Mündliche Zusage duales Studium - kann ich diese noch zurück nehmen?
Hallo!
Ich habe vor einigen Monaten einem Betrieb einem Angebot (mündlich!) zugestimmt, dort demnächst ein duales Studium zu beginnen. Allerdings habe ich mir das nun anders überlegt und würde gerne bei einem anderen Betrieb das Angebot annehmen, ein duales Studium starten. Der erste Betrieb sollte mir schon seit längerem ein schriftlichen Vertrag zukommen lassen, allerdings kam bisher nichts an (auch nach mehreren Nachfragen). Kann ich deshalb ohne Probleme dem ersten Betrieb noch absagen oder ist die mündliche Zusage verbindlich?
Freue mich über hilfreiche Antworten! Danke!
2 Antworten
(auch nach mehreren Nachfragen). Kann ich deshalb ohne Probleme dem ersten Betrieb noch absagen oder ist die mündliche Zusage verbindlich?
Nun, wenn der schriftliche Vertrag nicht kommt, würde ich mir da keine grauen Haare wachsen lassen und bei dem anderen Unternehmen zusagen.
Schließlich hatte das Unternehmen in der Hand Dir die erforderliche Sicherheit - Zusendung des Vertrages - zu geben. Daran waren sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht sonderlich interessiert.
In Theorie wäre die mündliche Zusage verbindlich, in der Praxis interessiert das aber Keinen.
Kannst du sogar noch begründen mit "Da Sie mir leider den Vertrag zur Absicherung nicht haben zukommen lassen können, musste ich mich anderweitig umsehen und muss Ihnen also leider auf diese Stelle absagen. "