Entfällt die Zahlung der Wertminderung für ein finanziertes Auto, wenn man den Ablösebetrag bezahlt?
Ich habe ein Auto für 4 Jahre mit einem Restbetrag als Ablösebetrag finanziert. Ich habe die Möglichkeit nach den 4 Jahren das Auto für den Ablösebetrag direkt abzukaufen oder das Auto wieder zurückzugeben.
Nun habe ich einen Unfall verursacht, wo es eine Wertminderung bei dem Auto gab. Mir wurde gesagt, dass ich diese Wertminderung bei der Rückgabe des Fahrzeugs ausgleichen müsste.
Nun meine Frage:
Wenn ich das Auto direkt mit dem Ablösebetrag abkaufe, dann ist mir doch die Wertminderung egal, weil der Ablösebetrag vertraglich vereinbart wurde richtig?