Ist die Mandats-Referenznummer die Kundennummer, die Rechnungsnummer oder eine andere Nummer?

Ich soll für einen Kumpel etwas kündigen.

Und ich bitte vorsorglich um hilfreiche, sachliche Antworten und keine Neunmalklug-Antworten ala "Das weiß doch jeder!" oder bescheuerte Gegenfragen wie "Warum macht dein Freund es nicht selbst?".

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Kumpel will 2 Verträge kündigen. Eine Pre-Paid-Vertrag bei Vodafone oder was auch immer. Klar ist jedenfalls, dass es ein Vertrag von Vodafone ist, wo monatlich 4,49 € abgebucht werden. Und ein Vertrag bei usenet.nl, wo 13,99 € abgebucht werden.

Mein Kumpel gibt an, dass er keinerlei Unterlagen mehr hat und auch keinen Zugang zu seinem E-mail Postfach. Er kann auch das Passwort dafür nicht wiederherstellen.

Die Fragestellung, die sich daraus ergibt ist:

Was ist die Mandats-Referenznummer? Ist das eine von der Volksbank vergebene Nummer für den Lastschrifteneinzug selbst? Oder ist das, was bei meinem Konto immer der "Verwendungszweck" ist? Bei seinem Konto jedenfalls gibt es zu den Kontoempfängernamen nur eine "Gläubiger-ID" und eine "Mandatsreferenznummer".

Die Verträge kann man meines Wissens nach ja nur kündigen, wenn man die Kundennummer hat. Diese haben wir aber nicht. Es sei denn die Nummer, die hinter "Mandatsreferenznummer" angegeben ist ist die Selbe.

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McFit - keinen Vertrag unterschieben, trotzdem online Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

Anfang Januar 2018 habe ich mich online bei McFit angemeldet und nachdem ich meine Daten (Name, Adresse, etc.) angegeben habe, kam die Meldung, dass in die nächste McFit Filiale soll, um dort dem Vertrag zu unterschreiben.

Am nächsten Tag war ich in der Filiale und es hieß: "Wir haben eine Systemstörung, wir können Ihnen keinen Vertrag zum Unterschreiben aushändigen und dementsprechend auch keine Mitgliedskarte mitgeben, kommen Sie am nächsten Tag wieder". Ich bin aber nicht mehr dahin und habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch eine Mitgliedskarte  bekommen.

Wochen später bekomme ich eine Mahnung, dass ich die Anmeldegebühren und die Beitragsgebühren nicht bezahlt habe....

Dann wurde es auch noch dem Inkassobüro weitergeben...

Ich habe auf jedes Mahnschreiben reagiert sowohl von McFit, als auch vom Inkassobüro und gesagt, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe und nicht nachvollziehen kann, warum ich trotzdem etwas zahlen muss. McFit hat mir daraufhin meinen online ausgefüllten Formular zugestellt und gesagt, das wäre der Vertrag, nur war das Feld über 'Unterschrift' leer. Laut den AGBs kommt ein Vertrag dann Zustande, wenn man im Studio einen Vertrag unterschreibt. Und so habe ich dann gegen argumentiert. Von McFit habe ich danach nichts mehr gehört und vom  Inkassobüro habe  ich im November 2018 ein Schreiben bekommen, dass sie die Akte geschlossen haben.

Monate später im Juli 2019 bekomme ich von McFit und 2 Wochen später vom Inkassobüro wieder eine Mahnung, dass ich bis dato nichts gezahlt habe und habe natürlich etliche Mahngebühren draufgeschlagen bekommen.

McFit reagiert bis heute auf kein Schreiben von mir und vom Inkassobüro dürfte ich mir anhören, dass ein Vertrag auch dann Zustande kommt, sobald man online auf zahlungspflichtig bestellen klickt.

Auf meine Frage warum ich, dann ein Schreiben bekomme, dass die Akte geschlossen wurde, wurde mir gesagt "aus moralischen Gründen schicken wir solche Schreiben raus, damit der Mandat nicht unnötig zahlt"

Und meine Frage jetzt, habe ich tatsächlich einen Vertrag mit McFit abgeschlossen, indem ich auf den Button Zahlungspflichtig bestellen" geklickt habe und ist es rechtens, dass meine Akte beim Inkassobüro geschlossen wird, weil sie den Auftrag dazu von McFit bekommen, und dann wieder geöffnet wird mit noch mehr Mahngebühren und Inkassogebühren?

