1&1 bucht zu viel Geld ab (39,99 statt 34,99)?

Hallo zusammen,

ich habe heute eine E-Mail mit meiner neuen 1&1 Rechnung für den DSL100 Vertrag bekommen und sehe dort eine Abbuchung von 39,99 statt 34,99€. Ich habe von 1&1 keinerlei Informationen darüber bekommen und halte es auch für gar nicht zulässig im laufenden Vertrag einfach stillschweigend die Grundgebühr zu erhöhen und so abzubuchen. Selbst mit einer Ankündigung habe ich so etwas noch nie erlebt. In der Vergangenheit haben die Anbieter dann eher versucht die Leute zu neuen Verträgen zu bewegen.

Ich habe bei 1&1 angerufen und der Mitarbeiter behauptete einfach rotzfrech, dass angeblich eine Ankündigung per Mail verschickt wurde, obwohl ich definitiv keine erhalten habe. Ich lese alle meine Mails und auch die Suche findet keine Mail. Im 1&1 Kundenkonto sieht man auch im Nachrichtencenter, dass eine solche Mail nie bei mir angekommen ist, sondern immer nur die Rechnungsmails! Der Mitarbeiter, bat mir nun an den Vertrag 2 Jahre für die alten 34,99€ zu verlängern, was ich akzeptiert habe und sollte per Mail auf einen Kaufen Link klicken. Alles sehr ominös dieses Vorgehen.

Die zu viel abgebuchten 5€ wollte er von sich aus aber nicht erstatten, da es ja angeblich eine Ankündigung gab, die ich nie erhalten habe. Absolut dreist.

Betrifft das hier noch jemanden?
Wäre interessant zu wissen, ob es hier noch mehr Betroffene gibt, die im Vorfeld auch nicht informiert wurden.

Internet, Vertrag, 1und1, DSL, Telekom, Vertragsrecht, Preiserhöhung
1&1 - falsches Kündigungsdatum?

Hi!

Aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit meinerseits brauche ich mal eure Hilfe bzw. Tipps, wie ich jetzt am Besten vorgehe, um bei den nächsten Schritten nicht ganz unvorbereitet zu sein.

Folgender Sachverhalt:

Mobilfunkvertrag bei 1&1 wurde von mir fristgerecht, schriftlich und per Einschreiben (1 Monat vor Vertragsende) gekündigt.

Abgeschlossen: 1.7.2021

Ende: 30.6.2023

Am 25.5.2023 erhielt ich die Kündigungsbestätigung, also fristgerecht, per E-Mail. Kurz überflogen. 30.6.202* - passt

Das Sternchen steht nun für die Unachtsamkeit, denn durch dummen Zufall hab ich nun, genau am vermeintlich letzten Vetragstag (30.6.2023) gemerkt, dass in der Mail 30.6.2024(!!) steht. Das Ganze fiel jetzt eigentlich nur durch ein Problem bei der Rufnummermitnahme bei meinem neuen Anbieter auf (Vodafone).

Warum macht 1&1 sowas? Absicht oder wirklich Missgeschick ? Hab geschaut, ob es ein Fehler meinerseits im Kündigungsschreiben war, aber nein- alles korrekt. Ich hab ausdrücklich um die Kündigung zum 30.6.2023 gebeten.

Was mache ich jetzt am Besten? Ich will natürlich erstmal beim Kundenservice anrufen, aber da kann ich mir vorstellen, dass die sich da dummstellen. Könnten die so dreist sein und behaupten, dass im Kündigungsschreiben der 30.6.2024 stand und ich denen beweisen muss, dass das nicht der Wahrheit entspricht?

DANKE im Voraus für jegliche Hilfe

Kündigung, Verbraucherschutz, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Mobilfunkvertrag, Vertragsrecht, Betrugsversuch, dreist
Probleme mit Kündigung Handyvertrag?

Folgende Situation: Ich habe meinen Handyvertrag zu Beginn des Jahres im Januar gekündigt (war ein 1&1 Vertrag mit Smartphone mit Vertragsende August 2023). Ich erhielt nach meiner Kündigung auch die Bestätigung per Mail mit angegebenem Vertragsende im August 2023. Mail liegt selbstverständlich vor.

