Kann man zu viel bezahlte Mietkaution zurückverlangen?

Vor ca. 18 Jahren zog ich in eine Wohnung ein - zur Miete. Die Kaution betrug damals so um die 2.200 Euro. Ich legte ein Mietkautionskonto an bei meiner Bank. Damals waren die Zinsen sehr hoch, so um die 3,5 %. Deshalb zahlte ich etwas mehr ein, so um die 3.400 Euro.

Mittlerweile sind die Zinsen auf so ein "Sparbuch" extrem niedrig - genauer gesagt 0,001 % Zinsen, aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB. Es lohnt sich also nicht mehr! Jedes Jahr schreibt mich die Bank an, dass ich die "Zinsen" in einem sogenannten Wiederanlageangebot für das S-Extrazinssparen erneut vereinbaren solle?

Ich ärgerte mich darüber, dass ich damals so viel eingezahlt habe. Die Bank hat mich damals davor gewarnt zu viel Kaution einzuzahlen. Ich wunderte mich damals über diesen Hinweis, warum der Bänker mich davon abgeraten hat - schließlich waren die Zinsen damals sehr hoch?

Jetzt rächt sich das oder vielmehr, jetzt ist mir klar, warum das keine gute Idee war.

Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert, ob es da eine andere Möglichkeit gibt die Mietkaution zu stellen. Es gäbe beispielsweise die Möglichkeit die Kaution in Gold in Form von Goldmünzen oder Silber zu hinterlegen - beim Vermieter. Ich bot das dem Vermieter an und der meinte, er muss sich erst beim Haus- und Grundbesitzverein darüber erkundigen?

Der Haus- und Grundbesitzverein meinte daraufhin, er habe das noch nie gehört? Mittlerweile geht das schon einige Wochen und Monate hin und her und jetzt wird es mir langsam zu blöd.

Da man ein Mietkautionskonto nicht einfach so kündigen kann, habe ich vor, wenigstens die zu viel bezahlte Kaution zurückzuverlangen von meiner Bank.

Wenn ich jetzt zu meiner Bank gehe und denen den Mietvertrag vorlege, worin die Mietkaution drin steht, dann müsste doch die Bank mir auf Verlangen die zu viel eingezahlten Beträge auszahlen oder etwa nicht? So das am Ende eben nur die im Mietvertrag vereinbarten 2.200,- Euro übrig bleiben? Oder muss der Vermieter dem zustimmen?

Ich könnte auch etwas einzahlen auf dem Sparkonto, aber kann ich auch etwas abheben bis zu der Summe, was im Mietvertrag vereinbart wurde?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Schließlich betrifft das Thema Millionen von Mietern in ganz Deutschland!

Geld, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Wirtschaft und Finanzen
Kann man von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

In einer Erbengemeinschaft - bestehend aus 5 Erben - wurden zwei alte Häuser versteigert. Die Häuser sind in einem katastrophalen Zustand. Der Gutachter sagt, man kann diese Häuser nicht mehr vermieten - nur das Grundstück ist etwas wert.

Also Abriss und Neubau!

Einer von den Miterben wohnte sein Leben lang in eines dieser Häuser - ohne dafür Miete oder Mietnebenkosten zu zahlen. Es wurden Unterlagen gefunden, worin die Behörden dem Erblasser untersagt haben, das andere Haus zu vermieten - es bestehe Einsturzgefahr! Das alte Haus wurde daraufhin von den anderen Geschwistern leer geräumt und den alten Mietern wurde gekündigt - das war vor ungefähr 10 Jahren.

Aus irgendeinem Grund warf zu Lebzeiten der Erblasser seinen Sohn aus seiner alten Wohnung. Der Sohn drang daraufhin in das andere alte leer stehende Haus ein und vermietete die Räumlichkeiten illegal - also schwarz. Er gab sich als Eigentümer aus und kassierte die Mieten in bar.

Zwischenzeitlich wurden die beiden Häuser von dem neuen Eigentümer zwangsgeräumt und die anderen Geschwister verklagten den Miterben daraufhin, weil er seinen Anteil an den Nebenkosten nicht bezahlt hatte. Das waren aber lediglich ein paar tausend Euro - ist also kaum der Rede wert.

Aber, jetzt kommt der Hammer, aus irgendeinem Grund verlangten die Geschwister jetzt auch noch anteilig die Mieten - die der Miterbe in diesem Haus kassiert hat? Der Oberhammer war, dass das Landgericht den Streitwert auf sage und schreibe 150.000 Euro erhöht hat - für 1 Jahr Miete? Also, das heißt im Klartext, dass für diese vergammelte Bruchbude eine monatliche Miete von über 12.500 Euro angesetzt wurde? Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe... Selbst im teuren München wäre für einen Neubau solche horrenden Mieten nicht zu erzielen.

Außerdem müsste ich dafür auch noch nachträglich Steuern zahlen. Ich muss dem Verfahren zustimmen - sollten die anderen Geschwister den Prozess gewinnen. Ich würde dann ebenfalls einen Anteil von ca. 30.000 Euro bekommen.

Das hört sich zwar gut an, bin aber im Zweifel, ob das überhaupt rechtens ist. Denn wenn jemand illegal in ein Haus eindringt und irgendwelche illegalen Mietverträge macht, dann ist das höchstens eine Sache für den Staatsanwalt. Man kann doch nicht von jemanden Miete verlangen oder anteilig, wenn dieser Miterbe gar keinen Verwaltungsauftrag von der Erbengemeinschaft erhalten hat? Das ist nämlich zwingend notwendig bei einer Erbengemeinschaft - sonst geht da gar nichts!

Außerdem steht es ja auch im Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr vermietet werden darf - es ist ein Abbruchgebäude! Ich beteilige mich doch hier nicht an Schwarzgelder - die sich hier jemand ergaunert hat. Ich habe so das Gefühl, dass der Staat da mit abkassieren will und natürlich auch die Rechtsanwälte.

Wie seht Ihr das? Kann der oder die Eigentümer von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

Miete, Recht, Erbrecht, Wirtschaft und Finanzen
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