Ich habe bei mir in der Wohnung eine Lampe angebracht und nachdem ich den Lichtschalter angemacht habe ist dieser kaputt gegangen und war dauerhaft an. Ich hatte meinem Vermieter bescheid gesagt, in der Hoffnung, da er eine eigene Baufirma hat, dass er sich den Schaden anguckt und schnell einen neuen Schalter einsetzt. Dieser hat jedoch einen Elektriker beauftragt, der den Schaden dann behoben hat. Jetzt hat mir der Vermieter die Rechnung in Höhe von 164 Euro zukommen lassen, damit ich diese zahle.

Jetzt wollte ich mal fragen, wer die Rechnung übernehmen muss, da ich nicht mal genau sagen kann, ob der Schaden echt durch den Anschluss der Lampe entstanden ist, denn der Schalter war ja nicht gleich kaputt, sondern nur die Schaltung defekt. Und ist es zulässig, einen Elektriker aus der Nachbarstadt zu beauftragen, wenn es in der eigenen auch welche gibt.

Muss ich jetzt die Rechnung bezahlen oder muss der Vermieter bezahlen, da der Defekt nicht unbedingt durch mich hervorgerufen wurde.