Hat das was mit dem Islam zu tun? Wieso ist das Bip pro kopf der islamischen Welt so gering?

teilweise hat es was mit dem islam zu tun 47%
ja das hat hauptsächlich was mit dem islam zu tun 29%
das hat nichts mit dem islam zu tun, sondern mit anderen gründen 18%
andere antwort 6%
Leben, Religion, Islam, Politik, Glaube, Bruttoinlandsprodukt, Ethik und Moral, Philosophie und Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzen
Müssen Stornierungsgebühren in den AGBs klar definiert sein?

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Partner und mich vor drei Wochen zu einem abendlichen Tanzkurs angemeldet. Wir sind hierfür im Besitz eines Gutscheins (> 300€) bereits seit 3 Jahren, jedoch ist aufgrund der Pandemie bisher entweder kein Tanzkurs seitens des Studios zustande gekommen oder es war uns privat wegen Schichtarbeit nicht möglich.

Der letzte Kurs für den wir uns angemeldet hatten, wurde seitens des Studios 5 Tage vor Kursbeginn storniert. Nun mussten wir unsere aktuelle Anmeldung leider selbst zurückziehen, da uns kurzfristig eine Änderung wieder zur beruflichen Wechselschicht verpflichtet. Ich habe das Tanzstudio umgehend (10 Werktage vor Kursbeginn) über die Stornierung informiert. Jetzt erhalte ich eine E-Mail, dass ich insgesamt 30€ Stornierungsgebühren zu einrichten hätte. In den AGBs steht jedoch keine konkrete Angabe zu den Stornierungsgebühren, so wie ich es von bspw. von Hotels gewöhnt bin.

Auszug aus den AGBs:

„Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer später bis einschließlich des ersten Kurstags zurück, ist die Hälfte der Kursgebühr sofort zur Zahlung an uns fällig.“

Daher meine Frage(n):

Muss die Stornierungsgebühr konkret in Zahlen oder Prozentsätzen angegeben sein?

Muss ich die Rechnung begleichen oder kann ich auch die Gebühr von meinem bestehenden Gutschein abziehen lassen?

Vielen Dank vorab!

Recht, Gutschein, AGBs, Vertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühren, Wirtschaft und Finanzen

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