Handyvertragkündigung angeblich nur 3 Monate vor Mindestvertragslaufzeit möglich?

1 Antwort

Hallo th3g3ntl3man,

die Kündigung kannst du im Prinzip schon direkt nach Vertragsabschluss einreichen, berücksichtigt wird sie dann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. In deinem Beispiel ist der 3. März 2023 der wirklich letzte Termin bis zu dem eine Kündigung beim Anbieter vorliegen muss. Liegt diese erst am 4. März vor, muss die Kündigung nicht zum Ende der Laufzeit berücksichtigt werden. Allerdings darf sich der Vertrag wenn er wie bisher bestehen bleibt nicht um 24 Monate verlängern, sondern nur monatlich so lange keine Kündigung vorliegt.

Es grüßt Wiebke S.


th3g3ntl3man 
Beitragsersteller
 10.02.2023, 08:56

Dankeschön für die perfekte Antwort 👍☺️