Probleme mit O2, was kann ich tun?
Hallo, ich habe einen Handyvertrag bei o2 abgeschlossen, über 48€ pro Monat. Ich habe sogar extra den Kundenservice noch Mal angeschrieben und dieser Versicherte mir, dass es nur diese 48€ monatlich sind!
Jetzt habe ich aber plötzlich eine Rechnung in Höhe von ca 93€ erhalten!
Plötzlich sind auf der Rechnung Gebühren, über die ich weder bei Vertragsabschluss, noch bei Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice informiert wurde!
Ich bin gerade extrem schockiert und habe keinerlei Erklärung dafür! Was kann ich nun tun?
Diesem Vertrag habe ich nicht zugestimmt!
5 Antworten
Na ja, da kann man dir nur raten beim nächsten mal keinen Vertrag mehr abzuschließen sondern nur noch eine Prepaid Karte. So mache ich das zumindest. Dann halt einen Tarif der maximal 10 Euro im Monat kostet . Mehr bin ich nicht bereit für Mobilfunk auszugeben.
Ist das die erste Monstsrechnung? Gibt's vielleicht Einmahlzahlungen (z. B. Anschlussgebühr)? Für was wird das Geld denn im einzelnen verlangt (müsste in der Rechnung ja aufgelistet sein)?
Schau in deinen Vertrag und frag auch den Kundenservice. Entweder ist es ein Fehler von O2 oder du hast den Vertrag nicht richtig gelesen/verstabden.
Deine Widerrufsfrist ist schon abgelaufen oder?
Schau dir die Rechnung genau an, meistens ist das die Einrichtungsgebühr für den Vertrag bei der ersten Rechnung (das sind i. d. R. 39,99€) und / oder eine Einmalzahlung für das Handy (sofern eines beim Vertrag dabei war) dabei. Ansonsten am besten in den nächsten O2 laden gehen, die können auch direkt helfen und bei Bedarf korrigieren, dann bekommst du eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung.
Du hast eine Rechnung bekommen, darauf steht explizit drauf welche Zusatzgebühren das sind
Wird wohl Aufschaltgebühr sein und/oder Einmalzahlung fürs Gerät
Und doch darüber wurdest Du mit Sicherheit aufgeklärt und auch online ist dies einsehbar.
Die Mehrheit der Kunden überhört dies nur und interessiert es auch nicht
Das werden einmalige Gebühren sein die bei einem Neuabschluss anfallen. Steht in der Regel in den AGB oder im Vertrag.