Handyvertragkündigung angeblich nur 3 Monate vor Mindestvertragslaufzeit möglich?
Auf der Rechnung steht, dass der Vertrag noch bis zum 03.06.2023 läuft.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Dort steht "Kündigungseingang bis 03.03.2023"
Heißt das wenn ich z. B. am 04.03.23 kündige, dass es dann nicht möglich ist und der Vertrag sich automatisch nochmal um 24 Mobate verlängert?
1 Antwort
Hallo th3g3ntl3man,
die Kündigung kannst du im Prinzip schon direkt nach Vertragsabschluss einreichen, berücksichtigt wird sie dann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. In deinem Beispiel ist der 3. März 2023 der wirklich letzte Termin bis zu dem eine Kündigung beim Anbieter vorliegen muss. Liegt diese erst am 4. März vor, muss die Kündigung nicht zum Ende der Laufzeit berücksichtigt werden. Allerdings darf sich der Vertrag wenn er wie bisher bestehen bleibt nicht um 24 Monate verlängern, sondern nur monatlich so lange keine Kündigung vorliegt.
Es grüßt Wiebke S.