Hallo liebe Community!
Habe nur durch einen formlosen Brief ohne Anschrift o.ä. eine neue Bankverbindung erhalten an die ich ab Sofort meine Miete zahlen soll.
Durch meine Nachbarn habe ich erfahren , das es sich hierbei wohl um den neuen Vermieter handelt.
Muss der (neue) Vermieter mir nicht einen Brief schicken indem das ersichtlich ist. Das Schreiben mit der neuen Bankverbindung halte ich nicht für ausreichend (Könnte ja jeder in meine Briefkasten geworfen haben!)
Gibt es da vielleicht eine spezielle Passage im BGB ? Kennt sich jemand aus ?