Würdet ihr meinen das der elektrische Fensterheber eines Autos zu Mängel zählt?
...oder würdet ihr sagen das zählt unter verschleiß.
Der Händler möchte die Rechnung nicht übernehmen (Gewährleistung?)
3 Antworten
Das Problem ist dass Du es nicht schaffen wirst dem Händler die Kosten raus zu leiern wenn Du nicht
- einen Anwalt bemühst
- Dich mit einer Beschwerde direkt an den Hersteller wendest
Objektiv betrachtet ist ein Fensterheber zwar ein Verschleißteil. Aber dass dieser länger als 10 Monate halten muss wird jeder allgemein voraussetzen.
Falls Du ADAC-Mitglied bist, wende Dich mit einer entsprechenden Frage per Email dorthin und Du bekommst nach 1 bis 2 Tagen Antwort, wie gut Deine Chancen sind wenn Du gegen die Entscheidung klagst. Denn deren Rechtsabteilung sind zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle bekannt, wie dann die Gerichte entscheiden.
Generell kann ich nur raten immer eine Rechtschutzversicherung ab zu schließen, dann kann man in solchen Fällen Beratung eines Anwalts in Anspruch nehmen bzw. wenn es hart auf hart kommt auch dagegen klagen ohne am Ende auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Man macht immer wieder die Erfahrung dass in solchen Fällen Händler erst einlenken, wenn das erste Schreiben vom Anwalt des Endverbrauchers kommt. Bis dahin lassen es die Meisten einfach drauf ankommen, ihnen passiert ja nichts.
Kommt auf die Umstände an
Es ist bis jetzt eher ein Angebot als eine Rechnung. Ich war in der Werkstatt nachdem ich den Mangel festgestellt habe. Zu der Werkstatt hat der Händler mich direkt geschickt. Nun wurde festgestellt, woran es liegt. Die ganze Sache der Reparatur soll über 500€ kosten. Zu viel für mich als Sozialhilfe Empfänger...
Wie alt ist das Auto? Was hat es gekostet? Wie lange hast du es schon? Hat der Fensterheber bei der Übernahme funktioniert?
1) ca. 10 Jahre
2) über 6000€ (ich hab extra noch zusätzlich was gezahlt für die Gewährleistung von gebrauchtwagen)
3) das weiß ich ehrlich gesagt nicht, da es sich um die beifahrer Tür handelt und ich wirklich kaum gefahren bin
Bei der Gebrauchtwagenbesichtigung bzw Probefahrt musst du selber rumprobieren
Auto ist 10 Jahre alt, seit 10 Monaten in meinen Besitz, kaum befahren, beweislast liegt beim Verkäufer da seit Januar 2022 die Beweislastumkehr 12 Monate beim Verkäufer liegt.