Anschließend erhielt ich Angebote zur Vertragsverlängerung und habe mich auch dafür entschieden, ein neues Handy mit neuem Vertrag. Da mir der Vertrag nun doch zu teuer war, habe ich fristgerecht widerrufen und die Hardware wie von 1&1 gewünscht zurückgeschickt. Die Rechnungen wurden aktualisiert und korrekt angepasst. Dies wurde mir auch postalisch bestätigt.

Stattdessen wollte ich nun nach einer Vertragsverlängerung ohne neues Smartphone schauen und habe gesehen, dass mein Vertrag statt im August 2023, erst August 2025 endet und dies so im Kundenbereich hinterlegt ist!

Nun bin ich davon ausgegangen, dass mein Vertrag wie ursprünglich bestätigt im August 2023 ausläuft und habe eine erneute Kündigung/Beschwerde geschrieben mit der Bitte, dies zu korrigieren. Seit nunmehr 2 Wochen habe ich noch keine Bestätigung erhalten, trotz wiederholter Nachrichten.

Was kann ich noch tun? Telefonisch konnte/wollte niemand mein Problem verstehen und ich habe Angst, dass man mich tatsächlich falsch versteht und mir irgendeinen Vertrag zubucht, was bereits einmal passiert ist. Auch damals musste ich das Upgrade widerrufen.

Kündigung, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Vertragsrecht
Mopedunfall mit 17 ohne Polizei?

Hallo, vor einigen Tagen bin ich mit meiner Simson in ein VW Golf E reingefahren, da er sehr stark vor mir gebremst hat und ich keine Chance hatte nicht ihn in reinzufahren.

Mir ist nichts passiert und dem Moped auch nicht, aber beim Golf ist das rechte Rücklicht angebrochen und es sind ein paar winzige Kratzer auf dem Lack des Golfs. Da zeigt sich, dass die Simson mehr aushält als so ein moderner Golf aus PLASTIK :). Wir haben den Unfall ohne Polizei geregelt. Er hat alles auf ein Zettel Papier geschrieben und wollte dann meine Unterschrift, aber da ich 17 bin weiß ich gar nicht ob diese überhaupt gültig ist?

Das Problem ist nämlich, dass mein neues Versicherungskennzeichen noch nicht da ist, da ich die Simson erst vor wenigen Tagen gekauft hatte und der Verkäufer eine Versicherung nur für über 23 Jährige abgeschlossen hat. Deshalb wird die Versicherung wahrscheinlich nichts bezahlen, aber ist meine Unterschrift als Minderjähriger rechtmäßig?

Denn der Golffahrer hat sich mittlerweile bei mir gemeldet und meinte, dass die bisherigen Kosten bei ca. 2500€ lagen, was meiner Meinung nach bei dem kleinen Bisschen nicht sein kann, denn meine Simson hat keinen Kratzer bekommen und es waren höchstens 3-5km/h. Und er meinte da könnte noch mehr kommen. Könnte sogar sein dass der Schaden am Auto schon vorher da war 🤷🏻‍♂️.

Was soll ich tun und was passiert wenn ich nicht zahlen würde? Und kann ich dafür rangenommen werden, da ich zu dem Zeitpunkt des Unfalls noch unter 18 war? (Bin jetzt 18) Ich werde es erstmal nicht zahlen.

vielen Dank schonmal

Unfall, Vertrag, 50ccm, Simson, Unfallversicherung, Vertragsrecht
Hairfree Betrug?

Hey Leute ich habe eine Frage. Ich war vor 1 Jahr bei Hairfree für eine dauerhafte Haarentfernung um mich beraten zu lassen und habe von Anfang an klargestellt, dass ich mich nicht an einem Vertrag binden möchte, da ich finanziell nicht in der Lage bin aufzukommen. Es soll eine reine Beratung sein. Die Frau hat mir die Partien gezeigt und mir eine Preisliche Übersicht aufgeschrieben es lag bei 3000 Euro. Dann kam sie mit einem Vertrag und meinte das ich unterschreiben soll das ich die Behandlung zur Kenntnis genommen habe und wir miteinander gesprochen haben, falls ich das Geld habe kann man mit einer Behandlung anfangen jedoch hat sie mir versichert das es kein Kaufvertrag/ Dienstvertrag ist nur mir die Möglichkeiten gezeigt hat. Durch meine Naivität und ihre extreme Einschüchterung habe ich dummerweise unterschrieben. Wir verabschiedeten uns und sie meinte am Ende noch wenn ich das Geld habe kann ich gerne wieder vorbeikommen. Ein sehr fataler Fehler. Eine Woche verging und sie schrieb mir wann ich kommen kann um mit der Behandlung anzufangen ich war geschockt und so began es, dass es ein ewiges hin und her war ich sagte ihr das sie eine dreckige Masche führt und einfach nur verdammt unverschämt ist junge Frauen so zu verarschen sie tat so, als wäre sie im Recht und meinte ich hätte doch unterschreiben. Sie drohte mir über WhatsApp mit dem Anwalt und der Inkasso.
Das sie den Vertrag stornieren könnte aber dafür 1500 Euro nehme. Jetzt zu euch hat jemand die selben Erfahrungen gemacht und was soll ich machen.

