Hairfree Betrug?

Hey Leute ich habe eine Frage. Ich war vor 1 Jahr bei Hairfree für eine dauerhafte Haarentfernung um mich beraten zu lassen und habe von Anfang an klargestellt, dass ich mich nicht an einem Vertrag binden möchte, da ich finanziell nicht in der Lage bin aufzukommen. Es soll eine reine Beratung sein. Die Frau hat mir die Partien gezeigt und mir eine Preisliche Übersicht aufgeschrieben es lag bei 3000 Euro. Dann kam sie mit einem Vertrag und meinte das ich unterschreiben soll das ich die Behandlung zur Kenntnis genommen habe und wir miteinander gesprochen haben, falls ich das Geld habe kann man mit einer Behandlung anfangen jedoch hat sie mir versichert das es kein Kaufvertrag/ Dienstvertrag ist nur mir die Möglichkeiten gezeigt hat. Durch meine Naivität und ihre extreme Einschüchterung habe ich dummerweise unterschrieben. Wir verabschiedeten uns und sie meinte am Ende noch wenn ich das Geld habe kann ich gerne wieder vorbeikommen. Ein sehr fataler Fehler. Eine Woche verging und sie schrieb mir wann ich kommen kann um mit der Behandlung anzufangen ich war geschockt und so began es, dass es ein ewiges hin und her war ich sagte ihr das sie eine dreckige Masche führt und einfach nur verdammt unverschämt ist junge Frauen so zu verarschen sie tat so, als wäre sie im Recht und meinte ich hätte doch unterschreiben. Sie drohte mir über WhatsApp mit dem Anwalt und der Inkasso.
Das sie den Vertrag stornieren könnte aber dafür 1500 Euro nehme. Jetzt zu euch hat jemand die selben Erfahrungen gemacht und was soll ich machen.

Beauty, Betrug, Haarentfernung, Recht, Verbraucherschutz, Vertrag, Verbraucher, Vertragsrecht
Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
Wichtige Frage zu einem Vertrag/Kündigung 1&1?

Guten Tag, folgendes Problem bei dem ich etwas Hilfe bzw. einen Tipp benötige.

Zur Vorgeschichte: ich habe bei 1&1 zwei Verträge, einmal ein Telefon und noch einen Laptop (2 seperate Verträge mit unterschiedlicher Vertragsnummer) .

Bei besagtem Telefon habe ich seit letztes Jahr Oktober Probleme mit meiner flat gehabt, weder hat das anrufen noch die mobilen Daten funktioniert, weshalb ich mein Vertrag nicht wirklich nutzen konnte. Bedeutet soviel wie ich hatte zwar das Telefon konnte aber kein Internet noch Kommunikation per Anruf oder SMS nutzen. Dieses Problem teilte ich 1&1 mit, worauf ein ewiges Email hin und her schreiben startete. Nach etlichen Methoden die ich laut 1&1 probieren sollte, welche nichts gebracht haben, habe ich mich dazu entschlossen meinen Vertrag zu kündigen. Im November habe ich 1&1 mitgeteilt das ich absofort nicht weiter bezahlen werde bis es wieder funktioniert. Daraufhin habe ich nun mit eingehaltener Frist per Sonderkündigung gekündigt.

In dieser Sonderkündigung habe ich besagte Problem geschildert und darauf hingewiesen das ich nicht bezahlte Rechnungen, welche im Zeitraum des Ausfall entstanden sind nicht bezahlen werde.

Diese Kündigung wurde akzeptiert.

Jetzt folgendes Problem mir ist mein Laptop kaputt gegangen (Displaybruch), also wollte ich den 24h Umtausch Service meines Vertrages nutzen.

Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht machbar sei, da aus meinem per Sonderkündigung gekündigtem Vertrag noch offene Forderungen sind, welche ans Inkasso weitergegeben wurden.

Mir wurde daraufhin gesagt, ich solle doch die Inkasso Kosten zahlen und mich nicht so haben. Als ich versucht habe das Problem Noch einmal zu erklären und gebeten habe Wofür ich zahlen soll, wurde kurzerhand vom Mitarbeiter aufgelegt.

