Baufällige Außentreppe, einziger Zugang zum Haus und Garten - Vermieter tut nichts!

Hallihallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mit meinem Vermieter möglichst unstrittig klarkommen soll:

Vor ziemlich genau 5 Jahren (Dez. 2007) haben wir ein kleines Häuschen mit Garten angemietet. Auch damals schon waren dem Vermieter diverse Mängel und Reparaturen bekannt. Unter anderem auch die Außentreppe, die damals schon "nicht schön" war. Doch in den letzten Jahren wurde diese Treppe immer maroder und seit 2009 "will" der Vermieter diese Treppe reparieren. Doch er vertröstet nur mit vagen Ausreden. Mal hilft ihm sein Bruder, dann wieder kommt ein ihm bekannter Maurer, dann ist wieder sein Auto kaputt, um das er sich kümmern muß, dann wieder ist er in Urlaub ... usw .....

Mittlerweile ist die Treppe mehr als baufällig. Sie ist der einzige Zugang zum Haus. Die Klingel ist "oben" neben der Gartentüre und der Briefkasten ist auch über diese Treppe zu benutzen.

Meine Frage ist: Kann ich die Miete kürzen, wenn ja um wieviel (geschätzte) %? Kann ich selbst einen Maurer mit der Treppensanierung auf Vermieterkosten beauftragen? Wer haftet, wenn die Treppe abstürzt und sich jemand verletzt?

Schriftliches ging noch nicht hin und her, nur mündliches und telefonisches, allerdings vor Zeugen.

Vielleicht hat jemand Antworten auf meine Fragen und einen guten Tipp, wie ich meinen Vermieter, möglichst streitlos, in die Gänge bekommen kann?

Vielen Dank!

PS: Es ist noch mehr im argen, aber die baufällige Treppe ist nun zwecks der Witterung schon mehr als eilig.

Bild zum Beitrag
Wohnung, Recht, Mietminderung, Vermieter, Reparatur, Haftung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.