Beauty, Betrug, Haarentfernung, Recht, Verbraucherschutz, Vertrag, Verbraucher, Vertragsrecht
Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
Wichtige Frage zu einem Vertrag/Kündigung 1&1?

Guten Tag, folgendes Problem bei dem ich etwas Hilfe bzw. einen Tipp benötige.

Zur Vorgeschichte: ich habe bei 1&1 zwei Verträge, einmal ein Telefon und noch einen Laptop (2 seperate Verträge mit unterschiedlicher Vertragsnummer) .

Bei besagtem Telefon habe ich seit letztes Jahr Oktober Probleme mit meiner flat gehabt, weder hat das anrufen noch die mobilen Daten funktioniert, weshalb ich mein Vertrag nicht wirklich nutzen konnte. Bedeutet soviel wie ich hatte zwar das Telefon konnte aber kein Internet noch Kommunikation per Anruf oder SMS nutzen. Dieses Problem teilte ich 1&1 mit, worauf ein ewiges Email hin und her schreiben startete. Nach etlichen Methoden die ich laut 1&1 probieren sollte, welche nichts gebracht haben, habe ich mich dazu entschlossen meinen Vertrag zu kündigen. Im November habe ich 1&1 mitgeteilt das ich absofort nicht weiter bezahlen werde bis es wieder funktioniert. Daraufhin habe ich nun mit eingehaltener Frist per Sonderkündigung gekündigt.

In dieser Sonderkündigung habe ich besagte Problem geschildert und darauf hingewiesen das ich nicht bezahlte Rechnungen, welche im Zeitraum des Ausfall entstanden sind nicht bezahlen werde.

Diese Kündigung wurde akzeptiert.

Jetzt folgendes Problem mir ist mein Laptop kaputt gegangen (Displaybruch), also wollte ich den 24h Umtausch Service meines Vertrages nutzen.

Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht machbar sei, da aus meinem per Sonderkündigung gekündigtem Vertrag noch offene Forderungen sind, welche ans Inkasso weitergegeben wurden.

Mir wurde daraufhin gesagt, ich solle doch die Inkasso Kosten zahlen und mich nicht so haben. Als ich versucht habe das Problem Noch einmal zu erklären und gebeten habe Wofür ich zahlen soll, wurde kurzerhand vom Mitarbeiter aufgelegt.

Was soll ich nun tun?

Laut meiner Auffassung habe ich rechtmäßig gekündigt, zudem habe ich ein kündigungsbestätigung auf meine Kündigung in der ich gesagt habe, dass ich offene Rechnungen in Zeiten des Ausfall meiner Flat nicht zahlen werde.

Da ich nach der Kündigung des Telefon eh zurücksenden musste, plus meine allnet Flat nicht funktionierte weiß ich nicht wofür ich bezahlen soll.

Da sich ein Handyvertrag ja aus Rate des Handys+ Allnet flat zusammensetzt was den mtl. Betrag ergibt. Da ich ja weder eine funktionierende Allnet Flat hatte noch das Handy behalten kann was soll ich dann bitte bezahlen?

Und durch das kann ich meine Leistung (24h Umtausch Service) bei meinem Laptop nicht nutzen. Zumal das ja zwei verschiedene Verträge sind.

Ich hab davon leider nicht wirklich eine Ahnung weshalb ich hier frage, was ich tun kann oder ob ich eventuell sogar falsch liege.

Danke schonmal im voraus

Kündigung, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Inkasso, sonderkündigungsrecht, Vertragsrecht
Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

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Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht

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