Was soll ich nun tun?

Laut meiner Auffassung habe ich rechtmäßig gekündigt, zudem habe ich ein kündigungsbestätigung auf meine Kündigung in der ich gesagt habe, dass ich offene Rechnungen in Zeiten des Ausfall meiner Flat nicht zahlen werde.

Da ich nach der Kündigung des Telefon eh zurücksenden musste, plus meine allnet Flat nicht funktionierte weiß ich nicht wofür ich bezahlen soll.

Da sich ein Handyvertrag ja aus Rate des Handys+ Allnet flat zusammensetzt was den mtl. Betrag ergibt. Da ich ja weder eine funktionierende Allnet Flat hatte noch das Handy behalten kann was soll ich dann bitte bezahlen?

Und durch das kann ich meine Leistung (24h Umtausch Service) bei meinem Laptop nicht nutzen. Zumal das ja zwei verschiedene Verträge sind.

Ich hab davon leider nicht wirklich eine Ahnung weshalb ich hier frage, was ich tun kann oder ob ich eventuell sogar falsch liege.

Danke schonmal im voraus

Kündigung, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Inkasso, sonderkündigungsrecht, Vertragsrecht
Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

Internet, Kündigung, WLAN, Vertrag, Handyvertrag, Vertragsrecht, Vodafone, Widerrufsrecht
Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht
Wer haftet bei überfälligen Kosten einer Veranstaltung?

Vor ca. einem Monat war der Abschlussball meines Jahrgangs. Dafür wurde eine städtische Halle gemietet.

Kostenvoranschlag inklusive GEMA Gebühren etc. wurden alle berechnet sodass eine Endsumme von ca. 8.500€ inklusive Catering entsandt. Eine Rechnung für den Kostenvoranschlag sowie für das Catering existieren.

Die Eintrittskarten mussten pro Kopf selbst bezahlt werden, mit dem eingenommen Geld wurde diese Summe bezahlt.

Die Schüler die diesen Abend organisierten waren 7 Personen. Davon standen 2 mit der Halle in Email-Kontakt. Eine Person davon unterschrieb den endgültigen Vertrag. Laut ihr waren alle dort enthaltenen Kosten jene, die mit den 8.500€ beglichen gewesen wären. Auch nach mündlicher Absprache mit den Vertretern der Halle waren es lediglich diese.

Nun kam nachträglich für alle Schüler die Information, dass eine weitere Rechnung von 6.200€ überfällig ist, welche die Kosten von Besteckreinigung und Servicepersonal enthalten.

Angeblich wusste keiner davon Bescheid. Weder die Person die den Vertrag unterschrieben hat, noch andere Organisatoren des Balls, und anscheinend wurde dies auch nie erwähnt, besprochen oder irgendwo vermerkt.

Nach mehrfacher Nachfrage von Schülern besitzt von diesen Leuten auch anscheinend niemand den Vertrag der mit der Halle geschlossen wurde, sodass nicht eindeutig nachvollzogen werden kann ob diese Summe tatsächlich bezahlt werden muss und es entweder ein Versäumnis einzelner Personen war, oder ob die Halle selbst ihre Konditionen nicht vermerkt hat. Die Halle selbst erklärte auf Nachfrage hin nur, dass der Betrag bis Ende August bezahlt werden müsste da dies anscheinend abgemacht gewesen wäre.

Laut einigen Schülern soll der Betrag jetzt aufgeteilt werden auf alle Schüler sodass jeder pauschal 82€ zahlen soll anstatt die Summe genauso wie die Eintrittskarten pro Kopf aufzuteilen, da es ja eben um benutztes Geschirr geht und manche mehr Gäste als andere dabei hatten. Es wurde keine aussagekräftige Abstimmung vorgenommen ob dies für alle in Ordnung sei und nun haben bisher ca 70% der Schüler bezahlt, die anderen jedoch nicht.