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.  :)

Recht, McFit, Vertragsrecht
Habe ich ein Recht auf 40-Stunden Woche?

Hallo zusammen :)

Ich arbeite bereits seit 10 Jahren in einer Handwerksfirma. Im Vertrag ist von einer 40-Stunden Woche die Rede...

Die Auftragslage ist momentan nicht gut und wir müssen schon seit fast 2 Monaten jeden Freitag zu Hause bleiben und Urlaub nehmen. Wer keinen Urlaub mehr hat, hat Pech - ist dann ein unbezahlter Tag.

Nun wurde uns allen heute ein neuer Vertrag vorgesetzt, mit diversen Änderungen - unter anderem will unser Chef das wir nun ein Zeitkonto einrichten mit bis zu 100 Stunden plus/minus. Viele haben aus Angst ihren Job zu verlieren unterschrieben, ich war einer der wenigen die nicht unterschrieben haben.

Was mich besonders ärgert: Erst gestern wurde jemand eingestellt, und es sind aktuell sogar 3 Leiharbeiter im Betrieb!

Kann mein Chef einfach so von mir verlangen Freitags zu Hause zu bleiben, oder habe ich ein Recht auf meine 40-Stunden Woche?

Und zu dem neuen Vertrag inklusive Zeitkonto: Das darf ich ohne jegliche Diskussion oder Angabe von Gründen ablehnen, richtig?!

Ich hätte ja eigentlich vollstes Verständniss für die Lage meiner Firma, denn ich mag meinen Job und hatte auch mit Vorgesetzten und Kollegen nie Probleme. Aber ich sehe es auch irgendwo nicht ein meinen ganzen Urlaub zu verschwenden und sogar noch ins Minus zu gehen wenn gleichzeitig noch Leute eingestellt sowie Leiharbeiter beschäftigt werden. Sehe ich das falsch? Ich hätte gerne mal ein paar Meinungen dazu, wenn ich mich schon beim Chef unbeliebt mache dann will ich wenigstens im Recht sein, so dass man mir nichts vorwerfen kann...

Vermutlich gibt es Kurzarbeit wenn sich die Mitarbeiter nicht alle für das Zeitkonto entscheiden, aber dann müssten ja ohnehin die Leiharbeiter und der Kollege der gestern eingestellt wurde gehen, oder sehe ich das falsch? Die Stammmannschaft kann sowas doch eigentlich nicht betreffen...

Arbeit, Kurzarbeit, Gehalt, Arbeitsrecht, Vertrag, Arbeitsamt, Rechtsfrage, Rechtslage, Vertragsrecht
Autokauf - Vorabüberweisung des Geldes?

Hallo,
habe kürzlich einen Kaufvertrag über ein Auto im Wert von knapp 7000€ abgeschlossen. Der Händler möchte, dass ich ihm das Geld überweise, damit er kein Bargeld in der Filiale herum liegen hat (Sicherheitsrisiko, kann ich durchaus verstehen).
Im Internet liest man, dass man beim Gebrauchtwagenkauf keine Vorabüberweisungen machen sollte, ehe man die Fahrzeugpapiere nicht bekommen hat.
Ich habe dem Händler einen Großteil des Geldes (5000€) bereits überwiesen. Im Kaufvertrag steht nichts dazu, wann das Geld überwiesen sein muss, nur, dass man "bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen" an den den Vertrag "gebunden sei".
Ist es in Ordnung, wenn ich das Geld für den Wagen erst bei Abholung überweise? Da der Chef noch im Urlaub ist, ist die angebundene Werkstatt noch geschlossen. Auch soll nach dem Urlaub vom Chef noch eine kleine vertraglich vereinbarte Reparatur (im Kaufvertrag schriftlich hinterlegt) dort noch erledigt werden. Der Wagen ist auch noch nicht wieder zugelassen. Deswegen ist vereinbart worden, dass der Wagen dort noch bis Mitte nächster Woche stehen bleibt.

Ich kann die Überweisung ja per Online-Banking vor den Augen des Chefs ausführen, der Großteil des Wagens ist letztlich ja bezahlt und den Rest überweise ich auch. Nur bin ich wegen den Empfehlungen im Internet zum Thema Vorabüberweisungen verunsichert, schließlich habe ich außer einem Gebrauchtwagenkaufvertrag und einer Ausgabe von 5000€ bisher nichts in den Händen. Was sagt ihr dazu?
Über ernst gemeinte und bevorzugt auch sach- und fachkompetente Antworten würde ich mich freuen.
Danke

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