Welche Risiken gibt es beim privaten Auto-Kauf?

6 Antworten

Sowas geht meist über Barkauf über den Tisch. Das mit dem vielen Bargeld in dem Moment ist leider so. Wichtig ist dass vertraglich vereinbart wurde, dass die Summe bezahlt wurde, und dass sowohl Käufer als auch Verkäufer unterschreiben und beide eine Kopie bekommen.

Am besten drauf achten, dass ein vorgefertigter Vertrag von Mobile oder ADAC genommen wird, die sind meistens ziemlich wasserdicht, auch wenn es zu späteren Schäden am KFZ kommt.

Woher ich das weiß:Hobby – Mehrere BMW E46 & andere umgebaut

micholee 
Beitragsersteller
 12.05.2023, 20:50

Ja, das wäre das beste, wobei der Käufer sogar Überweisung aktepzieren würde. Das Problem liegt vermutlich nur am Fahrzeugbrief, der bei der Bank wäre.

DerRezensionist  15.05.2023, 10:14
@micholee

Dann ist der Verkäufer kein Eigentümer und kann nicht verkaufen. Hört sich komisch an, da würde ich die Finger von lassen. Bestimmt hat der VK noch nicht ganz abbezahlt, sonst hätte er den Brief bei sich. Also Aufpassen!

Nimm dir jemanden mit der sich mit dem Kauf von gebrauchten Autos auskennt.

Manche Käufer wurden mit 5-stelligen Beträgen irgendwohin gelockt & ausgeraubt. Das sollte man bar auch nicht allein abwickeln.

Sonst habe ich das so gemacht, daß man das Geld beim Verkäufer unter Beisein des Käufers beim Geldautomaten einzahlt & es ist kein Falschgeld

Der Verkäufer mußt natürlich Eigentümer sein. Ist es im Leasing, darf der Verkäufer das Auto nicht verkaufen. Wenn es mit Rechten Dritter belastet ist mit Krediten, darf er das auch nicht verkaufen & das wäre eine arglistige Täuschung

Das 2. Urteil zum gutgläubigen Erwerb bezog sich auf ein Leasingauto. Da sollten die Papiere bei der Autoleasingbank hinterlegt sein. Dann muß das wie beim 1. Urteil (u. g.) ja gefälscht sein mit der Zulassungsbescheinigung Teil II.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-gebrauchtwagenkauf-gutglaubiger-erwerb-beweislast-eigentum/

Gefälschte Papiere, siehe hier das 1. Urteil des BGH zu einem gutgläubigen Erwerb. Hier darf der Käufer das Auto behalten, war aber bei einer Probefahrt entführt worden

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0138/22

Privat natürlich ohne Sachmängelhaftung. Da sollte man Jemanden mitnehmen, der sich damit auskennt

Erstens, niemand weiß, dass du so viel Geld bei dir hast, mein Opa hat damals seinen Mercedes 120.000 bar bezahlt und meine Oma hatte die ganzen Scheine in der Tasche...

Zweitens, du gehst grundsätzlich nie ohne etwas in der Hand weg!

Geld nur gegen Ware, egal ob Papiere oder Schlüssel. Ohne Papiere und ohne die Zulassungsstelle, ist das Auto wertlos. Lass dir einen Kaufvertrag geben oder bring einen mit. Lass dir immer Ausweis und Führerschein zum Abgleich vorzeigen und lass deinen Perso auf keinen Fall abfotografieren!

Stichwort Identitätsdiebstahl etc.


DerRezensionist  12.05.2023, 10:54

Am besten sogar kurz drüber schauen ob der Perso echt ist! Würde auch nie nur auf Papiere vertrauen, es wird hier bei uns öfter im Straßenverkehrsamt eingebrochen, um blanko Papiere zu klauen. Die Fälschungen sind dann halt wie ein Original.

micholee 
Beitragsersteller
 12.05.2023, 20:48

Schlüssel und Auto könnte man mitnehmen. Aber, ohne Fahrzeugbrief ist der Waten vermutlich wertlos

  • Barzahlung
  • auf jeden Fall jemanden mitnehmen, nicht alleine
  • vorgefertigen Kaufvertrag (z.B. ADAC)
  • Schlüssel und Fahrzeugpapiere aushändigen lassen, ohne diese keine Bezahlung
  • Identität des Verkäufers prüfen (Personalausweis (schauen ob es auch echt ist)), Name und Adresse übereinstimmend mit dem im Kaufvertrag
  • Fahrzeug-ID-Nr. überprüfen (Auto, Zulassungsbescheinigungen, Kaufvertrag)

micholee 
Beitragsersteller
 12.05.2023, 20:47

Problem ist, wenn Verkäufer Auto, Schlüssel, Fahrzeugschein mitgibt, aber Fahrzeugbrief nicht, da der wohl bei der Bank sei und nachgereicht wird (weiß nicht, ob das eine übliche Vorgehensweise ist)

Topses  12.05.2023, 23:06
@micholee

Wenn die Bank den Brief hat, würde ich die Finger von lassen. Es hat ja einen Grund, warum er nicht im Besitz der Papiere ist. Vermutlich noch nicht abbezahlt, dann darf er das Auto, zumindest nicht ohne Zustimmung der Bank, nicht verkaufen.

Was könnte denn bei der Übergabe bzgl. Bezahlung schief laufen? Bei einem Bar-Kauf kann man gleich live das Geld übergeben und kriegt die Fahrzeugpapiere. Wie ist das jedoch, wenn man nicht 5-stellige Beträge mit sich schleppen will.

Dann muss man sich entscheiden.

Und man sollte immer zu zweit zu einer solchen Übergabe gehen.

Man könnte ich Echtzeit überweisen und die Papiere mitnehmen. Wie ist das, wenn der Käufer sagt, dass die Papiere bei der Bank seien? Welche Risiken gibt es hier? Beispiel, die Bank rückt die Papiere nicht heraus?

Du meinst den Verkäufer?
Von solchen Geschäften hält man sich fern, ganz einfach.


micholee 
Beitragsersteller
 12.05.2023, 20:47

Das mit der Bank macht einen stutzig, ja. (Wahrscheinlich Leasing, Kredit oder so)