Wenn bis Ende des Monats der Betrag nicht beglichen werden kann droht anscheinend eine Mahnung. Die Frage ist allerdings wem?

Was passiert in solch einem Fall mit Schülern die nicht zahlen? Wer haftet? Wo kann man den Vertrag einsehen wenn angeblich keiner existiert? Und entstehen durch eine Mahnung zusätzliche Kosten?

Würdet ihr den Betrag aus moralischen Gründen dennoch zahlen falls man rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre da es nicht euer Versäumnis ist oder nicht?

Danke für Rückmeldung.

Gebühren, Event, Versicherung, Recht, Kosten, Vertrag, Haftung, Veranstaltung, Vertragsrecht
Küche wird einfach nicht abgeholt, immer wieder fehler?

Ich habe eine Küche bei einem Anbieter gekauft auf Rechnung.( Nein die haben mich nicht abgezockt ich habe ja noch nicht bezahlt)

Die Küche wurde kaputt und in falscher Farbe geliefert und ich habe sie sofort retourniert am selben Tag. Das ganze ist jetzt anderthalb Monate her, ich habe zig mal dort angerufen und um Abholung gebeten und das war auch so abgemacht Küche geht komplett zurück. Irgendwann nach dem 15 Anruf wurde mir da mitgeteilt, dass gar keine Retoure in Auftrag gegeben wurde von den letzten Mitarbeitern die ich am Telefon hatte.

Dann kam endlich die Spedition, klingelte, ich wohne im sechsten Stock musste erstmal den Aufzug holen und dann runterfahren und als ich unten ankam war die Spedition einfach weg.

Dann das nächste Mal als die Spedition kam, war auf dem Lieferschein einfach nur eine Abholung von 28 kg. Ich habe alleine die gesamte Küche nach unten geschleppt und ich bin alleinerziehend mit einem Kleinkind, es war also unfassbar schwer und ich habe jetzt noch blaue Flecken.

Ich habe dann stinksauer wieder bei dem Verkäufer angerufen und meiner Wut freien Lauf gelassen. Mir wurde versichert dass sich kommende Woche jemand meldet bei mir, das war letzte Woche. Heute klingelt es unangekündigt an meiner Tür und vor mir stand eine Frau von der Spedition die meinte sie wäre wegen der Küche hier, Express. Ich habe mich natürlich gefreut und habe dann die elektronischen Geräte, die ich mit nach oben genommen habe, weil ich die schweren Sachen nicht wieder nach oben schleppen werde in den sechsten Stock, und ich verhindern wollte dass die Elektro- Sachen geklaut werden. Schnappte mir also mein Kleinkind, welches ich gerade zum Mittagsschlaf hinlegen wollte und die gesamten elektrosachen, kam unten an und die Frau stand einfach mit einem neuen Kühlschrank vor mir. Ich bin fast ausgerastet, habe gesagt ich nehme den nicht an der muss annulliert werden. Dann habe ich wieder bei dem Verkäufer angerufen der sagte er hätte damit nichts zu tun das wäre die Spedition gewesen und die würden sich mit mir in Verbindung setzen, wieder einmal. So zuverlässig wie letzte Woche. Ich habe dann die frau am Telefon gefragt wie es sein kann dass sowohl von der Spedition als auch der Verkäufer so unfassbar inkompetent sind und es niemand gebacken bekommt einfach diese blöde Küche abzuholen. Es kommen halt immer nur dieselben Sprüche.

Ich fahre morgen für 14 Tage in den Urlaub, möchte vorher aber gerne noch ein Schreiben aufsetzen und deine Frist zur Abholung der Küche geben. Habe aber vom meinen rechten leider gar keine Ahnung, deshalb die Frage hier, jemand Ahnung was ich da schreiben soll? Ich bin wirklich verzweifelt mittlerweile ist meine neue Küche schon längst da und sogar aufgebaut.

