Bafög nachzahlung Jobcenter .?
Heyy Leute ich hättr eine Frage, ich mache seit September eine Ausbildung und meine Mutter bezieht hartz 4. Und mein Antrag ist erst gestern fertig.
Bis mein Antrag im lauf war hat mir immer das Jobecnter weitergezahlt (lebensunterhalt Bedarfsgemeinscht mit meiner Mutter und Bruder.
Nun hab ich ein Brief bekommen vom Bafög amt da steht 1500 euro nachzahlung. Und 1000 euro wird an das Jobcenter gezahlt. Die andere 500 euro wird an mich gezahlt als Nachzahlung. Kann das Jobcenter jz die 500 euro von mir auch verlangen? Oder muss ich des denen aich bescheid geben
3 Antworten
Klingt für mich, als betrüge die Schuld, die du beim Jobcenter hast eben 1000€, deswegen werden die auch direkt an die gezahlt.
Den Rest kannst du wohl behalten.
Zur Sicherheit solltest Du es dem Jobcenter melden und nachweisen, wenn Du deine Nachzahlung aufs Konto bekommst, also durch eine Kopie vom Kontoauszug und auch von deinem laufenden Bafög - was Du dann ja jeden Monat bekommen wirst.
Wenn es sich bei deiner Nachzahlung um den Zeitraum von September 2021 bis Januar 2022 handelt, dann sind diese 500 € dein pauschaler Freibetrag von 100 € der dir für jeden dieser Monate zusteht, wenn Du nebenbei kein Erwerbseinkommen erzielst und darauf schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommst.
Deshalb hat das Jobcenter auch nur einen Erstattungsantrag über 1000 € gestellt, die 500 € sind dann also deine.
Davon darf auch deine Mutter nichts fordern, denn das Jobcenter hat sich ja für diese 5 Monate jeweils 200 € x 5 = 1000 € erstatten lassen.
Selbst wenn dein Bedarf inkl. 219 € Kindergeld + diese 200 € pro Monat deinen Bedarf nicht gedeckt haben, hat sie ja Leistungen für dich bekommen und der Differenzbetrag steht deiner Mutter als Aufstockung für dich zu.
Denn wenn Du für 5 Monate einen Anspruch von 1500 € hattest, dann solltest Du pro Monat an Bafög - 300 € bekommen, es bleiben dann nach Abzug der pauschalen 100 € Freibetrag max. 200 € anrechenbares Bafög - übrig, mit den 219 € Kindergeld käme man dann auf max. 419 € anrechenbares Einkommen, wenn dann z.B.nicht noch Unterhalt oder eine Waisenrente gezahlt würde.
Alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt ab 18 und unter 25 bei derzeit 360 €, es würden dann angenommen für deinen Kopfanteil der Warmmiete max. um die 59 € bleiben und der Rest steht deiner Mutter als Aufstockung für dich zu, also auch wenn dann jetzt regelmäßig dein Bafög - gezahlt wird.
Wenn deine Mutter Ende Januar und Februar 2022 auch das für dich bekommen hat, wie für die Monate zuvor, dann wird es vom Jobcenter eine Rückforderung oder Verrechnung für diese beiden Monate geben.
Denn diese Zahlungen sind für Februar und März gewesen, berücksichtigt wurden aber nur diese 5 Monate bis Januar 2022, dann wird es entweder eine Rückforderung von 2 x 200 € = 400 € geben, oder es wird mit laufenden Leistungen für dich verrechnet, die deine Mutter ggf. noch als Aufstockung für dich bekommt.
Aber das seht ihr ja dann, wenn es einen Aufhebungs - und Erstattungsbescheid gibt, nachdem Du den Zufluss deines laufenden Bafög - nachgewiesen hast.
Du solltest das Jobcenter über den Zahlungseingang informieren, sobald er erfolgt ist; zusammen mit der Vorlage des Bewilligungsbescheid über das BAföG.
Bei den 1.000 € dürfte es sich um einen Erstattungsanspruch des Jobcenters handeln, während die 500 € Deine sein sollten.
Kann das Jobcenter jz die 500 euro von mir auch verlangen?
"Verlangen" können andere stets alles - ob sie auch bekommen, ist immer eine andere Frage :)
Aus der Ferne sind derartige Sachverhalte immer schwierig zu beurteilen.