Rechtschreibfehler dürften behalten werden, spracherkennungsschreiber

Küche, Recht, Anwalt, Vertragsrecht, Hagebaumarkt
Strom-/Gasabzockern auf den Leim gegangen? Wie Vertragswechsel verhindern?

Hallo,

ich bin leider gerade auf Abzocker von der SWK Energie GmbH hereingefallen. Die meinten an meiner Haustür, von den Stadtwerken zu sein und meinen Strom- und Gasverbrauch wissen zu müssen. Danach sollte ich die Daten mit meiner Unterschrift bestätigen. Meine Nachfrage, ob ich damit einen Vertrag unterschreiben würde, wurde ausdrücklich verneint. Leider habe ich erst danach nach dieser Firma gegoogelt und erfahren, dass es eine Abzocker-Masche von denen ist und die jetzt in meinem Namen meinen Vertrag bei meinem Gas- und Stromanbieter auf ihre Firma übertragen werden. Ich habe sie vor der Haustür noch mal gefunden und gesagt, dass sie meine Daten löschen sollen. Das haben sie laut ihrer Aussage getan, ich kann es aber nicht nachprüfen... Falls sie es nicht gemacht haben, wie kann ich sicher gehen, dass die nicht in meinem Namen die Verträge bei meinen bisherigen Anbietern kündigen und auf sich übertragen können?

Ich habe die Geschichte inzwischen meinem Gas- und Stromanbieter geschrieben und gesagt, dass ich einem Vertragswechsel ausdrücklich niemals zugestimmt habe und sie keine Kündigungsanfrage von SWK Energie GmbH annehmen sollen.

Kann ich noch mehr machen, um diese Abzocke im Vorhinein zu verhindern? Ich habe keine Lust auf einen Gerichtsstreit und würde das deshalb gerne schon vorher regeln, so dass es gar nicht dazu kommt.

LG

Finanzen, Gas, Strom, Recht, Vertrag, Abzocker, Vertragsrecht, Bundesnetzagentur
Wenn ein Franchise Dienstleister aus dem Franchise aussteigt und das Selbe unter eigenem Namen anbietet, müsste dann nicht der Preis für den Kunden sinken?

Wenn man Mitglied bei einem Sportanbieter ist, der ganz bestimmte Merkmale hat und zu einer Franchisekette gehört, dann ist im Mitgliedsbetrag doch auch anteilig verrechnet, was der Inhaber für das Franchise (Namen der Kette, Logo, Innenausstattung gemäß Vorgaben der Kette) bezahlt, richtig?

D.h. man bezahlt als Kunde den guten Namen mit.

Was ist aber, wenn der Inhaber des Ladens aus dem Franchise aussteigt, diese Kosten für den berühmten Namen der Kette nicht mehr hat, die Innenausstattung aber komplett gleich belässt und nur die Banner der Kette entfernt?

Ist es dann fair, den Kunden den selben Beitrag zu berechnen, obwohl für den Inhaber die Kosten deutlich sinken, da er nun an den Konzern keine Zahlungen mehr leisten muss?

Es geht um >50€ im Monat.

Man trainiert jetzt nicht mehr bei der Kette, sondern bei dem Anbieter selbst in den bekannten Räumen, wobei einige Features der Kette nicht mehr nutzbar sind (Apps).

Vieles der alten Innenausstattung wurde entfernt und fast identisch mit neuem Logo wieder hingehängt.

Es wirkt jetzt wie ein Abklatsch der bekannten Kette. Das Training ist gleich.

Ist es okay, von den Mitgliedern den selben Preis zu kassieren, obwohl man als Inhaber die Unkosten deutlich gesenkt hat und die Mitglieder jetzt nicht mehr bei einem namhaften Anbieter sind?

Sport, Fitness, Finanzen, Franchise, Training, Wirtschaft, Recht, Vertrag, Ausstieg, Mitgliedschaft, Namensänderung, Sport und Fitness, Unternehmen, Vertragsrecht, Mitglieder, Mitgliedsbeitrag
Inkasso Mahnungen wegbekommen durch Wahrheit. Vor Gericht etc?

Hey Leute ich bin grade sehr Sauer und Traurig. Ich wünschte ihr würdet wissen wie sich es Anfühlt immer an das selbe nervige Thema nachzudenken. Da ich neu 19 bin habe ich keine Ahnung von der Mache.Unzwar hatte ich bei einer Insta werbung ganz normal einen Interessanten E-commerce kurs gesehen (Online Marketing). Ich klickte drauf und habe mich für ein Telefongespräch angemeldet. Ich wollte im Telefonat lediglich Infos sammeln. Ich fühle mich völlig verarscht, nach 30min Telefonat habe ich dummer Idiot erwas unterschrieben über Dogusign. Ich habe im Telefonat eine Mail bekommen daraufhin hatte ich die Unterschrift getätigt. Ich hatte nicht die absicht den Kurs zu kaufen und zu benutzen. Habe ihn auch bis heute nicht benutzt!.Ich wusste kaum was alles mit einer Unterschrift passieren kann.ICH WUSSTE ES NICHT. Ischwöre auf meine Familie alles entspricht der Wahrheit, nach der Unterschrift war ich halt als Gekauft bei denen.Hab den Kurs bis heute nicht benutzt. Nach dem Telefonat habe ich ganz normal wie immer mein Leben fortgeführt.1Halb Monate später SAH ich plötzlich die Mahnung Mails die ich bekommen hatte. Hatte die Mahnungen ein Monat nach dem Gespräch bekommen. Aber ich sah die jedoch 2 Monat Später. Ich habe keine EinnahmeQuelle bin Student. Ich wohne mit meiner Mutter und Schwester ich möchte die keinsterweise Belasten. Schulden sind 3200€ . Wie könnte ich am besten vorgehen oder vor einem Möglichen Gerichtstermin gewinnen allgemein wie sollte ich vorgehen. Ich bedanke mich bei jedem:(

Vertragsrecht, gesetzlich
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Wie Leasingvertrag widerrufen? Und wie funktioniert das mit E Auto Prämie?

Hallo zusammen,

mein Onkel hat mich gestern gebeten seinen Leasingvertrag zu prüfen.. Er hat am 16.03.22 einen Leasingvertrag bei einem Opel Händler unterschrieben. Der Grund waren zum einen die übertriebenen Spritpreise der Letzen Wochen.. Und zum anderen die Panikmache im TV wegen Ölembargo und co... Nun sinken die Benzinpreise täglich um bis zu 3 cent je Liter.. Jetzt fragt er sich ob er sich falsch entschieden hat..

Ich möchte ihm die richtigen Tipps geben damit er sich richtig entscheiden kann.. Darum frag ich euch...

Meine 1 Frage: Im Leasingvertrag steht unter Außerordentliche Kündigungsrechte: Der LN kann den Leasingvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen..

Wie begründet man einen wichtigen Grund??? Und welche folgen hat es wenn man von einem Vertrag zurück treten möchte ??? (Auto ist noch nicht gebaut dauert noch 1 Jahr bis zur Auslieferung).

Meine 2 Frage:

Im Leasingvertrag steht Leasingsonderzahlung 6000 Euro auf Seite 1...Ein paar Seiten weiter steht Überweisung zur Abholung 6995,00 Euro.. Es sind 1774 Euro Nachlass und 3570 Euro Herstelleranteil zur Umweltprämie aufgeführt also insgesamt 5344 Euro.. Der Preis des Wagens beträgt 35.385 Euro nach Abzug wären das Anschaffungspreis 30.045,00 Euro.. Jedoch nichts von einer Staatlichen Förderung mit der man im März 2023 rechnen kann..

Was ist der staatliche Betrag in Euro im März 2023 ???

Wird dieser Betrag direkt vom Kaufpreis abgezogen oder wie läuft das ab???

Für mich ist das auch ein bisschen "undurchsichtig" das ganze..

Auto, Recht, Leasing, Rücktritt, Umweltprämie, Vertragsrecht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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